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Brüssel/Berlin/Daun/Karlsruhe. Der interne Sicherheitsdienst des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in Brüssel hat europäische Diplomaten und Militärs eindringlich vor Spionage durch chinesische und russische Geheimdienste gewarnt. In der belgischen Hauptstadt befänden sich „rund 250 chinesische und 200 russische Agenten“. Dies berichtete die Tageszeitung DIE WELT am gestrigen Samstag (9. Februar) unter Berufung auf Diplomatenkreise.

Das Thema „Spionage“ spielte auch vor Kurzem im Zusammenhang mit der Bundeswehr wieder einmal eine schlagzeilenträchtige Rolle. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hatte nach dem Hinweis eines befreundeten Dienstes – vermutlich aus den USA – mehr als ein Jahr einen Übersetzer, der für den Iran spioniert haben soll, beobachtet. Wie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 15. Januar in einer Presseerklärung mitteilte, wurde der 50-jährige deutsch-afghanische Staatsangehörige Abdul Hamid S. inzwischen in Bonn festgenommen.

Der Beschuldigte war Sprachauswerter und Landeskundlicher Berater der Bundeswehr in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun gewesen. Der Zivilbedienstete des Kommandos Strategische Aufklärung soll laut Generalbundesanwalt „Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben“ haben.

Aufklärungsbedarf und Erkenntnisstand der deutschen Dienste schützen

Spionage hat nach wie vor Konjunktur. Jetzt wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wissen, wie viele Mitarbeiter von Bundesbehörden in den Jahren 2010 bis 2019 verdächtigt worden sind, für ausländische Nachrichtendienste Spionagetätigkeiten durchgeführt zu haben. Maier wollte auch wissen, wie viele Verdachtsfälle hierbei in diesem Zeitraum auf Mitarbeiter bei der Bundeswehr entfallen.

Ihm antwortete am 28. Januar der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenministerium Günter Krings. Krings teilte mit: „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat in den Jahren 2010 bis 2019 neun Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen Mitarbeiter von Bundesbehörden beziehungsweise Dienststellen der Streitkräfte eingeleitet, davon sechs gegen Mitarbeiter bei der Bundeswehr.“

Wie der Staatssekretär in seiner Antwort weiter ausführte, könne eine Offenlegung von weiteren Erkenntnissen der Nachrichtendienste des Bundes zu Verdachtsfällen Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf und den Erkenntnisstand der Dienste zulassen. „Aus Gründen des Staatswohls“ müsse deshalb eine Beantwortung zum Bereich „Verdachtsfälle“ unterbleiben. Krings gab zu bedenken, dass durch eine Offenlegung „entsprechender Erkenntnisse zu erkannten oder mutmaßlichen Anwerbeversuchen“ der anwerbende fremde Nachrichtendienst „entsprechende Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung der Nachrichtendienste des Bundes maßgeblich erschweren oder diese unter Umständen unmöglich machen“ könnte. Eine Antwort auf die Frage nach der Gesamtzahl der Verdachtsfälle könne deshalb auch in eingestufter Form nicht erfolgen.


Symbolbild „Spionage“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto: Alexas/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich; grafische Bearbeitung: mediakompakt)


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