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Berlin. Über die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erkundigten sich am 27. März die Bundestagsabgeordneten Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte sowie weitere Parlamentarier der AfD-Fraktion. Seit dem „Allzeittief von 2015“ sei ein moderates Personalwachstum zu beobachten, so die Fragesteller. Diese Entwicklung lasse jedoch kaum Rückschlüsse auf die „tatsächliche“ Personaleinsatzbereitschaft der Truppe zu.

Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums namens der Bundesregierung standen zum Zeitpunkt 27. März 2020 insgesamt 184.189 Männer und Frauen in einem aktiven Soldatendienstverhältnis. Zusätzlich hätten an diesem Stichtag 5362 Personen Reservistendienst geleistet.

Wie viele Soldaten an diesem 27. März tatsächlich ihren Dienst ausgeübt hätten, ließe sich nicht sagen, erklärte das Ministerium in seiner Antwort (zahlreiche Bundeswehrangehörige sind beispielsweise zu einer Maßnahme des Berufsförderungsdienstes oder zu einer zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung abkommandiert, werden im Status „Krank zu Hause bis Dienstzeitende“ geführt, sind an zivile Einrichtungen abgestellt, machen Urlaub oder gleichen überschüssige Dienstzeit aus). Daten der „tatsächlich“ zur Verfügung stehenden Soldaten würden nicht zentral erfasst und stünden daher nicht zur Verfügung.

Zahlen zur Homeoffice-Nutzung und zur Elternzeit

Wie das Wehrressort weiter mitteilte, hatten zum Stichtag 20. März 2020 insgesamt 4547 Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben ihres Dienstes von einem fest eingerichteten häuslichen Arbeitsplatz in Telearbeit wahrzunehmen. Zum Stichtag 20. Dezember 2019 – also noch ganz zu Beginn der Coronavirus-Krise – arbeiteten 4288 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Homeoffice.

Zum Thema „Mutterschafts- beziehungsweise Vaterschaftsurlaub“ erfahren wir: Am 27. März 2020 befanden sich 1656 Soldatinnen und Soldaten in Elternzeit. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Dauer der Elternzeit 110 Tage.

Keine Wiedereinsetzung der Allgemeinen Wehrpflicht

Immer wieder wird im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen zum Thema „Trendwende Personal bei der Bundeswehr“ von Abgeordneten auch auf die frühere Allgemeine Wehrpflicht hingewiesen und nach einer Wiedereinsetzung gefragt. Zuletzt erkundigte sich danach der AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber.

Ihm antwortete am 14. April der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Peter Tauber. Tauber macht kurz und bündig klar, dass das Verteidigungsministerium „derzeit keine Notwendigkeit dafür [sieht], die verpflichtende Einberufung zu einem Grundwehrdienst wieder einzuführen“.


Unser Symbolbild zum Thema „Personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ entstand am 15. Juni 2019 beim „Tag der Bundeswehr“ an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. An diesem Samstag wurden dort mehr als 500 studierende Offizieranwärter zum Dienstgrad „Leutnant“ befördert.
(Foto: Darius Retzlaff/Bundeswehr)


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