Manching/Fürstenfeldbruck/Möhlin (Schweiz). Das System- und Softwarehaus ESG ist vom Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr mit einer besonderen Machbarkeitsstudie beauftragt worden. Bei dem Projekt geht es um die Frage, ob und wie Hubschrauberlandeplätze mit Hilfe von Drohnen erkundet werden können. Das Unternehmen, das seinen Firmensitz in Fürstenfeldbruck hat, unternahm Anfang Oktober im Rahmen der Studie Flugversuche innerhalb der militärischen Kontrollzone Ingolstadt/Manching. Unterstützt wurde die ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH dabei von der bei Manching gelegenen Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr 61 (WTD 61). Zum Einsatz kam ein Unbemannter Missionsausrüstungsträger, kurz UMAT. Diese mit Ausrüstung bis zu 150 Kilogramm schwere Hubschrauberdrohne basiert auf der Entwicklung R-350 des schwedisch-schweizerischen Herstellers UMS Skeldar.
Hubschrauber können fast überall starten und landen. Im Idealfall ist der Start- und Landeplatz genau bekannt und klassifiziert. Manche Einsätze können die Hubschrauberbesatzung allerdings auch in völlig unbekanntes Gelände führen – etwa bei Such- und Rettungsmissionen oder bei Evakuierungen. In solchen Fällen muss die Crew aus der Luft erst einen möglichen Landeplatz suchen und diesen bewerten. Drohnen können hier von großem Vorteil sein.
ESG erläutert dazu: „Mit Hilfe von Drohnen kann die Identifikation geeigneter Hubschrauberlandeplätze schneller und großflächiger als bisher erfolgen. Außerdem bleibt die Suche nach einem Landeplatz aufgrund der kleineren Größe und geringeren Geräuschemission einer Drohne länger unbemerkt, was gerade in sicherheitskritischen Einsatzszenarien von Bedeutung ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die Drohne in der Lage ist, mögliche Landeplätze überhaupt zu erkennen.“
Vor der eigentlichen Erprobungsphase unter realen Einsatzbedingungen hatte ESG zunächst die speziellen Anforderungen an militärische Hubschrauberlandeplätze erfasst, eine geeignete Drohnen-Sensorik ausgewählt und die notwendigen Algorithmen zur automatischen Geländeerkundung prototypisch entwickelt. Zum Sensor-Gesamtpakt gehörten ein EO/IR-Kamerasysteme (Elektro-optische- und Infrarot-Kamera) sowie LiDAR (Light Detection and Ranging; Laserstrahlenverfahren zur Geländeerkundung mittels eines 3D-bildgebenden Sensors). Die ESG-Zuladung wog rund 27 Kilogramm, insgesamt blieb das Abfluggewicht der Drohne unter 150 Kilogramm.
Mit der modifizierten Drohne R-350 des in Möhlin in der Schweiz ansässigen Unternehmens UMS Skeldar lassen sich luftfahrtechnisch noch nicht-zugelassenes Equipment, Algorithmen und Verfahren nach kurzen Integrationszeiten im Flug sicher erproben. Die Versuche mit dem fliegenden Experimentalträger konnten größtenteils auch außerhalb der Sichtweite des Steuerungspersonals durchgeführt werden (beyond visual line of sight, BVLOS).
Unmittelbar vor Beginn der einwöchigen Testreihe waren die letzten Änderungen zu der seit dem 7. April 2017 gültigen neuen Luftverkehrsordnung (auch „Drohnen-Verordnung“ genannt) in Kraft getreten. Wie ESG nun in einem Pressestatement schreibt, dürfte es sich deshalb bei der Erprobung auch um einen der ersten BVLOS-Flüge mit dem Maximalgewicht von 150 Kilogramm unter der neuen Verordnung und innerhalb einer Kontrollzone in Deutschland gehandelt haben.
Die bei den Flugversuchen in Süddeutschland gewonnenen Erkenntnisse und aufgezeichneten Daten werden nach Ansicht von ESG „wichtige Grundlagen für die Bewertung der Machbarkeit einer automatischen Landeplatzerkundung“ liefern.
Das Bild zeigt den Versuchsträger R-350 von UMS Skeldar im Flug.
(Foto: ESG)
Kleines Beitragsbild: Seitenansicht der schwedisch-schweizerischen Drohne R-350 der UMS Skeldar AG. Das Unternehmen gehört zu 53 Prozent der UMS AERO Group AG und zu 47 Prozent Saab AB. Die UMS AERO Group AG befindet sich nach eigenen Angaben mehrheitlich in der Hand von Privatinvestoren aus der Schweiz.
(Foto: Leander Neumann/UMS Skeldar)