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Osnabrück/Berlin. Die Bundeswehr reserviert gegen Bezahlung immer mehr Plätze in Kindertagesstätten (Kita) für Soldatenfamilien. Die Zahl der von der Truppe vertraglich gebundenen Belegrechte hat sich in den vergangenen sechs Jahren von 277 im Jahr 2014 auf derzeit 632 Plätze bundesweit mehr als verdoppelt. Das geht aus der Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über die jetzt die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet. Über weitere rund 200 Plätze würden momentan Gespräche geführt, so die NOZ am heutigen Donnerstag (18. März).

Die Bundeswehr zahlt für diese Betreuungsplätze bis zu 1600 Euro pro Monat und Platz, für neue Plätze sind sogar knapp 2000 Euro im Gespräch. Insgesamt hat die Bundeswehr im vergangenen Jahr für diese Belegrechte rund 1,8 Millionen Euro ausgegeben – 2019 waren es 1,6 Millionen Euro.

Die NOZ erklärt: „Ein Belegrecht ist eine Art Platzreservierung. Das heißt, das Bundesministerium der Verteidigung zahlt an Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen eine bestimmte Summe, damit diese eine festgelegte Zahl von Plätzen für Bundeswehrangehörige reservieren – egal, ob diese den Platz dann nutzen oder nicht.“

Verteidigungsministerium spricht von einem „angemessenen Vorgehen“

Von der Linksfraktion kommt heftige Kritik. Der Bundestagsabgeordnete Norbert Müller, der die Anfrage eingebracht hatte, sagte der NOZ: „Die Bundeswehr erkauft für ihre Angehörigen mit Steuergeldern einen privilegierten Zugang zur Mangelware Kita-Platz, zulasten anderer Familien. Das finde ich im höchsten Maße problematisch.“ Müller, der Obmann der Linksfraktion im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, fordert die Bundesregierung auf, sie solle lieber für den schnellen Ausbau der Kita-Plätze bundesweit sorgen. Seit August 2013 hätten junge Familien in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, doch vielerorts mangele es an Betreuungsangeboten.

Das Verteidigungsministerium hält das Vorgehen dagegen für angemessen, um Soldaten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Der Soldatenberuf sei durch hohe Mobilität und Flexibilität gekennzeichnet, schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf Müllers Anfrage. Für die Fälle von Versetzungen würden deshalb die Kita-Plätze reserviert. Der Arbeitgeber Bundeswehr unterstütze Soldaten bei den Kinderbetreuungsmöglichkeiten auch „nur dort, wo die Dienstortkommunen eine zeit- und bedarfsgerechte Kinderbetreuung nicht sicherstellen können“. Zudem würden die Bundeswehrangehörigen, die die vom Dienstherrn gestellten Kita-Plätze nutzten, für die Betreuung ihrer Kinder den in der jeweiligen Kommune ortsüblichen „Elternbeitrag“ unmittelbar zahlen.


Unser Symbolbild illustriert das Thema „Bundeswehr – Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
(Foto: Bundeswehr)

Kleines Beitragsbild: Symboldarstellung „Kinderbetreuung“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Bild: Gerd Altmann/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)


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