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Berlin. Beamte und Soldaten, die Schicht- und Wechselschichtdienst leisten, erhalten für die damit verbundenen Belastungen einen finanziellen und zeitlichen Ausgleich. Eine Abgeltung für vergleichbar belastende Dienste außerhalb eines bestimmten Schichtmodells war bislang nicht vorgesehen oder nur eingeschränkt möglich.

Mit einer vom Bundeskabinett am 5. Juni 2013 beschlossenen Verordnung werden für Bundesbeamte und Soldaten die entsprechende Erschwerniszulage und der Zusatzurlaub auf eine neue, vereinheitlichte Grundlage gestellt. Alle Belastungen durch wechselnden Dienst zu Nachtzeiten und an Wochenenden werden nun berücksichtigt, der Ausgleich wird zugleich insgesamt spürbar verbessert.

Neuregelung wird Anfang 2014 wirksam

Die Neuregelung für Bundesbeamte und Soldaten ist das Ergebnis eines mit Praxis und Interessenvertretungen eng abgestimmten Reformvorhabens und wird Anfang 2014 wirksam. Über Details informiert ein Papier des Bundesministeriums des Innern. Wir bieten Ihnen dieses PDF in unserer BIBLIOTHEK (Bereich „Schwarz auf weiß“) zum Download an, sind jedoch für die Inhalte dieses Dokuments nicht verantwortlich.


Unsere Aufnahme zeigt die Operationszentrale des Einsatzgruppenversorgers „Frankfurt am Main“.
(Foto: Ricarda Schönbrodt/IMZBw-Bildarchiv)


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