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Berlin/Bonn. Am gestrigen Dienstag (31. August) beendete die Bundeswehr ihre seit dem 14. Juli andauernde Katastrophenhilfe in den Hochwassergebieten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Die zum Schluss noch verbliebenen 86 Soldaten sind mittlerweile in ihre Heimatstandorte zurückverlegt worden. In den nächsten zwei Wochen wird täglich ein Team des Landeskommandos Rheinland-Pfalz in den Kommunen unterwegs sein, dabei Amtshilfeersuchen aufnehmen und diese unbürokratisch an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr weiterleiten.

Wie das Presse- und Informationszentrum der Streitkräftebasis (SKB) jetzt in einer Pressemitteilung ausführte, soll so die Amtshilfe wieder in das Regelverfahren überführt werden. Die Bundeswehr helfe damit „punktuell und zielgenau“, jedoch nicht mehr in der gesamten Fläche, heißt es in dem Pressetext. Die Bundeswehr biete – solange Hilfe benötigt werde – nun ihre Unterstützung nur noch da an, wo diese notwendig und sinnvoll sei.

Generalleutnant Martin Schelleis, als Nationaler Territorialer Befehlshaber zuständig für die Führung der Bundeswehr in Fällen der Amtshilfe in Deutschland, zog vor wenigen Tagen eine erste Bilanz. Er sagte: „Die Bilder der Unwetterkatastrophe vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden uns noch lange in den Köpfen bleiben. Es ist gut zu wissen, dass wir helfen konnten, dass unsere Strukturen gegriffen haben und dass nun die Behörden und Hilfsorganisationen vor Ort wieder selbstständig ihre Arbeit aufnehmen können.“

Retten, räumen, stabilisieren und instand setzen

Rückblick: Am 16. Juli hatte die Bundeswehr den militärischen Katastrophenalarm ausgerufen, um eine schnelle Hilfe in den Hochwassergebieten zu ermöglichen. In der Folge konnten die betroffenen Landkreise und Gemeinden unkompliziert Amtshilfeersuchen stellen.

Mit ihrer unbürokratischen Soforthilfe half die Bundeswehr in den Tagen und Wochen nach Beginn der schweren Krise den Betroffenen ganz unmittelbar. So war beispielsweise im Ahrtal ein Großteil der Brücken durch die Wassermassen zerstört worden. Innerhalb kürzester Zeit stellte die Bundeswehr sieben Behelfsbrücken zur Verfügung, mit denen der Verkehrsfluss und damit die Versorgung und Erreichbarkeit vor Ort wieder möglich wurde.

Der fast zweimonatige Einsatz der Truppe gliederte sich dabei in drei Phasen: In der ersten Phase lag der Schwerpunkt auf der Rettung von Menschen – hier wurden vor allem Hubschrauber und geländegängige Fahrzeuge sowie Bergepanzer zum Räumen der Rettungswege eingesetzt.

Die zweite Phase diente der Stabilisierung – dabei wurde zerstörte oder beschädigte Infrastruktur behelfsmäßig wiederhergestellt. Unter anderem baute die Bundeswehr in dieser Zeit Kommunikationsnetze mit Hilfe von Satellitenkommunikationsanlagen auf, sorgte für eine sichere Wasser- und Abwasserversorgung und belieferte die Bevölkerung mit Verpflegung und auch Medikamenten.

In der dritten und letzten Phase, dem Wiederaufbau, wurden vor allem Straßen und Brücken behelfsmäßig instand gesetzt. Bereits am 16. August konnte eine von drei Behelfsbrücken – Typ Medium Girder Bridge – an den Landesbetrieb „Mobilität Rheinland-Pfalz“ übergeben werden (die MGB ist ein transportabler Gerätesatz in Leichtbauweise, den die Pioniereinheiten der Bundeswehr bereits seit Ende der 1970er-Jahre einsetzen).

Der Katastrophenhilfeeinsatz der Bundeswehr in den Hochwassergebieten endete – so die SKB – „mit dem Erreichen einer ausreichenden Grundversorgung und der Übernahme der verbliebenen Aufgaben vor Ort durch zivile Kräfte“.

Amtshilfe folgt stets dem Subsidiaritätsprinzip

In ihrer Pressemitteilung erläutern die Öffentlichkeitsarbeiter der SKB auch noch einmal die Voraussetzungen für einen Hilfseinsatz der Bundeswehr im Inneren. Sie schreiben: „Unterstützungsleistungen beziehungsweise Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen sind Amtshilfe für sogenannte anforderungsberechtigte Dritte, im konkreten Fall also Behörden. Diese Amtshilfe folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, erst wenn die erforderliche Hilfeleistung durch die eigentlich zuständigen Behörden der Gefahrenabwehr beziehungsweise des Katastrophenschutzes nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden kann, darf die Bundeswehr eingesetzt werden.“ Dies war in den Hochwassergebieten der Fall.

In diesem Zusammenhang weist die SKB auch noch einmal auf die Gesetzeslage hin und zitiert Artikel 35 Absatz 1 unseres Grundgesetzes: „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“ Auf dieser Grundlage bietet die Bundeswehr immer wieder anderen Behörden Amtshilfe in vielfältiger Art und Weise an.

In den 48 Tagen, in denen die Bundeswehr ihre sofortige Katastrophenhilfe in den Hochwassergebieten leistete, wurden bis zu 2330 Kräfte mit mehr als 300 Fahrzeugen gleichzeitig in den betroffenen Regionen und Ortschaften eingesetzt. Bis zu zehn Hubschrauber waren an der Rettung von Personen oder dem Transport von Material beteiligt. Insgesamt hatte die Truppe gleichzeitig sieben Satellitenkommunikationsanlagen und drei Trinkwasseraufbereitungsanlagen im Betrieb. Zur Treibstoffversorgung steuerte die Bundeswehr knapp 2,6 Millionen Liter bei (mit dieser Kraftstoffenge können rund 58.000 Mittelklassewagen vollbetankt werden). Laut Statistik wurden außerdem auf dem Landweg rund 3060 Tonnen und als Luftfracht fast 100 Tonnen an Material transportiert.


Zu unserem Bildmaterial:
1. Beim Katastropheneinsatz der Bundeswehr in den Hochwassergebieten kam immer wieder auch der Bergepanzer Büffel zum Einsatz.
(Foto: SKB)

2. Das Schaubild, welches uns das Presse- und Informationszentrums der Streitkräftebasis zur Verfügung stellte, macht den Umfang der Amtshilfe beim Katastropheneinsatz der Bundeswehr im Juli und August 2021 deutlich.
(Bild: Bundeswehr)

3. Generalleutnant Martin Schelleis (rechts) im Katastrophengebiet. Als Nationaler Territorialer Befehlshaber ist der Inspekteur der Streitkräftebasis für die Führung der Bundeswehr in Fällen der Amtshilfe in Deutschland zuständig.
(Foto: SKB)


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