Berlin/Tel Aviv (Israel). Die Bundeswehr will die von Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) geleasten bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs Heron TP vom israelischen Militärflugplatz Tel Nof aus betreiben. Das berichtete die Rheinische Post in ihrer gestrigen Mittwochausgabe (5. Oktober). Die in Düsseldorf erscheinende Zeitung beruft sich dabei auf eine ihr vorliegende Antwort der Bundesregierung zu einer Anfrage der Linksfraktion. Der Stützpunkt Tel Nof, auch als Air Force Base 8 bekannt, liegt rund 20 Kilometer östlich von Ashdod. Die israelischen Streitkräfte starten hier ebenfalls zu ihren Drohneneinsätzen.
„Neben dem Grundbetrieb in Israel sollen zwei Einsatzgebiete abgedeckt werden“, zitiert die Rheinische Post aus der Regierungsantwort. Bei der möglichen Drohnenbewaffnung hält sich die Regierung bedeckt. „Die Informationen zur Bewaffnung sind von der israelischen Regierung ohne Ausnahme als ,Geheim‘ eingestuft“, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Markus Grübel in dem Papier. Er beschreibt lediglich, dass „die eingerüsteten Effektoren ein hochpräzises und reaktionsschnelles Wirken gegen nicht gehärtete, stationäre und bewegliche Punktziele zur Unterstützung und zum Schutz eigener Kräfte unter Minimierung von Begleitschäden ermöglichen“ sollen.
Die für die Bundeswehr angemieteten israelischen Heron TP (Heron: engl. „Reiher“/TP: Turboprop) werden mit elektro-optischen Sensoren im visuellen und infraroten Spektralbereich sowie Radarsensoren ausgerüstet sein. Die Sensoren dienen zur kontinuierlichen Überwachung von Bodenaktivitäten im vorgesehenen Zielgebiet.
Beschafft werden sollen nach derzeitigem Stand insgesamt fünf Kampfdrohnen Heron TP (Block 2) als Überbrückungslösung bis zur Einsatzreife einer europäischen Drohne vergleichbaren Typs – mindestens bis zum Jahr 2025 (siehe auch hier).
Die Drohnen werden zwar von IAI geleast, als Hauptvertragspartner fungiert allerdings die Airbus-Tochter Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS). Zum Gesamtprojekt gehört auch die Anschaffung von „notwendigem Peripheriegerät“, darunter feste und mobile Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen sowie zur Übertragung und Auswertung der Daten. Außerdem werden breitbandige Satellitenverbindungen und – je nach Entfernung zum Einsatzort – Relaissatelliten benötigt. Welcher Hersteller hiermit beauftragt werden wird, ist momentan noch unklar.
Die fünf Heron TP der Bundeswehr werden in Israel stationiert, sie unterstehen dabei jedoch dem Heimatverband im schleswig-holsteinischen Jagel, dem Taktischen Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“. Das Geschwader ist der einzige fliegende Verband der deutschen Luftwaffe, der über die Fähigkeiten zur be- und unbemannten abbildenden und Signal erfassenden luftgestützten Aufklärung verfügt. Ein Großteil der praktischen Ausbildung des deutschen Heron TP-Personals soll in Israel stattfinden, Details wird ein deutsch-israelisches Regierungsabkommen regeln.
Wie aus einer anderen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Heron TP“ zu ersehen ist, haben sich die an diesem Rüstungsdeal Beteiligten auch bereits auf einen Zeitplan zur Beschaffung der fünf Drohnen verständigt. Allerdings ist dieser nun zum großen Ärger des Verteidigungsministeriums wohl hinfällig.
Nach dieser Regierungsantwort vom 19. August sollte der Leasingvertrag nach einer parlamentarischen Befassung Anfang 2017 geschlossen werden. Die Angebotsaufforderung sollte bis zum Herbst dieses Jahres erfolgen.
Weiter ist der Antwort zu entnehmen: „Der Dienstleistungsvertrag soll die Bereitstellung der vom Auftraggeber geforderten Flugstunden mit einer vorgegebenen Verfügbarkeit gewährleisten. Der Zulauf der ersten zwei Luftfahrzeuge soll etwa 24 Monate nach Vertragsschluss beginnen, der für die Folgesysteme dann in einem jeweils dreimonatigen Abstand. Die Stationierung und der Grundbetrieb des Heron TP in Israel, die Ausbildung der deutschen Besatzungen sowie die Bewaffnung sollen im Rahmen von Regierungsvereinbarungen (Memorandum of Understanding) mit dem Staat Israel festgelegt werden. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages sollen weiterhin Vorkehrungen für eine technisch-logistische Betreuung in einem eventuellen Einsatz getroffen werden.“
Der Bundestagsdrucksache vom August war auch zu entnehmen, dass die Vertragspartner eine Musterzulassung 24 Monate nach Vertragsschluss erreichen wollten. Rund 27 Monate nach Vertragsunterzeichnung – also im Frühjahr 2019 – hielten sie eine „Bewaffungsfähigkeit [für] möglich“.
So weit der ursprünglich vereinbarte Zeitrahmen der deutschen und israelischen Projektpartner. Dieser scheint nun „für die Tonne“. Denn der Mitbewerber um die Vergabe des rund 580 Millionen schweren Beschaffungsauftrags, der US-Konzern General Atomics, hat juristische Bremsklötze vorgeschoben.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Beschaffungsentscheidung am 14. Juni zugunsten des Hauptvertragspartners ADAS stellten die Amerikaner beim Bundeskartellamt einen Nachprüfungsantrag. Dort scheiterte das Unternehmen jedoch.
In einem am 17. August veröffentlichten Schreiben der 1. Vergabekammer des Bundes heißt es, dass das „Recht des Auftraggebers, den Leistungsgegenstand zu bestimmen, korrekt ausgeübt“ worden ist. Nach einer ergänzenden Auskunft der Bundesregierung vom 28. September waren die „Ziele der Firma General Atomics […], die Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb für unzulässig erklären zu lassen und den Auftraggeber zu verpflichten, ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen“. (Anm.: Beim Bundeskartellamt sind derzeit zwei Vergabekammern des Bundes eingerichtet, bei denen ein Nachprüfungsverfahren beantragt werden kann; die Vergabekammern sind gerichtsähnlich organisiert und üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus).
Am 29. August hat nun General Atomics beim Oberlandesgericht Düsseldorf Rechtsmittel gegen diese Kammerentscheidung eingelegt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen informierte an nächsten Tag unter anderem die Obleute des Haushaltsausschusses des Bundestages über die überraschende neue Entwicklung. In dem Schreiben an die Abgeordneten macht das Ministerium keinen Hehl daraus, wie verstimmt man über General Atomics ist. Das Vorgehen des Herstellers der Konkurrenz-Drohne Predator sei sehr bedauerlich und ärgerlich, da die erste Entscheidung der Vergabekammer doch recht eindeutig gewesen sei.
Nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung ist am 15. Februar 2017 eine mündliche Verhandlung in Düsseldorf vorgesehen.
Unser Bild zeigt einen Heron TP kurz nach dem Start. Die Drohne, ausgelegt für mittlere Flughöhen und lange Flugzeiten (Medium Altitude-Long Endurance, MALE), ist eine Weiterentwicklung des deutlich kleineren Heron 1. Dieses System wird bereits von der Bundeswehr genutzt. Für den Heron 1 gibt es ebenfalls ein Leasinggeschäft mit IAI; der Betreibervertrag läuft noch bis zum 28. Februar 2017.
(Foto: Israel Aerospace Industries)
Kleines Beitragsbild: Heron TP auf der Startbahn.
(Foto: Israel Aerospace Industries)
Erschreckend, welche Macht internationale Rüstungskonzerne mittlerweile offenbar haben.