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Berlin. Mit dem bundeswehreigenen Messenger-Dienst BwMessenger befasste sich vor Kurzem eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Die Abgeordneten Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen und Jan Ralf Nolte wollten von der Bundesregierung wissen, welche Ämter beispielsweise dauerhaften Zugriff auf diese Kommunikationslösung der Streitkräfte haben.

Wie die Bundesregierung am 12. Mai versicherte, haben das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, das Bundesamt für den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt keinen dauerhaften Zugriff auf die Daten der IT-Lösung BwMessenger. Auch im Falle von Ermittlungen dürften die Behörden nicht ungehindert auf die Nutzerdaten des BwMessenger zugreifen, so die Regierungsantwort.

Den Geheimdiensten der Europäischen Union und NATO-Staaten ist nach Auskunft der Regierung ebenfalls der Zugriff auf die Nutzerdaten verboten.

Dauerhafte Zugänge für Geheimdienste der Europäischen Union?

Die AfD-Bundestagsabgeordneten wiesen in ihrer Kleinen Anfrage auch darauf hin, dass derzeit die Europäische Union einem Fachmedienbericht zufolge plane, „zivile Messenger-Anbieter – wie beispielsweise Signal oder Threema – dazu zu verpflichten, in ihren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen dauerhaft Zugänge für die EU-Geheimdienste einzurichten“. Die Parlamentarier fragten: „Bezieht sich die Forderung der EU auf die Einrichtung von Hintertüren für die Geheimdienste der Mitgliedstaaten bei zivilen Messengern auch auf den BwMessenger und/oder weitere staatliche Messenger wie beispielsweise dem des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat?“

Dazu die Regierungsantwort: „Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Dezember 2020 eine Entschließung zum Umgang mit Verschlüsselung verabschiedet, in der die Notwendigkeit des Grundsatzes ,Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung‘ hervorgehoben wird. In dieser Entschließung betont der Rat seine Unterstützung für die Entwicklung, Umsetzung und Nutzung starker Verschlüsselungsverfahren als notwendiges Mittel zum Schutz der Grundrechte und der digitalen Sicherheit von Bürgern, Regierungen, Industrie und Gesellschaft. Gleichzeitig stellt [der Rat] fest, dass die Fähigkeit der zuständigen Polizei- und Justizbehörden, ihre rechtmäßigen Befugnisse zum Schutz unserer Gesellschaften und Bürger sowohl in der virtuellen als auch in der analogen Welt auszuüben, sichergestellt werden muss.“ Die Entschließung – so die Regierung weiter – enthalte keinerlei Vorgaben oder Vorschläge für eine Umsetzung einer Lösung, insbesondere keine Forderung nach „Hintertüren“ oder Schlüsselhinterlegungen. Vielmehr solle damit „ein erster Schritt zur vertrauensvollen und konstruktiven Diskussion und Kooperation von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und eine Abkehr von der zirkulären Debatte über die Schwächung der Verschlüsselung getan werden“.

Datenschutzerklärung regelt auch die Verwendung von Metadaten

Seit 16. November vergangenen Jahres können alle Kräfte der Bundeswehr den BwMessenger in den App-Stores für Android und iOS herunterladen. Die auf dem Open-Source-Protokoll „Matrix“ basierende Lösung kann sowohl auf dienstlichen als auch privaten Smartphones und Tablets genutzt werden. BwMessenger ist der neue einheitliche, sichere und geräteunabhängige Messaging-Dienst für die deutschen Streitkräfte.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort an die AfD-Fraktion zum Schluss: „Vor Nutzung der App müssen die Nutzer in die Verwendung ihrer Daten für die in der Datenschutzerklärung benannten Zwecke einwilligen. Metadaten, die bei Nutzung des BwMessenger protokolliert werden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit die Bundeswehr rechtlich dazu verpflichtet ist (beispielsweise bei Gerichts- und Strafverfahren), oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Information der Nutzer erfolgt in diesem Fall gemäß den rechtlichen Vorgaben. Eine darüber hinausgehende Einsichtnahme in die Inhaltsdaten des BwMessenger erfolgt nicht.“


Zu unserem Bildmaterial:
1. Soldatin mit Smartphone und Bundeswehr-App.
(Foto: BWI GmbH)

2. Oberfläche der Smartphone-App.
(Foto: BWI GmbH)


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