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Berlin. In den vergangenen 20 Jahren haben sich in Deutschland insgesamt 84 militärische Flugunfälle, bei denen 86 Luftfahrzeuge zerstört wurden, ereignet. Die Bundeswehr verlor 61 Systeme – Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen. Die USA mussten 16 Abstürze über deutschem Hoheitsgebiet hinnehmen, die britischen Streitkräfte sechs und die Niederländer zwei. Die Statistik listet auch eine spanische Maschine auf. Der Jet, eine Mirage F1, stürzte am 30. Mai 2005 in der Nähe von Neuburg an der Donau ab. Die Angaben verdanken wir einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten Markus Tressel (Bündnis 90/Die Grünen). Er wollte auch wissen, bei welchen dieser militärischen Flugunfälle es in den letzten zwei Jahrzehnten zur Freisetzung von Gefahrstoffen kam.

Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung, Ralf Brauksiepe, umfasst den Zeitraum 18. Januar 1995 bis 11. August 2015. Die Bundeswehr büßte in diesen Jahren 17 Strahlflugzeuge, 23 Hubschrauber sowie 21 unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) ein.

Zur Frage Tressels nach Gefahrstoffen, die möglicherweise bei diesen Abstürzen in die Umwelt gelangt waren, heißt es in der Antwort aus dem Verteidigungsministerium vom 11. September: „Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei Abstürzen von Luftfahrzeugen Betriebsflüssigkeiten wie Flugkraftstoffe, Schmiermittel, Hydrauliköle in den Boden gelangen, sofern diese nicht vorher verbrennen oder auf dem Absturzareal verdunsten.“

Da unbemannte Luftfahrzeuge (UAS: Unmanned Aircraft System) in Deutschland grundsätzlich innerhalb militärischer Bereiche – beispielsweise Truppenübungsplätze – betrieben würden, blieben deshalb „Vorkommnisse mit diesen Systemen und aufgrund ihrer geringen Größe“ ohne nennenswerte Folgen, so der Antworttext weiter. Außer den Ausgaben für eine Drohnen-Neubeschaffung fielen somit bei einem Absturz dieser unbemannten Systeme in der Regel keine weiteren Kosten an.

Aufbewahrungsfrist für die Unfallakten beträgt lediglich fünf Jahre

Eine erschöpfende Auskunft über freigesetzte Gefahrstoffe bei Flugunfällen mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr musste der Staatssekretär allerdings schuldig bleiben. Brauksiepe erklärte: „Da bei der Schadensbearbeitung von Flugunfällen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr Aktenaufbewahrungsfristen von fünf Jahren gelten, können keine Aussagen zu freigesetzten Gefahrstoffen bei Flugunfällen mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr und Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden vor dem 1. August 2010 getroffen werden.“

Für die nach diesem Stichtag aufgelisteten sieben Abstürze deutscher Luftfahrzeuge – ein Tornado-Kampfbomber, eine Bell UH-1D, ein Unterstützungshubschrauber Tiger sowie vier Aufklärungsdrohnen LUNA – verzeichnet die Statistik zweimal die Freisetzung von Betriebsstoffen. Die Beseitigung der Umweltschäden kostete den Steuerzahler rund 180.000 Euro.

Ausländische Streitkräfte beseitigen ihre Unfallschäden selbst

Für die Schadensregulierung bei Abstürzen von Luftfahrzeugen ausländischer Streitkräfte ist im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständig. Brauksiepe zu diesem Punkt: „Hier liegen Erkenntnisse nur in den Fällen vor, in denen Grundstücke Dritter von Umweltbeeinträchtigungen infolge von Abstürzen betroffen waren und die Grundstückseigentümer bei der hierfür zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes beziehungsweise der früheren Verteidigungslastenverwaltung der Länder Anträge auf Entschädigung gestellt haben.“

Bei Abstürzen über Liegenschaften, die von den Partnerstreitkräften selbst militärisch genutzt worden waren oder immer noch genutzt werden, habe das Finanzministerium keine weiteren „belastbaren Erkenntnisse“. In diesen Fällen seien die ausländischen Streitkräfte nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen für die Beseitigung etwaiger Umweltschäden selbst verantwortlich. Allerdings würde dies in solchen Fällen auch von den zuständigen Landesumweltbehörden überwacht.

Auch die Statistik zum Thema „Flugunfälle von Luftfahrzeugen ausländischer Streitkräfte in Deutschland“ ist mehr als lückenhaft. Bei Abstürzen, die sich vor dem Jahr 2005 ereignet haben, sind die Fristen zur Aufbewahrung der Akten bereits abgelaufen. So können für den Zeitraum nach dem Stichtag 30. Mai 2005, dem Absturz der spanischen Mirage bei Neuburg an der Donau, lediglich für insgesamt neun Unfälle spärliche Angaben gemacht werden. Für die Beseitigung der ausgetretenen Betriebsstoffe und sonstige durch diese Abstürze ausländischer Systeme bedingten Umwelt- und Sachschäden fielen laut Verteidigungsministerium bislang Kosten in Höhe von etwa 111.000 Euro an.


Zu unserem Bildangebot:
1. und 3. Absturz eines Tornado-Kampfflugzeugs am 16. Januar 2014 beim Anflug auf den Heimatflugplatz Büchel. Die beiden Piloten konnten sich mit den Schleudersitzen retten und wurden dabei leicht verletzt. Der Jet wurde beim Aufprall in einem Waldgebiet völlig zerstört. Nach Angaben der Bundeswehr hatte damals ein Fehler der Besatzung zu dem Crash geführt.
(Fotos: Markus Kroth/PrInfoZ Luftwaffe)

2. Unsere Infografik zeigt die Verluste der Bundeswehr durch Abstürze in den letzten 20 Jahren.
(Infografik © mediakompakt 11.15)


Kommentare

  1. Peter Roth | 25. November 2015 um 22:20 Uhr

    Kampfbomber gibt es nicht! Sorry, das ist eine falsche Übersetzung von „fighter bomber“.
    Jäger (Jagdflugzeuge) sind im Englischen „Fighter“.
    Also, streiche Kampfbomber (Aua, schämt Euch), setze „Jagdbomber“.
    Gibt diesmal nur eine 1-minus.

    • Redaktion | 25. November 2015 um 23:04 Uhr

      … Uuups. Und das mir, der bei der Luftwaffe groß geworden ist. Muss daran liegen, dass ich die letzten drei Wehrübungen im Pressezentrum des Heeres zubringen durfte. Also: Danke für den Hinweis! Und Asche auf mein Haupt!

      Viele Grüße, Christian Dewitz

      PS: Ich bessere mal den Fehler im Beitrag bewusst nicht aus, sonst macht diese Konversation ja wenig Sinn …

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