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Berlin. Seit 2014 wird in Deutschland leidenschaftlich und kontrovers über die Beschaffung und den Einsatz von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr diskutiert. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 soll das Parlament über die Beschaffung der Bewaffnung erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entscheiden. Am 5. Oktober nun wird der Verteidigungsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Themenkomplex „Bewaffnung der Bundeswehr mit Drohnen“ durchführen.

Das Verteidigungsministerium hat am 11. Mai dieses Jahres mit einer Paneldiskussion das Startsignal für eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte zur Frage bewaffneter Drohnen für die deutschen Streitkräfte geben. In mehreren Folgeveranstaltungen war schließlich bis zum 3. Juni öffentlich ein „lebendiger, konstruktiver und transparenter Dialog“ (so das Ministerium) geführt worden. Daran hatten sich Vertreter vieler gesellschaftlicher Bereiche beteiligt.

Am 3. Juli legte das Verteidigungsministerium dem Bundestag seinen Bericht über diesen intensiven Meinungsaustausch vor. Die Ergebnisse, die Argumentationslinien, das Pro und Contra sowie die konzeptionellen Grundlagen des Einsatzes bewaffneter unbemannter Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft System, UAS) durch die Bundeswehr sollen später den Abgeordneten bei ihrer Entscheidung helfen.

Sechs Sachverständige liefern weitere Argumente

Eine solche Entscheidungshilfe erwarten sich die Parlamentarier auch von der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses „Völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Bewertung einer möglichen Bewaffnung ferngeführter, unbemannter Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr (Drohnen)“, die am Montag kommender Woche (5. Oktober) stattfinden soll.

Die Ausschusssitzung unter Leitung des Vorsitzenden Wolfgang Hellmich (SPD) soll um 14:30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin beginnen und voraussichtlich dreieinhalb Stunden dauern.

Liste der geladenen Sachverständigen:
Oberstleutnant André Wüstner, Bundesvorsitzender des Deutschen Bundeswehr-Verbandes;
Generalleutnant a.D. Joachim Wundrak;
Rechtsanwalt Andreas Schüller, LL.M. (Leiden), European Center for Constitutional and Human Rights;
Prof. Dr. iur. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard), Universität Potsdam;
Prof. Dr. Carlo Masala, Universität der Bundeswehr München;
Dr. iur. Christian Marxsen, LL.M. (New York University), Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Redaktioneller NACHBRENNER

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich jetzt für eine zügige Entscheidung in der Frage der Bewaffnung der neuen Bundeswehr-Drohnen Heron TP ausgesprochen. Am gestrigen Mittwoch (30. September) sagte sie im Bundestag bei den Beratungen zum Haushaltsentwurf für 2021, es komme auch im nächsten Jahr darauf an, die Bundeswehr zufriedenstellend mit Material auszustatten – dieses Vorhaben komme allerdings einem „dicken Brett“ gleich. Die Ministerin wörtlich: „Die Initiative ,Einsatzbereitschaft‘, die wir im Februar gestartet haben, bei der wir bis zum Juni über 90 Prozent der identifizierten Vorhaben angepackt haben, wird auch weiter ein ,dickes Brett‘ bleiben, auch wenn wir erste Fortschritte sehen: Flugstunden für den Eurofighter und andere Luftfahrzeuge der Luftwaffe sind erhöht worden. Über 1200 moderne Lastkraftwagen sind in der Truppe angekommen, lösen die teils 40 Jahre alten Vorgänger ab, weitere müssen folgen. Kurzfristig sind die Kapazitäten bei der bundeswehreigenen Instandsetzung aufgestockt worden. Aber das reicht noch nicht aus. Es muss Weiteres dazukommen. Dazu gehört als ein zentrales Vorhaben auch die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr.“

Diese Beschaffung, so Kramp-Karrenbauer weiter, sei „für den bestmöglichen Schutz unserer Streitkräfte unerlässlich“. Das Verteidigungsministerium habe im Parlament im Juli, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen war, die Ergebnisse einer intensiven Anhörung vorgestellt und Einsatzgrundsätze dafür entsprechend vorgelegt. „Ich hoffe, dass wir in der nächsten Woche zu einer abschließenden Beschlussfassung beim Koalitionspartner kommen, dass wir grünes Licht vom Parlament erhalten, um dann sofort in die Verhandlungen einzusteigen, um schnellstmöglich die 25-Millionen-Euro-Vorlage ins Parlament einzubringen“, erklärte die Verteidigungsministerin bei der Haushaltsdebatte.


Randnotiz                                  

Öffentliche Anhörung zum Themenkomplex „Völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Bewertung einer möglichen Bewaffnung ferngeführter, unbemannter Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr (Drohnen)“ am Montag, 5. Oktober 2020, in Berlin im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages (Anhörungssaal 3.101). Beginn: 14:30 Uhr (Ende etwa 18 Uhr).
Die Corona-Pandemie macht eine direkte Teilnahme von interessierten Bundestagsbesuchern an dieser Veranstaltung unmöglich. Die Sitzung wird aber live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Alle Angaben ohne Gewähr.


Unser Bild zeigt ein unbemanntes Luftfahrzeug des Typs Heron TP des israelischen Rüstungsunternehmens Israel Aerospace Industries, kurz IAI. Die ersten deutschen Luftwaffensoldaten beendeten im März 2020 ihre Ausbildung an dieser Drohne, die für die Bundeswehr beschafft werden soll.
(Foto: Sandro Müller/Deutsche Luftwaffe)

Kleines Beitragsbild: IAI-Drohne Heron TP.
(Foto: Airbus)


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