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Koblenz. Unsere Streitkräfte haben ein neues Konzept für die regionale sanitätsdienstliche Versorgung und Fachunterstützung ihrer Soldaten. Stéphane Beemelmans, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, hat vor Kurzem den Ergebnisbericht „Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung im Inland“ gebilligt. Mit ihm wird die Realisierungsplanung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr fortgeschrieben.

Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr und der bislang getroffenen Entscheidungen zur Feinstruktur- und Realisierungsplanung der Organisationsbereiche verfügt nun auch der Sanitätsdienst über ein schlüssiges Versorgungs- und Unterstützungskonzept für die Truppe. Die neue Struktur der regionalen Sanitätseinrichtungen, die auf dem Konzept basiert, gilt ab dem 1. Januar 2015.

Künftig sollen 13 Sanitätsunterstützungszentren – neben der ambulanten truppenärztlichen und truppenzahnärztlichen Versorgung – auch die sanitätsdienstliche Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzunterstützung für die Soldaten regional koordinieren. Diese Unterstützungszentren führen, so das Konzept, insgesamt 127 Sanitätsversorgungszentren im Inland.

Von administrativem Ballast befreien, auf die Kernaufgaben konzentrieren

Die 127 Versorgungszentren sollen von administrativen Aufgaben entlastet werden. Sie sollen sich vor allem auf ihre Kernaufgaben – die Gesundheitsversorgung der Bundeswehrangehörigen, die militärärztliche Begutachtung und den vorbeugenden Gesundheitsschutz – konzentrieren.

Jedem Sanitätsunterstützungszentrum wird außerdem dem neuen Konzept zufolge eine Sanitätsstaffel „Einsatz“ zugeordnet. Die Staffeln werden die sanitätsdienstliche Ausbildungs- und Übungsunterstützung in der Region übernehmen und deshalb an wichtigen „Brennpunkten“ – Großstandorte, Flugplätze, Truppenübungsplätze – präsent sein. Daneben haben sie auch den Auftrag der allgemein- und notfallmedizinischen Erstversorgung im Einsatz. Mit Einführung der Sanitätsstaffel „Einsatz“ übt der Sanitätsdienst bereits in der Heimat mit der zu unterstützenden Truppe. Das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Einsatzgrundsätze und Verfahrensweisen soll so vertieft werden.

Sanitätsdienstliche Versorgung zu 98 Prozent in eigenen Einrichtungen

Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr macht auch noch auf einen weiteren Aspekt des neuen Konzeptes aufmerksam. „Durch die robustere Struktur der regionalen Sanitätseinrichtungen können die Bundeswehrangehörigen kontinuierlich und zuverlässig in eigenen Einrichtungen sanitätsdienstlich versorgt werden. Rund 98 Prozent aller Soldatinnen und Soldaten werden so durch einen Bundeswehrarzt vollumfänglich betreut, wobei Fahrtstrecken von bis zu 30 Kilometern beziehungsweise Fahrzeiten von bis zu 30 Minuten als Grenze gelten“, so der Hinweis aus Koblenz.

In den Fällen, in denen diese Grenzen überschritten werden, können laut Kommando beauftragte zivile Arztpraxen für die medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden. „Von dieser Regelung sind etwa zwei Prozent der Soldatinnen und Soldaten betroffen. Für sie wird eine regionale Sanitätseinrichtung festgelegt, die für alle übrigen Leistungen im Rahmen des wehrmedizinischen Betreuungsauftrages verantwortlich ist.“



Zum Bildangebot:
1. Sanitätssoldatinnen bei der Übung „Joint Logistics“ 2008 in Wilhelmshaven.
(Foto: Björn Wilke/Bundeswehr)

2. Jedem Sanitätsunterstützungszentrum wird künftig eine Sanitätsstaffel „Einsatz“ zugeordnet. Die Staffel soll bereits in der Heimat mit der Truppe, die sie ausbilden und unterstützen soll, üben. Die Aufnahme entstand bei der Informationslehrübung Heer im Jahr 2010 und zeigt die Einlieferung eines „Verwundeten“ in eine Rettungsstation des Sanitätsdienstes.
(Foto: Marcus Rott/Bundeswehr)


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