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Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist bei seiner Arbeit auch auf vertraulich zu behandelnde Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Durch diese Hinweise – so heißt es in einer Antwort der Bundesregierung vom 21. September auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion – erhalte das Amt „sowohl Kenntnis über bisher unbekannte Sachverhalte als auch Informationen zu bekannten Sachverhalten, die hierdurch bestätigt oder ergänzt werden“. Mit dem Thema „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“ des Kölner Inlandsnachrichtendienstes befassten sich die AfD-Parlamentarier Bernd Baumann, Gottfried Curio und Martin Hess.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreibt das „Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus“ seit dem 17. März 2020. Dazu erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort: „Die Angebote des seit November 2005 betriebenen ,Hinweistelefons islamistischer Extremismus‘ (HiT) sowie des im Oktober 2019 eingeführten ,Hinweistelefons Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter‘ (RechtsEX) wurden in das ,Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus‘ für alle Phänomenbereiche des BfV überführt.“

Weiter heißt es: „Die Hinweistelefone dienten und dienen als vertrauliche Kontaktmöglichkeit für die Bevölkerung.“ Und: „Das ,Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus‘ wurde aufgrund der positiven Erfahrung mit den Angeboten der bereits bestehenden Hinweistelefone HiT und RechtsEX eingeführt. Vor der Zusammenlegung sind über HiT und RechtsEX auch vereinzelte Hinweise zu anderen Phänomenbereichen eingegangen, die dann an die zuständigen Fachabteilungen gesteuert wurden.“

(Anm.: „Phänomenbereich“ ist ein in Deutschland seit dem Jahr 2001 von den Sicherheitsbehörden benutzter Begriff, um die unter der Sammelbezeichnung „Politisch motivierte Kriminalität“ – kurz PMK – erfassten Straftaten bundesweit einheitlich zu erheben, zu erfassen und auszuwerten. Das Definitionssystem „PMK“ sowie die „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ – Abkürzung KPMD-PMK – beruhen auf einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001.)

Kontaktaufnahme mit dem Inlandsnachrichtendienst vor allem per E-Mail

Wie aus der Regierungsantwort weiter hervorgeht, wurden beim BfV im Zeitraum von Mitte März 2021 bis Ende August 2022 insgesamt 3510 Hinweise per Telefon, E-Mail oder Brief zu den unterschiedlichen Phänomenbereichen erfasst. Davon entfielen laut Aufstellung des Amtes 2412 auf die Bereiche „Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, Scientology“. Auf den Bereich „Linksextremismus/-terrorismus“ entfielen den Angaben zufolge 190 Hinweise, auf „Islamismus/Islamistischer Terrorismus“ 466, auf „Auslandsbezogenen Extremismus“ 52 und auf „Cyber-/Spionageabwehr“ 390 Hinweise.

In 3090 Fällen erfolgte laut Bundesregierung die Kontaktaufnahme durch die Bevölkerung per E-Mail, in 356 Fällen durch einen Anruf und in 64 Fällen per Brief.

Der Großteil der Hinweise enthielt handfeste sachdienliche Hinweise

Weiter geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. September 2022 insgesamt 2429 Hinweise in den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus/-terrorismus“, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ einer weiteren Bearbeitung zugeführt wurden, da sie sachdienliche Hinweise enthielten und folglich als relevant eingestuft wurden.

Im Phänomenbereich „Linksextremismus“ wurden laut Bundesregierung 17 Hinweise für das Jahr 2020, 36 Hinweise für das Jahr 2021 und 19 Hinweise für das Jahr 2022 (Stichtag 1. September) zur Erfüllung des gesetzlichen Beobachtungsauftrags als relevant bewertet.

Im Phänomenbereich „Auslandsbezogener Extremismus“ wurden den Angaben zufolge sieben Hinweise für das Jahr 2020, 23 Hinweise für das Jahr 2021 und fünf Hinweise für das Jahr 2022 (Stichtag 1. September) zur Erfüllung des gesetzlichen Beobachtungsauftrags als relevant eingestuft.

Für den Phänomenbereich „Islamismus/islamistischer Terrorismus“ teilte die Bundesregierung mit, dass für das Jahr 2020 insgesamt 251 Hinweise verzeichnet wurden, die als relevant für den Phänomenbereich eingeschätzt und somit einer weitergehenden Prüfung beziehungsweise Bearbeitung unterzogen wurden. Für das Jahr 2021 gilt dies für 258 Hinweise, im laufenden Jahr 2022 für 164 Hinweise.


Zu unserem Bildmaterial: Symbolaufnahmen „Anrufer“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto: StockSnap/freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)


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