Koblenz/Wilhelmshaven. „Ein weiterer Meilenstein zur Einsatzreife der Fregatten der Klasse F125 ist erreicht“ – so heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), in der es um die Beschaffung von Übungsmunition für die „Baden-Württemberg“ und ihre drei Schwesterschiffe geht. Bei dem vom BAAINBw erteilten Auftrag handelt es sich um den „Vertrag zur Herstellung und Beschaffung von Übungsmunition im Kaliber 127 mm“. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung kann eine erste Serienproduktion von rund 7000 Geschossen mit Treibladungen für die kommenden fünf Jahre realisiert werden.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am 4. November während der 77. Sitzung seine Zustimmung zu diesem Projekt erteilt. Die Beauftragung zur Lieferung der Übungsgeschosse und Treibladungen sowie Referenzmunition entspricht einem Finanzvolumen von etwa 33 Millionen Euro.
Der Rahmenvertrag soll – so die Information des Verteidigungsministeriums – voraussichtlich zwischen November 2020 und Ende 2027 greifen. Der Vertrag ermöglicht den Abruf von insgesamt bis zu 13.000 Geschossen und der dafür erforderlichen Treibladungen.
Wie es in der Pressemitteilung des BAAINBw weiter heißt, dient die Munition „als wichtiger Bestandteil im Aufgabenspektrum der Fregatten F125 zur Ausbildung der Besatzung und zum Funktionsschießen nach Instandsetzungsarbeiten am Bordgeschütz“. Ferner sei der Einsatz der explosivstofffreien Übungsgeschosse – so die Koblenzer Beschaffungsbehörde – als eine Eskalationsstufe in der abgestuften und angemessenen Waffenwirkung („Show of Force“) vorgesehen, dem klassischen „Schuss vor den Bug“.
Die Übungsmunition Standard im Vollkaliber 127 mm ist Teil der 127-Millimeter-Standard-Munitionsfamilie. Diese besteht aus Spreng-, Übungs- und Leuchtgeschossen. Die Übungsmunition ist zweiteilig aufgebaut. Sie setzt sich aus einem explosivstofffreien Übungsgeschoss und der Treibladung zusammen.
Zu unserem Bild: Standardgeschütz 127 mm der vier deutschen Fregatten F125, der „Baden-Württemberg“, der „Nordrhein-Westfalen“, der „Sachsen-Anhalt“ und der „Rheinland-Pfalz“.
(Foto: Carsten Vennemann/Presse- und Informationszentrum BAAINBw)