Berlin. Die Forderung einiger Unionspolitiker nach Wiedereinführung der Wehrpflicht oder der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht war bislang (und ist es noch) das „Sommerthema“ des Jahres 2018 schlechthin. Besonders die Bemerkung von CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer im Rahmen ihrer „Zuhörtour“ mitten durch die Basis schlug Wellen. Über das Thema Wehrpflicht und Dienstpflicht müsse noch mal „ganz intensiv“ diskutiert werden, sagte sie in einem Video nach ihrer Politreise. Die Allgemeine Wehrpflicht war vor sieben Jahren, zum 1. Juli 2011, auf Betreiben des damaligen CSU-Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg ausgesetzt worden. Kramp-Karrenbauer will nun offenbar im Herbst das Thema „Dienstpflicht für alle“ beim Bundesparteitag der CDU zu einer der Leitfragen für das neue Grundsatzprogramm machen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr lehnt eine Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland ab.
Eberhard Zorn, seit dem 19. April dieses Jahres der 16. Generalinspekteur der Bundeswehr, hält eine kurzfristige Wiedereinführung der Wehrpflicht für „definitiv nicht möglich“. Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio warnte er am gestrigen Samstag (18. August), die Wiedereinführung der Wehrpflicht würde Kosten verursachen, die die Bundeswehr im Modernisierungsprozess zurückwerfen könnten. Zorn argumentierte: „Wir brauchen Geld, um uns zu modernisieren. Und sobald ich den Wehrdienst wieder einführen würde, muss ich das woanders abzweigen. Das heißt, es würde mich bremsen in meiner Auftragserfüllung und es würde mich zurückwerfen in der Investition.“
Zudem, so der Generalinspekteur, fehlten die Infrastruktur in den Kasernen und der Bedarf: „Die Wehrpflicht bringt mir Mannschaftsdienstgrade – also die untersten Ränge – in die Armee hinein. In diesem Bereich habe ich heute keinen Bedarf. Meine Mannschaftsdienstgrade sind durch die Bank alle besetzt mit einer Durchschnittsdienstzeit von zehn bis zwölf Jahren. Somit habe ich eigentlich keinen Bedarf an Wehrpflichtigen ,der alten Art‘.“
Zorn sieht darüber hinaus in den Kasernen keine Möglichkeit mehr, Wehrpflichtige unterzubringen. „Die berühmten Sechs- bis Acht-Mann-Stuben sind in der Fläche überwiegend weg. Wir bauen zurzeit die Kasernen um, damit wir einer freiwilligen Berufsarmee vernünftige Unterkünfte anbieten können“, erklärte der General im Gespräch mit der ARD.
Dennoch begrüße er die aktuelle Debatte. Denn: „Es wird uns ja immer zugerufen, dass wir in Deutschland eine sicherheitspolitische Debatte brauchen. Da sehe ich die Debatte um die Dienstpflicht als einen Teil davon. Insofern finde ich das grundsätzlich gut, dass man sich mit dem Thema noch mal auseinandersetzt.“
Zorn warb in dem Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio abschließend dafür, den Verteidigungshaushalt langfristig auf das in der NATO verabredete Ziel von „Zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts“ anzuheben.
Er verwies in diesem Zusammenhang auf die notwendigen Investitionen in Ausrüstung, Infrastruktur und die Modernisierung der Rüstung. „Zwei Prozent halte ich für ein zweckmäßiges Ziel“, meinte Zorn. Man müsse aber genau hinsehen, dass man das Geld auch ausgeben könne. Der Generalinspekteur erläuterte: „Man muss dann auch immer die Zielvorgabe an die Realität anbinden. Und man muss sie vor allem anbinden an die Produktionskapazitäten unserer Industrie. Denn da können sie noch so viel Geld haben. Das muss auch dort erst mal umgesetzt werden.“
Die Planungen bis 2023 lägen auf dem Tisch, sagte General Zorn. „Das was wir dort brauchen, das werden wir, wenn die Finanzlinien weiter so wachsen, dann auch tatsächlich umsetzen können.“
Unser Bild zeigt General Eberhard Zorn am Tag seiner Amtseinführung am 19. April 2018. Neben dem neuen Generalinspekteur der Bundeswehr Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die Zorn an diesem Donnerstag in Berlin mit militärischen Ehren begrüßte.
(Foto: Jane Schmidt/Bundeswehr)
Wird ein Pflichtjahr für junge Menschen eingeführt werden, so sollten diese sich auf angebotene Stellen bei der Bundeswehr, der Feuerwehr oder beispielsweise bei Pflegeheimen bewerben müssen. Wenn sie dann bei der Bundeswehr nach Eignungsfeststellung und Bedarf eingestellt werden, so wird es heißen: „Ich darf zur Bundeswehr!“ Das ist nicht mit dem alten „Ich muss zur Bundeswehr“ während der alten Wehrpflicht zu vergleichen. Auf jeden Fall wird die Bundeswehr durch die Einführung eines Pflichtjahrs mehr Bewerber und mehr Auswahl haben als zurzeit. Von den „neuen Wehrpflichtigen“ werden sich sicher einige zu einem längeren Dienst verpflichten wollen.
Dem Beitrag des bundeswehr-journal vom 11. August 2018 kann man entnehmen, dass bei den Mannschaften lediglich 82,5 % der Dienstposten besetzt sind und bei den Unteroffizieren nur 78 %. Selbst die Dienstposten der Generäle sind nur mit 96,4 % besetzt. Für den zivilen Bereich der Bundeswehr fehlen mir genaue Zahlen, aber ich weiß aus einigen Gesprächen, dass dort noch lange nicht alle Posten besetzt sind. Ferner wird die Bundeswehr, wenn sie sich zusätzlich wieder um die Landesverteidigung kümmern muss, mehr Soldaten brauchen.
Im Beitrag „Generalinspekteur gegen Wiedereinführung der Wehrpflicht“ heißt es: „Zorn argumentierte: ,Wir brauchen Geld, um uns zu modernisieren. Und sobald ich den Wehrdienst wieder einführen würde, muss ich das woanders abzweigen. Das heißt, es würde mich bremsen in meiner Auftragserfüllung und es würde mich zurückwerfen in der Investition.‘“ Diese Aussage des Generalinspekteurs finde ich befremdlich, zumal im weiteren Verlauf des Artikels die Aussage steht, dass die Bundeswehr ihre Mittel nicht immer ausschöpfen könne.
Kosten dürfen schon in der Industrie nicht das alleine entscheidende Kriterium sein. Und bei der Sicherheit Deutschlands schon gar nicht. Das werden die Politiker unseres Landes bald einsehen müssen.