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Koblenz/Fürstenfeldbruck. Die ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (kurz ESG) hat im Auftrag des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) eine Laserschutzbrille für militärische Luftfahrzeugbesatzungen entwickelt. Jetzt wurde ESG mit der Serienfertigung und Lieferung beauftragt.

Die Entwicklung der neuen Laserschutzbrille durch das in Fürstenfeldbruck ansässige Unternehmen erfolgte von Anfang an in enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe (Köln-Wahn), der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät 61/WTD 61 (Manching) und dem Kommando Hubschrauber (Bückeburg), Gruppe „Einsatzprüfung KHT“. Das Produkt durchläuft aktuell die finale Testphase.

Ende des zweiten Quartals 2022 sollen die ersten Brillen für die Hubschrauberbesatzungen des Kampfhubschraubers Tiger geliefert werden. Darüber hinaus wird derzeit eine Beschaffung von Brillen für die Besatzungen weiterer Luftfahrzeugmuster geprüft.

Weltweit wächst die Gefährdung der Flugsicherheit durch Laserpointer

Die Laserschutzbrille wurde von ESG im Auftrag des BAAINBw vor allem deswegen entwickelt, weil es in den vergangenen Jahren weltweit zu einer wachsenden Gefährdung der Flugsicherheit durch den Beschuss mit sogenannten „Laserpointer“ gekommen ist. (Anm.: Ein Laserpointer besteht aus einer Hülle, die eine Diode mit einer bestimmten Wellenlänge enthält. Der Laserpointer wird mit einem Knopfdruck aktiviert und erzeugt einen Laserstrahl. Bereits Laser der Klasse 2 können in Einzelfällen die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Laserstrahlen von Geräten mit höheren Leistungen – beispielsweise Klasse 3R, 3B und 4 – sind als „gefährlich für das Auge“ deklariert.)

Laserangriffe melden vor allem Hubschrauberbesatzungen. Sie operieren in verhältnismäßig niedriger Flughöhe und sind vergleichsweise langsam.

Besondere Gefahrenmomente bei Start und Landung und im Tiefflug

Leistungsstarke und dabei frei und kostengünstig im Online-Handel erwerbbare Laserpointer stellen eine wachsende Bedrohung des Luftverkehrs sowohl im Inland als auch für die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen dar: Die Blendung durch einen Laserstrahl kann nicht nur eine organische Schädigung des Auges hervorrufen, sondern darüber hinaus auch die Wahrnehmung des Piloten soweit einschränken, dass es zu lebensgefährlichen Flugzuständen kommt. Dies gilt besonders bei Operationen in Bodennähe beispielsweise im Tiefflug oder bei Start- und Landemanövern.

So soll am 10. Mai dieses Jahres ein 54-jähriger Mann in Ulm gegen 22 Uhr die Besatzung eines Bundeswehr-Hubschraubers, die sich auf einem Übungsflug im Bereich des Industriegebietes Donautal befand, mehrfach mit einem Laserstrahl geblendet haben. Die Besatzung alarmierte sofort die Polizei. Durch ihre Angaben und mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers konnte der Standort lokalisiert werden, von dem aus die Laserblendungen ausgegangen waren. Der Täter wurde festgenommen. (Anm.: In Deutschland stellen Laserangriffe auf Piloten in der Regel einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar – das Strafmaß reicht von Bewährungs- und Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.)

Unterschiedliche Fassungsgrößen, Bügellängen, Bügelformen und Materialien

Aktuell marktverfügbare Laserschutzbrillen schützten lediglich gegen eine oder zwei Wellenlängen und bildeten ein farbverfälschtes Bild ab, welches die Nutzung im Cockpit stark einschränke oder unter Umständen unmöglich mache, schreibt ESG in einer Pressemitteilung zur Entwicklung der neuen Laserschutzbrille. Die eingeschränkte Lichtdurchlässigkeit (Transmission) der verfügbaren Brillen erlaube außerdem keine fliegerische Verwendung bei schlechter Sicht oder Dämmerung. Weiterhin seien diese gebräuchlichen Brillen keinesfalls für den Einsatz mit Helm und Helmsichtsystemen wie Nachtsichtgeräten ausgelegt.

Das Entwicklerteam von ESG musste deshalb auch folgende Forderungen des Auftraggebers berücksichtigen:
Breitbandiger Schutz in mehreren Wellenlängenbereichen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer ausreichenden Transmission für die Außensicht bei schlechter Witterung beziehungsweise Nachtsichtbedingungen;
Dauerhafter Tragekomfort unter dem Helm mit eng sitzendem Gehörschutz;
Individualisierung beziehungsweise Personalisierung der verwendeten Laserschutzbrille durch verschiedene Gestell-Varianten mit unterschiedlichen Fassungsgrößen, Bügellängen, Bügelformen und Materialien (bisher laut ESG 96 Varianten);
Optionale Aufrüstung mit Korrekturgläsern für Brillenträger.

Das Team der ESG wird – so heißt es in der Pressemitteilung weiter – „das Schutzspektrum und die optischen Eigenschaften der Laserschutzbrille angesichts der sich verändernden Bedrohungslage kontinuierlich überprüfen und im Bedarfsfall weiterentwickeln“.


Zum verwendeten Bildmaterial:
1. Die Laserschutzbrille der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (Bezeichnung „visAIRion“) bietet Hubschrauberbesatzungen breitbandigen Schutz in mehreren Wellenlängenbereichen und gewährleistet eine adäquate Transmission für die Außensicht bei schlechter Witterung beziehungsweise Nachtsicht.
(Bild: ESG)

2. Die Laserschutzbrille „visAIRion“ für Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr.
(Foto: ESG)


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