Berlin. Im vergangenen Jahr sind wieder gegen Angehörige der Bundeswehr etliche Straftaten verübt worden. Auch militärische Einrichtungen und Material der Streitkräfte sind beschädigt worden. Aktuelle Zahlen dazu teilte am 28. Juni der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, Peter Tauber, mit. Er informierte den Verteidigungsausschuss „über die Anzahl der in Deutschland verübten Anschläge [beziehungsweise] Straftaten gegen die Bundeswehr in den Jahren 2017 und 2018“.
Aus dem Schreiben des Staatssekretärs an den Ausschuss geht hervor, dass im Jahr 2017 insgesamt 87 Straftaten erfasst worden sind. Diese reichen von Sachbeschädigungen über Sabotageakte und Brandanschläge bis hin zu Gewalttaten gegen Personen. Im Einzelnen handelt es sich um sechs Angriffe gegen Bundeswehrangehörige (etwa beim Tragen der Uniform in der Öffentlichkeit), sechs Brandanschläge, fünf Sabotageakte und 70 weitere Gewalttaten gegen Sachen.
Als „Gewalt gegen Sachen“ werden alle Beschädigungen von Bundeswehrmaterial gezählt, die beim Eindringen in Liegenschaften (beispielsweise im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität), bei der Zerstörung von Bundeswehr-Werbeträgern oder durch Vandalismus auf Truppenübungsplätzen entstanden sind.
Beunruhigend auch die Zahlen für das erste Halbjahr 2018 (Stichtag: 19. Juni). Wie Tauber mitteilte, sind jetzt schon 49 Gewaltaktionen gemeldet worden. In der Statistik enthalten: sieben Gewalttaten gegen Bundeswehrangehörige, zwei Brandanschläge, zwei Sabotageakte und 38 weitere Gewalttaten gegen Sachen.
Das Ministerium unterscheidet die Hintergründe der einzelnen Taten bei der Erfassung nicht. Tauber: „Inwieweit die Taten politisch motiviert waren oder sind, müssen andere beurteilen. Gleichwohl erfüllen uns Anschläge oder Straftaten gegen die Bundeswehr und insbesondere gegen unsere Soldaten mit tiefer Sorge. Es muss klar sein: Wer diejenigen attackiert, die für unser aller Sicherheit einstehen, attackiert letztlich unser Gemeinwesen insgesamt.“
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Marcus Faber will sich mit dieser gesellschaftlichen Entwicklung keinesfalls abfinden. Der Verteidigungspolitiker, der nach dem Abitur im Jahr 2003 in Havelberg seinen Grundwehrdienst als Panzerpionier ableistete und anschließend in Potsdam und im australischen Sydney bis 2008 Politikwissenschaften studierte, fordert nun: „Wenn unsere Soldaten bereit sind, in aktuell 13 Auslandsmissionen ihr Leben zu riskieren, müssen wir dafür Sorge tragen, dass sie im eigenen Land keiner Gewalt ausgesetzt sind.“ Es könne doch nicht angehen, dass sich Bundeswehrangehörige in Uniform nicht mehr auf die Straße trauten.
Faber erinnert an den Brandanschlag in der Elb-Havel-Kaserne in Havelberg im Jahr 2013, der einen Millionenschaden verursacht hatte. Dieser Anschlag „quasi vor der eigenen Haustüre“ habe ihn damals sehr erschüttert, so der gebürtige Stendaler gegenüber dem bundeswehr-journal. Er hoffe deshalb auch als Mitglied des Verteidigungsausschusses, dass „wir das gesellschaftliche Klima gegenüber der Bundeswehr mit unserer Arbeit verbessern können“. Er befürworte zudem „jede Initiative, die den Dienst innerhalb der Streitkräfte wertschätzt – gerade vor dem Hintergrund immer weiter wachsender Aufgaben der Truppe“.
Zu unserem Bildangebot:
1. Brandanschlag in Lüneburg auf ein Fahrzeug der Bundeswehr. Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 26. auf den 27. Januar 2016.
(Foto: Polizei Lüneburg)
2. Unbekannte besprühten in der Nacht vom 10. auf den 11. November 2015 in Berlin-Mitte nahe dem Bahnhof „Friedrichstraße“ mit grellen Farben den neuen Showroom der Bundeswehr. Der Polizeiliche Staatsschutz nahm damals die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung auf.
(Foto: Castenow/Bundeswehr)
3. Bundestagsabgeordneter Marcus Faber am 15. März 2018 am Rednerpult des Deutschen Bundestages. Der Freidemokrat sprach an diesem Donnerstag zum Tagesordnungspunkt „Bundeswehreinsatz in Südsudan, UNMISS“.
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)
Kleines Beitragsbild: Symbolaufnahmen „Notfall“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto: emmzett/unter Lizenz CC0 Creative Commons = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)