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Berlin. Die sogenannte „Clankriminalität“ macht den deutschen Behörden zu schaffen. Kriminelle Großfamilien und Gruppierungen sind vor allem in Ballungszentren aktiv. Als besonders betroffen gilt Berlin, wo die Sicherheitskräfte von 15 bis 20 Clan-Gruppierungen ausgehen. Seit einiger Zeit terrorisiert eine Jugendbande im Berliner Graefe-Kiez, einem gründerzeitlichen Altbaugebiet in Berlin-Kreuzberg, die Nachbarschaft. Die jungen Männer stammen aus berüchtigten arabischen Großfamilien und wollen – so die BILD-Zeitung in einem Beitrag im Oktober – „Geld, Macht und die absolute Kontrolle der Straße“.

Vor Kurzem wollte der CSU-Bundestagsabgeordnete Florian Hahn (Wahlkreis München-Land) von der Bundesregierung wissen, ob es Verbindungen von Bundeswehrangehörigen zum Clan-Milieu gebe. Er fragte: „Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele [Soldaten] Kontakte zu kriminellen Clans im Allgemeinen und zur ,Graefe-Kiez-Truppe‘ im Besonderen haben?“

Dem Verteidigungsexperten der Union (Hahn ist unter anderem Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages) antwortete am 7. November der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Hitschler.

Bis jetzt lediglich zwei Fälle offiziell bekannt geworden

Wie Hitschler mitteilte, führt die Bundesregierung beziehungsweise das Verteidigungsministerium keine Statistik über Verbindungen von Bundeswehrangehörigen zu kriminellen Clans. Der Bundesregierung lägen gleichwohl Erkenntnisse zu zwei einzelnen Vorgängen vor.

Demnach soll zum einen ein Bundeswehrangehöriger in der Vergangenheit Kontakte zur „Graefe-Kiez-Truppe“ gehabt haben. Zum anderen, so der Staatssekretär weiter, sei ein Soldat im Jahr 2021 im Zusammenhang mit Clankriminalität rechtskräftig aus der Bundeswehr entlassen worden.


Hintergrund                           

Die Landeskriminalämter Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie das Bundeskriminalamt erstellen seit einigen Jahren Lageberichte zum Thema „Clankriminalität“. In diesen Lageberichten wird das Phänomen der Clankriminalität als Unterkategorie von „Organisierter Kriminalität“ (OK) aufgeführt. Auch die für den Bereich „Clankriminalität“ zuständigen Dezernate sind in der Regel Dezernate in der Abteilung „OK“.

Ein Blick auf die Straftaten, die im Bundeslagebild und in den Lageberichten der Länder unter „Clankriminalität“ aufgelistet werden, verdeutlicht: Es werden nicht nur Delikte erfasst, die zur Organisierten Kriminalität gehören (wie beispielsweise Geldwäsche oder Rauschgifthandel), sondern auch Allgemeinkriminalität (wie etwa Körperverletzungen, Verkehrsstraftaten oder Verstöße gegen das Corona-Infektionsschutz-Gesetz).

Clankriminalität stellt keinen Unterbereich der OK dar, sondern ist ein Überbegriff für verschiedenartige Straftaten. Eine einheitliche, bundesweite Definition von „Clankriminalität“ gibt es bislang noch nicht.

Als „Clan“ verstehen die Kriminalämter eine Gruppe, deren Mitglieder durch verwandtschaftliche Beziehungen und eine gemeinsame ethnische Herkunft verbunden sind. „Clans“ sind ferner gekennzeichnet „durch eine patriarchalisch-hierarchische Familienstruktur“. Innerhalb der „Clans“ werden – so die Definition der Behörden – „Konflikte von den Familienoberhäuptern geschlichtet“. Weitere Merkmale: „Die ,Clan-Mitglieder‘ verweigern tendenziell die Integration in der Mehrheitsgesellschaft, provozierten Eskalationen und weisen eine hohe Gewaltbereitschaft auf“.

Eine bundesweite Definition von „Clankriminalität“ wird derzeit im Rahmen der Bund-Länder Initiative zur Bekämpfung dieses Phänomens erarbeitet.


Die Grafik aus einem aktuellen LKA-Lagebericht symbolisiert mögliche Verbindungen einzelner Personen oder Gruppierungen innerhalb eines Clan-Netzwerkes.
(Bild: Polizei NRW)


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