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Berlin/Laupheim. Die Deutsche Luftwaffe braucht dringend einen neuen schweren Transporthubschrauber. Der in die Jahre gekommene Sikorsky CH-53 ist seit Mitte der 1970er-Jahre bei der Bundeswehr im Einsatz und wird in vier unterschiedlichen Baureihen zur Beförderung von Personen und Material sowie für Sonderaufgaben genutzt. Immer öfter müssen die Piloten ihre alten und anfälligen Maschinen auf freiem Feld außerplanmäßig landen. Der Bundestagsabgeordnete Marcus Faber (FDP) erkundigte sich nun vor Kurzem bei der Bundesregierung nach der Anzahl derartiger Sicherheitslandungen der CH-53 in den vergangenen 15 Jahren.

Faber erinnerte auch daran, dass das Verteidigungsministerium laut einem Positionspapier zum Thema „Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft“ für das zweite Quartal 2021 angekündigt habe, eine „Entscheidung zur Beschaffung eines [neuen] schweren Transporthubschraubers“ treffen zu wollen.

Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, beantwortete am 5. Juli die Fragen des Freidemokraten.

Beurteilungskriterium „Beeinträchtigung der Flugsicherheit“

Silberhorn führte aus, dass gemäß der Zentralvorschrift A1-273/2-8905 („Untersuchung von Zwischenfällen mit militärischen Luftfahrzeugen Kat C und D“) alle Vorkommnisse, die zur Beeinträchtigung der Flugsicherheit geführt hätten oder hätten führen können, als Zwischenfälle erfasst, untersucht und in Flugsicherheitsdatenbanken abgelegt und ausgewertet würden.

Entsprechend dieser Vorschrift (Kapitel 2.2., Punkt 211) sei eine Sicherheitslandung „eine nicht vorhergesehene Landung, die erfolgt, um nach Eintritt eines dementsprechenden Umstandes oder Zustandes eine Verschlechterung der Bedingungen oder eine Beeinträchtigung der Flugsicherheit zu verhindern“. Sicherheitslandungen – wie beispielsweise bei Wetterverschlechterung oder im Rahmen einer Reorientierung zu navigatorischen Zwecken – seien nicht meldepflichtig und würden somit auch nicht in Flugsicherheitsdatenbanken berücksichtigt, so die Erklärung des Staatssekretärs zur Einführung in die Materie.

„Fähigkeitstransfer Hubschrauber“ – vom Heer zur Luftwaffe

Wie der Vertreter des Verteidigungsministeriums danach aufschlüsselte, gab es für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2020 insgesamt 103 flugsicherheitsrelevante und daher meldepflichtige Sicherheitslandungen mit Maschinen des Typs CH-53.

Erfasst wurden in den jeweiligen Jahren : 2006> 7 Sicherheitslandungen, 2007> 7 Sicherheitslandungen, 2008> 6 Sicherheitslandungen, 2009> 6 Sicherheitslandungen, 2010> 11 Sicherheitslandungen, 2011> 17 Sicherheitslandungen, 2012> 6 Sicherheitslandungen, 2013> 4 Sicherheitslandungen, 2014> 6 Sicherheitslandungen, 2015> 1 Sicherheitslandung, 2016> 11 Sicherheitslandungen, 2017> 1 Sicherheitslandung, 2018> 7 Sicherheitslandungen, 2019> 9 Sicherheitslandungen, 2020> 4 Sicherheitslandungen (siehe dazu auch unsere beiden Infografiken).

Ursprünglich „gehörten“ die mächtigen Drehflügler dem Deutschen Heer. Seit Jahresbeginn 2013 fliegen die CH-53 aber nicht mehr mit der Kennung der größten Teilstreitkraft, sondern unterstehen der Luftwaffe. Verantwortlich dafür sind die damaligen Inspekteure Werner Freers (Heer) und Aarne Kreuzinger-Janik (Luftwaffe). Sie hatten im Zuge der Strukturreform der Bundeswehr im Sommer 2010 miteinander auch einen „Fähigkeitstransfer Hubschrauber“ vereinbart. Der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière hatte dem Vorhaben zugestimmt.

Das Heer erhielt mit Wirkung zum 1. Januar 2013 den leichten Mehrzweckhubschrauber Bell UH-1D und den bislang in der Luftwaffe vorhandenen Anteil des leichten Transporthubschraubers NH90. Die Luftwaffe übernahm im Gegenzug die Verantwortung für den mittleren Transporthubschrauber CH-53 von den Heeresfliegern. Der Appell anlässlich des „Fähigkeitstransfers Hubschrauber“ fand am 13. Dezember 2012 in Laupheim statt.

Unverändert dringender Bedarf an einem Nachfolgemodell

Im zweiten Teil seiner Antwort führte Staatssekretär Silberhorn aus: „Die Bundeswehr hat einen unverändert dringenden Bedarf an einem schweren Transporthubschrauber als Nachfolge der CH-53 ab dem Jahr 2026. Das Bundesministerium der Verteidigung hat daher entschieden, an seiner Beschaffungsabsicht für einen zukünftigen schweren Transporthubschrauber im bisher vorgesehenen Kostenrahmen und auf Grundlage der essentiellen und anerkannten funktionalen Forderungen für eine solche Fähigkeit festzuhalten.“

Es sei auch entschieden worden, die bisher durch das Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung veranlassten Untersuchungen zur Beschaffung eines zukünftigen schweren Transporthubschraubers für die Bundeswehr weiter voranzutreiben, um „in der kommenden Legislaturperiode unverzüglich einen Beschaffungsvertrag schließen zu können, sobald die rechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen gegeben“ seien.

Wir haben in der Vergangenheit des Öfteren über Sicherheitslandungen von Bundeswehr-Hubschraubern des Typs CH-53 berichtet, zuletzt im Juli 2020.


Zu unserem Bildmaterial:
1. Transporthubschrauber CH-53 („85+00“) des Hubschraubergeschwaders 64, Laupheim.
(Foto: Astrid Burger-Weber/Bundeswehr)

2. und 3. Grafische Übersicht über die CH-53-Sicherheitslandungen im Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2020. Das Hintergrundbild zeigt einen Transporthubschrauber am 20. Mai 2015 am Fliegerhorst Rostock-Laage im Rahmen einer Luftwaffenübung.
(Foto: Oliver Lang/Bundeswehr; Infografik © Christian Dewitz/mediakompakt 07.21)


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