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Berlin/Karlsruhe/Frankfurt am Main. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte beschäftigt einen Mitarbeiter, der in engem Kontakt zu dem ehemals dringend terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten Franco A. stand oder vielleicht immer noch steht. In einem Beitrag des Politmagazins „defacto“ des Hessischen Rundfunks am 19. August dieses Jahres hatte Nolte erstmals bestätigt, dass dieser Mitarbeiter – in der Öffentlichkeit bekannt als „Maximilian T.“ – über ihn auch Zugang zu vertraulichen Parlamentsakten hat. Der AfD-Abgeordnete ist Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestages. Dort ist immer noch, unter anderem im Zusammenhang mit der Untersuchung möglicher rechter Strukturen in der Bundeswehr, Franco A. ein Thema. Jetzt berichtet die Berliner Tageszeitung (taz), dass Maximilian T. mehr rechtsextreme Bezüge hat als bisher bekannt.

Wie die taz in einer Vorabmeldung am heutigen Freitag (25. Oktober) schreibt, hätten ihre Recherchen dafür die entsprechenden Belege und Hinweise ergeben. So sei der Vater des AfD-Mitarbeiters und Bundeswehroffiziers, Thomas T., „seit Langem in der rechtsextremen Szene unterwegs“. Mitte der 2000er-Jahre sei Thomas T. als Reichsbürger aktiv gewesen, und unter anderem als „Inspekteur des Deutschen Reiches“ aufgetreten.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, der CDU-Politiker Armin Schuster, äußerte gegenüber der taz: „Die politische Hygiene würde es erfordern, dass Maximilian T. nicht im Bundestag arbeitet. Dass er hier ein- und ausgehen darf, ist geradezu entwürdigend für das Parlament.“

Gegen Maximilian T. hatte die Bundesanwaltschaft zunächst ab Mai 2017 wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ ermittelt, das Verfahren aber vor einem Jahr eingestellt. Er galt als Komplize des Bundeswehroffiziers Franco A., dem vorgeworfen wird, dass er als syrischer Flüchtling getarnt ein Attentat geplant habe. Noch während der laufenden Ermittlungen wurde Maximilian T. Mitarbeiter des AfD-Verteidigungspolitikers Nolte, bekam aber zunächst keinen Hausausweis für den Bundestag.

Einstufung im Innenausschuss als „Rechtsextremist“?

Maximilian T., der seit mindestens Anfang 2017 AfD-Mitglied ist, hat den taz-Recherchen zufolge im Landesverband Sachsen-Anhalt inzwischen ein Parteiamt übernommen: Er soll den Landesfachausschuss „Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklungshilfe und Außenwirtschaft“ leiten. Auch sein Vater bewege sich in diesem AfD-Landesverband und plane darüber hinaus den Aufbau einer deutschen Siedlung im Kaliningrader Gebiet in Russland, so die taz. Wie das Blatt weiter schreibt, lebt die Schwester von Maximilian T. offenbar mit Franco A. zusammen.

Wie die taz weiter in Erfahrung gebracht haben will, wird Maximilian T. „einer internen Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Innenausschuss als Rechtsextremist eingestuft, bei dem tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen“. Die Recherchen hätten gezeigt, dass der Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Nolte „Ermittlern ein Smartphone abgegeben habe, auf dem alle persönlichen Daten gelöscht waren“.

Die taz weist darauf hin, dass Die Bundestagsverwaltung kein Mitspracherecht bei der Stellenbesetzung der Fraktionen und Abgeordneten hat. Warum die Bundeswehr Maximilian T. die Nebenbeschäftigung im Bundestag genehmigt hat, wollte das Verteidigungsministerium auf Anfrage der Redaktion nicht erläutern. Ein Ministeriumssprecher habe erklärt, man äußere sich nicht zu „Einzelpersonalangelegenheiten“. Maximilian T. habe auf Fragen der Tageszeitung ebenfalls nicht geantwortet (Anm.: der gesamte Beitrag erscheint in der Wochenendausgabe 26./27. Oktober).

Zugang zu sensiblen Dokumenten des Verteidigungsausschusses

Der Offenbacher Franco A. und der Seligenstädter Maximilian T. haben in der gleichen Kaserne in Frankreich nahe der deutschen Grenze gedient. Gegen beide wurde lange Zeit ermittelt. Die Strafverfolger hatten T. vorgeworfen, Komplize von A. zu sein. Unter anderem war T. mit A. zum selben Zeitpunkt in Wien auf einem Offiziersball, als A. auf dem dortigen Flughafen eine Pistole in einer Toilette versteckt haben soll.

Das Ermittlungsverfahren gegen Maximilian T. wurde mit Verfügung des Generalbundesanwalts vom 4. Oktober 2018 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Am 28. November 2018 twitterte Nolte in seinem AfD-Account: „Nach langer Wartezeit durfte ich heute meinen Mitarbeiter Maximilian T. im Bundestag willkommen heißen. Alle Vorwürfe gegen ihn wurden fallen gelassen. Frau von der Leyen [die damalige Verteidigungsministerin] darf nun gerne Verbindung mit dem Büro Nolte aufnehmen, um sich persönlich bei ihm zu entschuldigen.“

In seinem „defacto“-Beitrag für den Hessischen Rundfunk über Maximilian T., gesendet am 19. August, hatte Autor Franco Foraci den Sicherheitspolitiker der AfD auch auf die sensiblen Akten und Protokolle des Verteidigungsausschusses und den Zugang dazu angesprochen. Erstmal hatte Nolte danach eingeräumt: „Mein Mitarbeiter könnte Protokolle einsehen, das geht. Aber mein Mitarbeiter zählt ja nicht zu rechten Kreisen.“

Bundesgerichtshof sah Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat

Dem am 26. April 2017 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festgenommenen Oberleutnant Franco A. war unter anderem damals vorgeworfen worden (aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18. August 2017): Der Beschuldigten „soll gemeinsam mit zwei weiteren Beschuldigten den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Beschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen. Außerdem habe der Beschuldigte sich aufgrund des Besitzes der Schusswaffe sowie weiterer Munition nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Waffengesetz strafbar gemacht. Schließlich habe er unter seiner Scheinidentität als syrischer Flüchtling ihm nicht zustehende Geldleistungen erhalten und deshalb einen Betrug begangen.“

Wie ist inzwischen der aktuelle Ermittlungsstand zu Franco A.? Simone Rafael, Chefredakteurin von Belltower.News – Netz für digitale Zivilgesellschaft, dem journalistischen Internetportal der Amadeu Antonio Stiftung, hat am 18. September zu dem Fall eine Fülle an Informationen veröffentlicht.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main stufte Prozess eine Instanz herab

So erinnerte die Publizistin daran, dass die Bundesanwaltschaft ursprünglich zwar Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (nach §89a StGB) erhoben hatte. Am 7. Juni 2018 habe jedoch das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einer Abweisung der Klage nach §89a überrascht. Für das Gericht habe „kein hinreichender Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ bestanden, zitiert Rafael aus der entsprechenden Presseerklärung. Die Begründung der Frankfurter Richter: Franco A. habe die möglichen Tatpläne und -mittel bereits seit Ende Juli 2016 gehabt und dennoch keine terroristische Attacke verübt. Es sei „zwar überwiegend wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte sich die beiden Pistolen und die beiden Gewehre sowie 51 Sprengkörper beschaffte und diese aufbewahrte. Es sei jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich, dass er dabei bereits den festen Entschluss hatte, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen“. Da aber konkrete Attentatspläne fehlten, sei ein Terrorverfahren nicht gerechtfertigt.

Das Oberlandesgericht veranlasste schließlich, den Prozess eine Instanz herabzustufen und Franco A. vor dem Landgericht Darmstadt „nur“ wegen Täuschung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Waffendiebstahls anzuklagen.

Die ursprüngliche Anklage unter §89a habe der Staatsanwaltschaft, wie Rafael weiter schreibt, wohl „als Türöffner“ gedient, um die Hausdurchsuchungen zu rechtfertigen. Doch offenbar hätten die sichergestellten Beweise – mehr als 1000 Schuss Munition, Teile von Handgranaten, Waffen, Sprengstoff und Anleitungen zum Bombenbauen und eine Todesliste – nicht genügt, um Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu erheben.

Die Autorin des Beitrags in Belltower.News: „Gegen die Abweisung der Klage nach §89a StGB hat die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dort liegt nun der Ball. Die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren in Deutschland muss entschieden: Wird es einen Prozess gegen Franco A. wegen Rechtsextremismus und Terror geben, oder nur wegen Munition, Waffen und Sozialbetrug? Eine Entscheidung steht seit Monaten aus.“

Ermittler entdeckten Notizen von einer Anschlagsplanung

Inzwischen gibt es Neues, das den Fall wieder anschieben könnte Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), die Zentralredaktion der Madsack-Mediengruppe, am 6. September berichtete, soll Franco A. Planungen für einen Anschlag schriftlich festgehalten haben. Den Ermittlern lägen Notizen aus einer Terminmappe des Oberleutnants vor. Diese könnten als Ablaufplan für ein Attentat in Berlin gedeutet werden. Die Zentralredaktion beruft sich auf einen Vermerk des Bundeskriminalamtes.

Danach habe Franco A. von seiner Heimatstadt Offenbach mit einem Motorrad nach Berlin fahren wollen. Ein Komplize hätte ihm eine Schrotflinte in die Hauptstadt bringen sollen. Laut RND sollte der Anschlag der Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, gelten.

Dass Franco A. Kahane als Anschlagsopfer in den Blick gefasst hatte, war bekannt. Die Bundesanwaltschaft hatte bei der Anklageerhebung im Dezember 2017 mitgeteilt, dass dies aus „Aufzeichnungen des Angeschuldigten“ hervorgehe, ohne Details zu nennen.

Öffentliche Bewertung durch das Parlamentarische Kontrollgremium

Im Zusammenhang mit dem Fall Franco A. und der laufenden Untersuchung „Erkenntnisse und Maßnahmen [des] Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes zur Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr“ gab das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages am 11. September eine öffentliche Bewertung ab.

Darin heißt es: „Das Parlamentarische Kontrollgremium befasst sich seit Ende letzten Jahres mit [dem] Bereich der Extremismus-Abwehr. Es nimmt erste vom Bundesministerium für Verteidigung dem Kontrollgremium mitgeteilte Konsequenzen zur Kenntnis, die eine Neuausrichtung des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst in die Wege leiten sollen.“

Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums betonten, dass man von der Bundesregierung nun erwarte, die Nachrichtendienste des Bundes als einen wichtigen Teil der föderalen Sicherheitsarchitektur mehr denn je dazu anzuhalten, auch bei der Extremismus-Abwehr Hand in Hand zusammenzuarbeiten. Die Untersuchung des Gremiums dauere an. Man „behalte sich vor, der Bundesregierung für alle drei Behörden weitere Änderungsnotwendigkeiten aufzuzeigen“.

Redaktionelle ERGÄNZUNG

Der rechtsradikale Bundeswehroffizier Franco A. muss sich jetzt doch wegen Terrorverdachts vor Gericht verantworten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach einem langwierigen Instanzenstreit.

In einer Pressemitteilung des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland vom 20. November 2019 heißt es: „Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und anderer Delikte gegen einen Angehörigen der Bundeswehr Franco A. zu dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen und das Hauptverfahren vor diesem Gericht eröffnet.“

Der Bundesgerichtshof hatte nach der Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt weitere Ermittlungen angeordnet. Diese zogen sich über viele Monate hin.

Dem Angeklagten wird nach wie vor vom Generalbundesanwalt zur Last gelegt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Bei dem geplanten Anschlag habe der Angeklagte den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen. Zu diesem Zwecke habe er sich eine Tarnidentität als syrischer Flüchtling zugelegt. Außerdem sei er im Besitz von weiteren Waffen, insbesondere zur Last gelegt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat Munition und Sprengstoff gewesen.


Unser Bildmaterial:
1. Außenansicht des Deutschen Bundestages. Hier ist seit Kurzem im Büro des AfD-Abgeordneten Jan Nolte ein Mitarbeiter beschäftigt, dem „rechtsextreme Bezüge“ nachgesagt werden. Die Berliner taz griff den Fall in ihrer Wochenendausgabe 26./27. Oktober 2019 auf.
(Foto: Jürgen Detmers/ZDF)

2. In seinem Twitter-Account veröffentlichte AfD-Bundestagsabgeordneter Nolte nach Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Maximilian T. ein Foto und folgenden Text: „Nach langer Wartezeit durfte ich heute meinen Mitarbeiter Maximilian T. im Bundestag willkommen heißen. Alle Vorwürfe gegen ihn wurden fallen gelassen. Frau von der Leyen darf nun gerne Verbindung mit dem Büro Nolte aufnehmen, um sich persönlich bei ihm zu entschuldigen.“ Wir haben zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte das Gesicht von Maximilian T. unkenntlich gemacht.
(Foto: Büro Nolte; Bildmontage: mediakompakt)


Kommentare

  1. EveryJoe | 26. Oktober 2019 um 17:53 Uhr

    Ist diese Seite nun zum taz-Ableger verkommen? Danke und tschüß.
    __________

    Lieber Leser,
    Nein! Wir sind weder ein Spin-Off der Tageszeitung (taz) Berlin. Noch sind wir „verkommen.“ Wir berichten seit rund 13 Jahren ohne Scheuklappen, immer aber verantwortungsbewusst – überparteilich, neutral, journalistischen Standards verpflichtet. Wem es nicht gefällt, der darf sich gerne von uns verabschieden. Danke dafür!

    Ach übrigens: Unsere Kommentarregeln gelten immer noch („Ihr Kommentar sollte sachlich sein und andere Meinungen tolerieren.“)
    Die Redaktion

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