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Berlin. Vor zehn Tagen, am 7. April, endete der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Damit fielen auch die letzten noch verbliebenen Maßnahmen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes – weg. Für Soldaten der Bundeswehr gilt die Corona-Impfpflicht jedoch weiterhin, eine Verweigerung der Immunisierung wird bestraft. AfD und Linke fordern ein Ende der Pflicht. Das Bundesministerium der Verteidigung sieht keinen Anlass für eine Aufhebung des Zwangs.

In der bundesdeutschen Welt außerhalb der Streitkräfte galt vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 ein bestimmter Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen. Geregelt waren diese im Infektionsschutzgesetz § 28b.

Wegen der sich abschwächenden Infektionslage waren einige bundesweite Schutzmaßnahmen bereits vorzeitig ausgesetzt worden. So war schon zum 2. Februar die Maskenpflicht im Personenfernverkehr weggefallen. Seit dem 1. März waren Beschäftigte und Bewohner beziehungsweise Patienten in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit (lediglich für Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen galt die Maskenpflicht weiter).

Ursprünglich sollten alle Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Den Schritt, zahlreiche Regeln früher zurückzunehmen, hatte die Bundesregierung sorgfältig abgewogen. Dazu hatte sie die Pandemie-Entwicklung im Herbst und Winter wissenschaftlich analysieren lassen. Eine wichtige Erkenntnis daraus: Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Herbst vergangenen Jahres eingeführt worden waren, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Weiterhin ein Bestandteil des Bundeswehr- Basisimpfschemas

Wie steht es nun um die Truppe? Vor Kurzem wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen (Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II) von der Bundesregierung wissen, ob nun die COVID-19-Impfung weiterhin Bestandteil der verpflichtenden Grundimmunisierung für Kräfte der Bundeswehr ist. Lucassen, Obmann der AfD im Verteidigungsausschuss des Bundestages, fragte zudem: „Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bundesweiten Einstellung der meisten Corona-Maßnahmen, die COVID-19-Impfung aus dem Basisimpfschema der Bundeswehr zu streichen?“

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten beantwortete die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung Siemtje Möller. Sie erklärte kurz und bündig: „Die COVID-19-Schutzimpfung ist weiterhin im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr enthalten. Eine Streichung der COVID-19-Schutzimpfung ist nach derzeitiger Bewertung nicht angezeigt.“ Die Antwort der Staatssekretärin stammt vom 20. März.

Corona-Impfpflicht für Soldaten ist „wie aus der Zeit gefallen“

AfD-Verteidigungsexperte Lucassen sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach Erhalt der Regierungsantwort, die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr sei „von Anfang an völlig unverhältnismäßig“. Sie habe „das Vertrauen vieler Soldaten in die politische und militärische Führung erschüttert“. Die COVID-19-Schutzimpfung müsse jetzt – insbesondere aufgrund der nicht unerheblichen Nebenwirkungen – sofort aus der Bundeswehr-Liste der duldungspflichtigen Impfungen gestrichen werden.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken Kathrin Vogler bezeichnete die Corona-Impfpflicht in den Streitkräften gegenüber der Tageszeitung DIE WELT als „aus der Zeit gefallen“. Sie argumentierte: „Wenn für Menschen, die mit besonders vulnerablen Personen arbeiten, eine Impfpflicht nicht mehr erforderlich erscheint, dann ist sie für Soldaten erst recht nicht begründbar.“


Hintergrund                           

Um die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen und das militärische Personal vor Krankheiten zu schützen, gibt es eine Duldungspflicht für bestimmte Impfungen. Diese sind bei der Bundeswehr im sogenannten Basisimpfschema zusammengefasst. Für Verwendung in einem Auslandseinsatz werden die abkommandierten Kräfte zusätzlich nach dem jeweiligen Impfschema für ihr Einsatzgebiet geimpft.

Die Duldungspflicht ist eine militärische Besonderheit. In der Bundeswehr wurde diese für Impf- und Vorsorgemaßnahmen bereits vor einigen Jahren eingeführt. Sie hat ihre Grundlage in Paragraf 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes (SG). Duldungspflicht bedeutet, dass Soldaten (Anm.: und ja, liebe Freunde und Freundinnen der Gendersprache: auch Soldatinnen) verpflichtet sind, alle angewiesenen Impf- und Prophylaxe-Maßnahmen hinzunehmen.

Die Impfung sei nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten bestünde, so die Bundeswehr in einem Onlinebeitrag zum Thema „Impfungen und Duldungspflicht“. Dabei sei in jedem Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Außerdem würden insbesondere mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen Vorbehalte und etwaige Kontraindikationen von Soldaten äußerst ernst genommen und im Einzelfall geprüft. „Eine Impfung unter Einsatz körperlichen Zwangs findet nicht statt“, versichern die Autoren des Beitrages.

Nach ständiger Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts unterliegen Uniformträger der Bundeswehr einer weitergehenden Impfpflicht als andere Staatsbürger: § 17a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SG schreibt vor, dass Soldaten ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dann dulden müssen, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Hierzu zählen als vorbeugende Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten grundsätzlich auch Schutzimpfungen. Dadurch soll die Gefahr verringert werden, dass die Bundeswehr in ihrer Auftragserfüllung durch krankheitsbedingte Personalausfälle geschwächt oder gehindert wird. Außerdem sollen Impfungen verhindern, dass durch Infizierte andere Personen angesteckt werden. Die Duldungspflicht ist ein bewährtes Verfahren zur Vermeidung von bestimmten Infektionskrankheiten und ist bereits seit der Erstfassung vom 19. März 1956 im Soldatengesetz verankert.

Mit der am 24. November 2021 angewiesenen Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema will der Dienstherr nicht nur die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte sicherstellen, sondern er kommt dabei insbesondere auch seiner Fürsorgepflicht nach.

Der Onlinebeitrag der Bundeswehr weist ausdrücklich darauf hin: „Wer sich als […] Soldat nicht impfen lässt, verweigert einen Befehl. Nur individuelle medizinische Gründe können dazu führen, dass Angehörige der Streitkräfte dem Befehl zur Impfung nicht nachkommen können. Allen anderen, die eine Impfung ablehnen, droht der Ausschluss [aus der Truppe].“


Symbolbild „Corona-Schutzimpfung“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Foto: Gert Altmann/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)

Kleines Beitragsbild: Pflaster am Oberarm nach einer COVID-19-Schutzimpfung.
(Foto: Alexandra Koch /unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)


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