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Berlin. Mit dem Themenkomplex „Verteidigungsausgaben und rüstungsinvestiver Anteil nach NATO-Kriterien“ befasste sich vor Kurzem der FDP-Bundestagsabgeordnete Marcus Faber. Er fragte die Bundesregierung: „Wie viel Prozent des Verteidigungshaushalts beträgt nach aktuellen Planungen […] der Anteil für rüstungsinvestive Ausgaben bis 2025, um neben der für 2031 angekündigten Steigerung der Verteidigungsausgaben auf ,die in der NATO angestrebten 2 Prozent‘ des Bruttoinlandsprodukts auch die zweite zugesagte Selbstverpflichtung der NATO-Mitgliedstaaten, 20 Prozent des Verteidigungshaushalts für Ausrüstung auszugeben, zu erfüllen?“ Faber wollte auch wissen, wie viel Prozent der Ausrüstung „aktuell sowie geplant bis 2025 gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der EU beschafft [wird], um die Zielvorgabe der EU von 35 Prozent zu erreichen“.

Wie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn am 14. Juni mitteilte, beträgt die Summe der Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien für das laufende Haushaltsjahr 2021 rund 53,03 Milliarden Euro, der investive Anteil rund 9,87 Milliarden Euro. Die daraus errechnete Quote gab Silberhorn mit 18,6 Prozent an.

Längerfristige Aussagen könnten derzeit noch nicht gemacht werden, so der Staatssekretär. Er erklärte: „Gemäß dem Stand des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Jahr 2022 stehen für den Zeitraum bis zum Jahr 2025 noch keine abschließenden Grundlagen für die Ermittlung der Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien und deren investiven Anteil zur Verfügung.“

Gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern innerhalb der EU

Bei der „Zielvorgabe der Europäischen Union von 35 Prozent“ handele es sich um eine kollektive und unverbindliche ausgabenorientierte Bezugsgröße ohne zeitliche Vorgabe, die durch den Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA/European Defence Agency, EDA) im Format der Verteidigungsminister im Jahr 2007 verabschiedet worden sei, so Silberhorn zum zweiten Teil der Faber-Frage. Bei dieser Entscheidung hätten sich die EU-Länder, die Mitglieder bei der EVA sind, darauf verständigt, auf diese Zielvorgabe gemeinsam hinzuarbeiten.

Weiter erläuterte der Vertreter des Verteidigungsministeriums: „Im aktuellen Berichtszeitraum für die Jahre 2018 und 2019 (EDA Defence Data Report 2018–2019) lag die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern auf der Basis der von den teilnehmenden Mitgliedstaaten gemeldeten Daten bei insgesamt 20 Prozent. Die Zielvorgabe wird insbesondere deshalb nicht erreicht, weil viele der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Haushaltssystematiken dazu belastbare Daten nicht erfassen können, so auch Deutschland.“


Zu unserem Bildmaterial:
1. Symbolbild „Finanzen“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto: Gerd Altmann/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)

2. bis 4. Übersicht über den Verteidigungsetat im aktuellen Haushaltsjahr 2021. Detailangaben des Bundesministeriums der Verteidigung unter anderem zu den Bereichen „Betriebsausgaben“, „Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der Bundeswehr“, „Investive Ausgaben“ und „Versorgung“. Der Bildhintergrund zeigt den Bundesadler im Plenarsaal des Bundestages.
(Foto: Deutscher Bundestag; Infografiken © Christian Dewitz/mediakompakt 07.21)


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