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Berlin. Der Bundestag hat am vergangenen Freitag (13. März) zwei Auslandseinsätze unserer Bundeswehr verlängert. Dabei handelt es sich um die Einsätze „Resolute Support“ in Afghanistan und „Sea Guardian“ im Mittelmeer. Beide Missionen sind jetzt bis zum 31. März 2021 mandatiert; eine Verlängerung durch das Parlament erfolgt jeweils um ein Jahr. Einen Tag zuvor, am Donnerstag (12. März), waren bereits vom Bundestag die beiden Sudaneinsätze der Bundeswehr – UNMISS und UNAMID – um ein weiteres Jahr verlängert worden. Zunächst zu den beiden Auslandseinsätzen unter NATO-Führung …

Auftrag der Mission „Resolute Support“ ist und bleibt es, „die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen“. So heißt es auch diesmal wieder in der Begründung der Bundesregierung für die Mandatsverlängerung. Die afghanischen Kräfte sollen dabei „vorrangig auf der ministeriellen und der national-institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden“.

Daneben hat die Bundeswehr im Rahmen der „Resolute Support Mission“ nach wie vor den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO eingesetzten Personals hinaus auch deutsches Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen in besonderen Not- und Gefährdungslagen sowie im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen. Die Bundesregierung schränkt ein: „Dieser Auftrag ist begrenzt. Er kann nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung – in der Regel unter Einbindung afghanischer nationaler Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und mit verfügbaren Kräften und Fähigkeiten – durchgeführt werden.“

Für die Beteiligung an „Resolute Support“ können bis zu 1300 Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden (derzeit – Stand 16. März – sind 1299 Bundeswehrangehörige im Afghanistaneinsatz, darunter 83 Reservisten; 102 Personen des aktuellen deutschen Kontingents sind Frauen).

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission „Resolute Support“ werden laut Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 voraussichtlich rund 427,5 Millionen Euro betragen und wie üblich aus Einzelplan 14 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2020 rund 320,6 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2021 rund 106,9 Millionen Euro.

Abzug der US-Truppen aus Afghanistan hat begonnen

Für die Verlängerung des deutschen Militärengagements am Hindukusch stimmten am 13. März insgesamt 356 Bundestagsabgeordnete, 159 stimmten mit einem Nein, 21 enthielten sich. Die Abstimmung erfolgte vor dem Hintergrund der am 29. Februar in der katarischen Hauptstadt Doha geschlossenen Friedensvereinbarung zwischen den USA und den militant-islamischen Taliban. Die Vereinbarung soll einen Abzug der US-Truppen aus Afghanistan über mehrere Stufen einleiten und zu baldigen innerafghanischen Friedensgesprächen führen.

Das Abkommen ist hochumstritten. So schrieb Wolfgang Bauer, Reporter der Chefredaktion der ZEIT, am 4. März in seinem Kommentar „Ein katastrophaler Frieden“ unter anderem: Amerika kapituliert, Amerika gibt sich – nur wenig kaschiert – militärisch wie politisch geschlagen. Fast ohne Garantien der Taliban ziehen sich die USA aus dem Land zurück, in dem sie zwei Jahrzehnte lang gekämpft haben.“ Der Frieden von Doha befördere ein Auseinanderbrechen des Landes, er schaffe die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Offensive der Taliban im Süden, warnte Bauer. Kein einziger Interessenkonflikt in Afghanistan sei gelöst. Trump lasse die afghanische Regierung bald schutzlos zurück. Der ZEIT-Reporter bringt es auf den Punkt: „Mit dem Frieden von Doha hat sich die Welt von Afghanistan abgewandt.“

Mittlerweile haben die amerikanischen Streitkräfte den schrittweisen Abzug aus Afghanistan eingeleitet. Wie ein US-Militärsprecher am 9. März mitteilte, wollen nun die Vereinigten Staaten innerhalb von 135 Tagen die Truppenstärke von momentan mehr als 12.000 Soldaten auf 8600 reduzieren. Wie lange die Amerikaner die notwendige Unterstützung für die NATO-Partner in Afghanistan – im Norden des Landes ist die Bundeswehr im Einsatz – noch bereitstellen können oder wollen, ist fraglich.

Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld frühzeitig erkennen

Bei der Abstimmung am 13. März zum Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation ,Sea Guardian‘ im Mittelmeer“ stimmten 358 Parlamentarier mit Ja, 173 waren gegen eine Verlängerung, es gab zwei Enthaltungen.

Wie bisher umfasst der Auftrag von „Sea Guardian“ gemäß NATO-Beschuss, „der Bedrohung des Bündnisgebietes sowie der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten“. In diesem Rahmen leistet die maritime Sicherheitsoperation in dieser Region einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld.

Im Rahmen einer kontinuierlichen Lagebilderstellung hat „Sea Guardian“ beispielsweise im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Schiffe identifiziert, 17 Schiffe im Rahmen eines sogenannten „Maritime Situation Awareness Approaches“ kontrolliert und drei Schiffe auf See durchsucht. Dazu die Bundesregierung: „Das Lagebild wird durch Schiffe, Luftfahrzeuge und weitere erforderliche Kräfte der NATO-Staaten und unter Nutzung multinationaler, auch netzwerkgestützter Informationssysteme der Bündnisnationen und -partner erstellt. Durch Seeraumüberwachung und Kontrollen zusammen mit dem Kapazitätsaufbau mit Anrainern des Mittelmeers kann die [maritime Sicherheitsoperation ,Sea Guardian‘] Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld und maritimen Terrorismus frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken.“

Statt Seenotrettung künftig Embargo-Kontrolle vor Libyen

Die Deutsche Marine ist jetzt dem neuen Mandat zufolge, das bis zum 31. März 2021 gilt, „im Falle eines entsprechenden Beschlusses des Nordatlantikrats zudem befähigt, unmittelbar zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen (Sicherheitsratsresolution 2292) beizutragen, indem sie Kontrollen von Schiffen durchführen könnte, die eines Embargo-Verstoßes verdächtigt werden“. Im Vergleich zum letzten Regierungsantrag bedeutet dies eine Auftragsmodifikation.

Dies hat indirekt mit dem bisherigen Bundeswehreinsatz EU NAVFOR Med – Operation „Sophia“ zu tun, der für Deutschland mit Ablauf des 30. Juni 2019 endete (die letzten Bundeswehrangehörigen kehrten Anfang Juli vergangenen Jahres von der Operation „Sophia“ nach Deutschland zurück). Vom 7. Mai 2015 bis 30. Juni 2019 hatte sich die Bundeswehr im Mittelmeer an der Rettung in Seenot geratener Menschen beteiligt. Der Kernauftrag des Einsatzes war ursprünglich, das kriminelle Schleuserwesen im zentralen Mittelmeer zu bekämpfen.

Seit 30. Juni 2015 unterstanden die deutschen Schiffe dem EU-geführten Marineverband. Der Kernauftrag wurde später noch durch die Aufgaben, den Waffenschmuggel im Einsatzraum zu unterbinden und zur Lagebildgewinnung über den Ölschmuggel beitragen, ergänzt.

Da eine gerechte EU-übergreifende Einigung über die Verteilung der aus Seenot Geretteten bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten war, hatte das Bundeskabinett im Mai beschlossen, die deutsche Beteiligung an der Operation „Sophia“ nicht über das Mandatsende hinaus zu verlängern. Seit dem 7. Mai 2015 haben die deutschen Besatzungen insgesamt 22.534 Menschen aus Seenot gerettet und diese sicher an Land gebracht. Sie trugen ferner dazu bei, dass mehr als 150 mutmaßliche Schleuser gefasst und der Strafverfolgung übergeben werden konnten. Nach EU-Angaben war „Sophia“ von 2015 bis 2019 an der Rettung von knapp 730.000 Flüchtlingen beteiligt.

Seit April 2019 beschränken sich die an EU NAVFOR Med – Operation „Sophia“ weiterhin beteiligten EU-Staaten nur noch auf die Ausbildung der libyschen Küstenwache.

Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ derzeit noch im Mittelmeer

Das Einsatzgebiet der maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge sowie den darüber liegenden Luftraum. Der Einsatz im Küstenmeer erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Derzeit beteiligt sich die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ an der Seeraumüberwachung im Mittelmeer. Das Schiff wird Ende April wieder in seinem Heimatstützpunkt Wilhelmshaven zurückerwartet.

Für die deutsche Beteiligung an „Sea Guardian“ können bis zu 650 Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden (derzeit – Stand 16. März – sind 195 Deutsche bei „Sea Guardian“, darunter 23 Frauen; elf Kontingentangehörige sind Freiwilligen Wehrdienst Leistende).

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ werden laut Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 voraussichtlich etwa 3,2 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2020 rund 2,4 Millionen Euro, auf das Haushaltsjahr 2021 rund 0,8 Millionen Euro.

Bundesregierung setzt sich für Stabilisierung der Sahel-Sahara-Region ein

Deutsche Kräfte engagieren sich auch weiterhin bei den beiden Nordafrikaeinsätzen UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) und UNAMID (United Nations/African Union Mission in Darfur). Am 12. März hat das Parlament die entsprechenden Kabinettsbeschlüsse beraten und darüber abgestimmt. Bei beiden Mandatsverlängerungen verzichtete der Bundestag auf eine namentliche Abstimmung, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Die Abstimmungen erfolgten stattdessen mittels Handzeichen. Bei ihrer Stimmabgabe lagen den Abgeordneten jeweils die entsprechenden Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses sowie die Berichte des Haushaltsausschusses vor.

Die Vereinten Nationen haben die Kräfte der Mission UNMISS (die Mandatsobergrenze von UNMISS liegt bei 17 000 Soldaten und rund 2100 Polizisten) mit folgendem Auftragspaket betraut: Schutz der Zivilbevölkerung, Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtung der Menschenrechtslage, Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die Auftragserfüllung schließt die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen der erlassenen Einsatzregeln ein.

Die Bundeswehr nimmt bei UNMISS spezielle Aufgaben wahr: Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben; dazu Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen.

Der Südsudan bleibe auf die intensive Unterstützung durch die Internationale Gemeinschaft angewiesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antragsbegründung. Deutschland sei daran interessiert, eine Lösung für eine der größten humanitären Krisen weltweit zu finden und an der Stabilisierung der Sahel-Sahara-Region mitzuwirken.

Für die „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS)“ votierte die Mehrheit der Parlamentarier. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Antrag. Bei der AfD-Fraktion gab es eine Enthaltung.

Die Bundeswehr kann im Südsudan bis zu 50 Soldaten einsetzen (aktuell – Stand 16. März – sind zwölf deutsche Soldaten bei UNMISS). Die Zusatzausgaben für die Fortsetzung des UNMISS-Mandats werden auf rund 900.000 Euro beziffert, von denen 700.000 auf das Haushaltsjahr 2020 und 200.000 auf das Haushaltsjahr 2021 entfallen. Topf ist der Einzelplan 14.

Die Republik Sudan erreicht einen historischen Wendepunkt

Abschließend zu UNAMID: Die Bundeswehr wird sich weiterhin an dieser Friedensmission in der westsudanesischen Region Darfur beteiligen, den Personaleinsatz aber reduzieren. Für eine „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID)“ sprach sich am 12. März die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten aus. Die Links-Fraktion stimmte gegen den Antrag. Bei der AfD-Fraktion gab es erneut eine Enthaltung.

Wie aus einem Antrag der Bundesregierung hervorgeht, können „im Einklang mit den bisher durchgeführten Truppenreduzierungen“ nunmehr noch bis zu 20 (statt wie bisher bis zu 50) Soldaten eingesetzt werden, die weiterhin „Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ wahrnehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen sollen (aktuell – Stand 16. März – sind drei Bundeswehrangehörige bei UNAMID eingesetzt). Das Mandat des Bundestages für UNAMID gilt lediglich bis zum 31. Dezember 2020.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNAMID werden für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 voraussichtlich rund 200.000 Euro betragen. Bestritten wird diese Summe ebenfalls aus dem Einzelplan 14.

Die Bundesregierung verweist in der Begründung ihres Antrages unter anderem auf die fragile Umbruchphase nach Absetzung des langjährigen autoritären Machthabers Omar al-Bashir im April 2019 durch das Militär. Auf Basis einer Einigung zwischen Vertretern des Militärrats und der Koalition „Freiheit und Veränderung“ sei im September 2019 eine Übergangsregierung unter Leitung von Ministerpräsident Abdalla Hamdok vereidigt worden, die in einer 39-monatigen Übergangsphase zu einem zivilen Kabinett die Regierungsgeschäfte führen soll. Die neue Regierung habe die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und den erfolgreichen Abschluss des innersudanesischen Friedensprozesses zu ihrer Priorität erklärt und bereits einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will. „Dazu gehört der explizite Wunsch nach Verlängerung der unter der Bashir-Regierung zuletzt unerwünschten UNAMID-Mission, aber auch der Abbau bürokratischer Hürden beim Zugang von Hilfsorganisationen“, schreibt die Bundesregierung.

Mit der fortgesetzten Beteiligung an UNAMID unterstütze die Regierung – so heißt es im Antrag zur Mandatsverlängerung – zugleich „die geplante Transition von der friedenssichernden Mission UNAMID hin zu einer Folgepräsenz, die die Unterstützung bei der nachhaltigen Stabilisierung Darfurs weiterführen soll, um das Wiederaufflammen eines bewaffneten Konflikts zu vermeiden“.

Ministerpräsident Hamdok hat am 9. März in Khartum, Hauptstadt der Republik Sudan, einen Attentatsversuch überlebt. Gut zwei Wochen zuvor, am 14. Februar, war er bei einem Deutschlandbesuch auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel empfangen worden. Dabei hatte die Kanzlerin erklärt, Deutschland wolle ein Partner des Sudans, der sich an einem historischen Wendepunkt befinde, sein.


Zu unserem Bildmaterial: Während die Bundestagsabstimmung über die Verlängerung der beiden Bundeswehr-Mandate UNMISS und UNAMID am 12. März 2020 noch per Handzeichen erfolgte, stimmte das Parlament einen Tag später über die Verlängerung der Bundeswehr-Beteiligungen an der „Resolute Support Mission“ in Afghanistan und an der maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer namentlich ab. Das Foto zeigt Abgeordnete bei einer der namentlichen Abstimmungen an diesem 13. März 2020 außerhalb des Plenarsaals in der Westlobby des Reichstagsgebäudes. Die Abgeordneten hatten eine Stunde Zeit, um die Stimme abzugeben. Das Übertragungsrisiko für eine Coronavirus-Infektion sollte durch diese Maßnahme vermindert werden.
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)

Kleines Beitragsbild: Das Symbolfoto „Bundeswehr in Afghanistan“ vom 10. Juli 2019 entstand bei einer MedEvac-Rettungsübung in der Nähe von Mazar-e Sharif. Die Aufnahme zeigt einen CH-53 der Bundeswehr beim Start, im Vordergrund ein Personnel-Recovery-Team.
(Foto: Andrea Bienert/Bundeswehr)


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