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Bonn/Wilhelmshaven/Kiel. Staatliches Durcheinander bei der Integration von Flüchtlingen, Belastungen in Millionenhöhe für die Deutsche Rentenversicherung, fehlende Erfolgskontrolle bei Fördergeldern, Einnahmeverzicht in Millionenhöhe bei Rüstungsexporten: Auf 171 Seiten beleuchtet und hinterfragt der Bundesrechnungshof in seinen aktuellen „Bemerkungen 2020“ insgesamt 21 Projekte, in denen der Bund seine Mittel nicht regelkonform oder wirtschaftlich eingesetzt hat. Auch das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr werden in dem am gestrigen Dienstag (8. Dezember) der Öffentlichkeit präsentierten Bericht von der Bundesbehörde scharf kritisiert. Wie so oft in der Vergangenheit. Diesmal geht es um veraltete Marinetanker, unvollständige Informationen im IT-Logistiksystem der Streitkräfte und um 60 neue Mehrzweckhubschrauber für die Ausbildung und Inübunghaltung von Hubschrauberpiloten.

Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mittlerweile seine „Bemerkungen 2020“ zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Kay Scheller, Präsident der Bonner Behörde, schreibt in seinem Vorwort, geraden in Zeiten der Coronavirus-Pandemie mit ihren milliardenschweren Sofort- und Hilfsprogramme zur Krisenbekämpfung müssten sich die Bürger „auf eine funktionierende externe Finanzkontrolle des Bundes verlassen können, die sein gesamtes Verwaltungshandeln im Blick hat“.

Scheller erklärt: „Unsere Bemerkungen beziehen sich auf die Zeit vor der Pandemie. Trotzdem sind ihre zentralen Fragen gerade jetzt aktuell: Wo hat der Bund seine Mittel nicht regelkonform oder wirtschaftlich eingesetzt? Wo hat er es versäumt, Mittel einzunehmen, die ihm zustehen? Wo sollte der Staat systemische Veränderungen angehen, um wirtschaftlicher und effizienter zu sein?“

Mehrzweckhubschrauber, IT-Logistiksystem und Tankschiffe

Verteidigungsministerium und Bundeswehr werden in den „Bemerkungen 2020“ des Bundesrechnungshofes insgesamt dreimal heftig und ausführlich kritisiert.

So zweifeln die Rechnungsprüfer am Nutzen von 60 neuen „Leichten Mehrzweckhubschraubern Streitkräfte“ (Light Utility Helicopter Streitkräfte, LUH SK), die das Ministerium für rund zwei Milliarden Euro beschaffen will. Die Bundeswehr soll diese Maschinen für die Ausbildung und Inübunghaltung ihrer Pilot, die für den Kampfhubschrauber Tiger oder den Transporthubschrauber NH90 eingeplant sind, bekommen. Das Verteidigungsministerium habe nicht sichergestellt, dass mit dem Kauf dieser Mehrzweckhubschrauber tatsächlich die Ausbildungslücke auf Einsatzhubschraubern nutzbringend und wirtschaftlich geschlossen werden könne, beklagt der Bundesrechnungshof.

Des Weiteren warnen die Prüfer davor, dass fehlende und falsche Informationen im IT-Logistiksystem der Bundeswehr dessen Einsatzbereitschaft schwerwiegend beeinträchtigen könnten. Die Bundeswehr habe es über Jahre versäumt, diese Informationsmängel zu beheben. So könnten teilweise Reparaturen nicht zeitgerecht durchgeführt werden, Material bleibe unauffindbar oder werde durch falschen Transport oder falsche Lagerung beschädigt.

Der dritte Kritikpunkt hat zu tun mit den Betriebsstofftransportern unserer Marine, den Tankern „Spessart“ und „Rhön“ (NDR-Reporter Christoph Prössl bezeichnet in seinem Beitrag über den Bundesrechnungshof-Bericht für die Nachrichtensendung „Tagesschau“ die beiden betagten Schiffe als „museumsreif“). Bei den Rechnungsprüfern heißt es dazu: „Die Marine-Betriebsstofftransporter sind seit mehr als 40 Jahren im Dienst. Ihre geplante Nutzungsdauer haben sie damit weit überschritten. Entsprechend ist ihr Zustand veraltet. Die Bundeswehr sollte die Tanker daher zügig außer Dienst stellen. Der schlechte technische Zustand gefährdet die Einsatzfähigkeit. Er führte bereits zu Abbrüchen und Einschränkungen bei Einsätzen. Die vielen Mängel verursachen auch sehr lange Werftaufenthalte. Dadurch stiegen die Ausgaben für ihre Instandhaltung stark an, allein jüngste Instandhaltungen kosteten fast 40 Millionen Euro. Zudem bergen die Tanker erhebliche Umweltrisiken, da sie nur eine Außenhülle besitzen. Dies entspricht nicht den seit 2005 für zivile Öltanker gültigen Sicherheitsstandards, zu denen sich die Bundeswehr später auch selbst verpflichtet hatte.“

Obwohl die Probleme mit „Spessart“ und „Rhön“ seit Jahren bekannt seien, so der Bundesrechnungshof, habe die Bundeswehr erst im Juni 2020 ein Vergabeverfahren für neue Tanker begonnen. Die zeit- und geldsparende Variante, auf handelsübliche Tanker zurückzugreifen mit der Absicht eines späteren Umbaus für militärische Zwecke, habe die Bundeswehr dabei leider nicht weiterverfolgt.

Ursprünglich lediglich eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vorgesehen

Die Bundeswehr hatte die „Spessart“ und die „Rhön“ – ursprünglich zwei zivile Tanker – in den Jahren 1974/75 gekauft und umbauen lassen. Beide Schiffe waren als zivile Einhüllen-Öltanker „Okene“ („Rhön“) und „Okapi“ („Spessart“) auf der Kröger Werft in Schacht-Audorf für die dänische Reederei Terkildsen & Olsen gebaut worden (siehe dazu auch unseren Beitrag vom 26. Juli 2019). Die militärische Indienststellung der beiden Klasse-704-Tanker war im September 1977.

„Spessart“ und „Rhön“ versorgen Schiffe und Boote der Marine mit Betriebsstoffen und erhöhen so deren Mobilität und Seeausdauer. Beide Betriebsstofftransporter nehmen für die Bundeswehr auch internationale Verpflichtungen wahr, unter anderem in den ständigen maritimen Einsatzverbänden der NATO. Für die Tanker war ursprünglich eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vorgesehen. Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2018 das Verteidigungsministerium erstmals mit einem Bericht zum Betrieb der Tanker beraten und seither die Entwicklung „aufmerksam begleitet“.

Marineunterstützungskommando sieht „hohes Verfügbarkeitsrisiko“

In seinem Bericht „Bemerkungen 2020“ befasst sich der Bundesrechnungshof auch noch einmal ausführlich mit der jüngsten Historie der beiden Schiffe, ihrer mangelnden Betriebszuverlässigkeit, dem mittlerweile äußerst kritisch zu nennenden Aufwand für Betrieb und Instandsetzung sowie mit dem Thema „Umweltschutz“.

Die Schiffstechnik der Tanker, insbesondere die Antriebsmaschine, zeige nach gut vier Jahrzehnten nun viele Mängel und häufige Ausfälle, attestieren die Rechnungsprüfer. Die Deutsche Marine habe daher auch bereits Manöver wegen Motorschäden abbrechen und die Tanker zurückschleppen müssen. Erinnert wird zudem daran, dass auf Grund des Zustandes der Antriebsmaschine die für die maritime Sicherheit zuständige Klassifikationsgesellschaft DNV GL (Det Norske Veritas/Germanischer Lloyd; Hauptsitz Hamburg) im Frühjahr 2018 den Tankern die „Klasse“ (Betriebszulassung) entzogen und das Koblenzer Beschaffungsamt als Aufsichtsbehörde für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr den beiden Tankern des Trossgeschwaders zudem die Sicherheitstechnische Bescheinigung gesperrt habe. „Spessart“ und „Rhön“ hätten daher jeweils mehr als ein Jahr keine Aufgaben wahrnehmen können. Die Marine habe außerdem auch ihre Zusage an die NATO zur Versorgung der Ständigen Einsatzverbände im Jahr 2018 widerrufen müssen.

Nach Abschluss aufwendiger Instandsetzungen haben beide Tanker inzwischen wieder die „Klasse“. Die Sicherheitstechnische Bescheinigung erteilte die Aufsichtsbehörde befristet. Nach Einschätzung des Marineunterstützungskommandos unterliegen die beiden Tanker auch weiterhin einem „hohen Verfügbarkeitsrisiko“.

Instandsetzungsarbeiten dauern immer länger und kosten immer mehr

Unter dem Punkt „Aufwand für Betrieb und Instandsetzung“ berichten die Prüfer: „In den letzten Jahren hat die Häufigkeit von Schäden [bei der ,Spessart‘ und bei der ,Rhön‘] zugenommen. Die Instandsetzung ist meist schwierig, weil viele Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind und daher neu gefertigt werden müssen. Die Dauer von Instandsetzungsarbeiten und die Ausgaben dafür stiegen in den vergangenen Jahren deutlich an. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Materialerhaltung haben sich für beide Tanker mehr als verdoppelt. Hinzu kommen besondere Instandsetzungsmaßnahmen.“

Als Beispiel führt der Bundesrechnungshof eine im Jahr 2014 begonnene Instandsetzung der „Rhön“ an, die 366 statt der ursprünglich geplanten 64 Werktage dauerte. Die Kosten dafür: 13,8 Millionen Euro. Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass das Planungsamt der Bundeswehr den Betrieb der Tanker bereits im März 2017 erstmals „als unwirtschaftlich“ beurteilte – weitere derartige Einschätzungen sollten folgten. Eine für die „Rhön“ ursprünglich ab September 2019 geplante Reparatur verschob die Bundeswehr auf August 2020. Die vorgesehene Reparaturdauer verlängerte sie von fünf auf zwölf Monate. 17,5 Millionen Euro standen für die Arbeiten an der „Rhön“ bereit, gerechnet wurde zudem mit einem Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro durch diverse Nachträge.

Negativmeldungen auch von der „Spessart“: Eine Reparatur des Schiffes im Jahr 2019 beispielsweise dauerte 250 Werktage statt der geplanten 117 und kostete 17,5 Millionen Euro.

„Spessart“ und „Rhön“ umwelttechnisch längst schon überholt

Ein wesentlicher Kritikpunkt im Behördenbericht zu den beiden „museumsreifen“ Tankern hat mit dem Umweltschutz zu tun. Dazu zunächst ein Blick auf das im Jahr 1973 abgeschlossene internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung, kurz MARPOL-Übereinkommen. Das Vertragswerk MARPOL (von marine pollution) – bestehend aus dem ursprünglichen Übereinkommen sowie zwei zusätzlichen Protokollen und sechs Anlagen – verlangt für zivile Öltanker mit Tonnage und Fertigstellungsjahr wie „Rhön“ und „Spessart“ seit 2005 grundsätzlich zwei (Außen-)Hüllen. Sonst dürfen diese nicht mehr fahren.

Für Behördenschiffe soll zumindest durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass sie in Übereinstimmung mit dem MARPOL-Übereinkommen betrieben werden können (sogenannte „Bemühensklausel“). Im Januar 2016 legte das Verteidigungsministerium in Eigenbindung fest, dass die MARPOL-Vorgaben grundsätzlich auch für Schiffe der Bundeswehr verbindlich sind.

„Spessart“ und „Rhön“ haben nur eine Hülle. Die Deutsche Marine betrieb die Tanker dennoch weiter. Da die Aufsichtsbehörde Ausnahmen von der Eigenbindung der Bundeswehr zulassen kann, beantragte das Marinekommando im September 2018 eine solche Ausnahme. Diese erhielt es zwei Monate später, jedoch nur befristet. Seit Februar 2020 gilt die Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2020.

Verschiedene Staaten verbieten den Verkehr von Tankern mit nur einer Hülle in ihren Hoheitsgewässern, auch wenn sie als Behördenschiffe Ausnahmen in Anspruch nehmen.

Bundesrechnungshof verweist auch auf marktverfügbare Lösungen

Im Jahr 2014 startete das Marinekommando eine Initiative, die alten Tanker durch zwei neue (Klasse 707) abzulösen. Im April 2016 wies das Ministerium dann das Planungsamt der Bundeswehr an, die Anforderungen an die neuen Tanker zu erarbeiten. Um das Vorhaben zu beschleunigen und kostengünstig zu gestalten, sollten auch marktverfügbare Lösungen – gegebenenfalls mit notwendigen Anpassungen – berücksichtigt werden.

Im Juli 2019 traf der Generalinspekteur schließlich die Auswahlentscheidung zu den ihm vorgelegten Lösungsvorschlägen. Darunter waren allerdings keine Vorschläge, vorhandene Tanker zu kaufen und eventuell für militärische Zwecke umzubauen. Der Verzicht auf eine europaweite Ausschreibung wurde mit „wesentlichen deutschen Sicherheitsinteressen“ begründet. Außerdem sei der Marineschiffbau eine „Schlüsseltechnologie“, hieß es seitens der Planer.

Wie halbherzig das Projekt bisher angegangen wurde, zeigt auch ein Blick auf die Personalsituation im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Für das BAAINBw-Projektteam zur Beschaffung der Betriebsstofftransporter ist eine Sollstärke von 13 Dienstposten vorgesehen. Anfang 2020 waren sechs davon, im Umfang von vier Vollzeitkräften, besetzt – eine hauchdünne Personaldecke für dieses gewichtige Beschaffungsvorhaben.

Auch Einsatzgruppenversorger für die Betriebsstoffverteilung nutzen

Was nun empfiehlt der Bundesrechnungshof? In der abschließenden Würdigung der Behörde heißt es: „Allein die jüngsten Instandhaltungen der beiden alten Tanker kosten fast 40 Millionen Euro, obwohl ,Rhön‘ und ,Spessart‘ nur noch für wenige Jahre genutzt werden sollen. Zudem sind marktverfügbare, preislich vorteilhafte Ersatzbeschaffungen mit militärischer Anpassung möglich. Sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe – wie etwa vertragliche Zusagen an die NATO – entgegenstehen, sollte die Bundeswehr die beiden Tanker daher schnellstmöglich außer Dienst stellen. Bis die neuen Tanker genutzt werden können, sollten mögliche Alternativen geprüft werden. Beispielsweise könnte [die Teilstreitkraft] auch ihre drei Einsatzgruppenversorger für die Betriebsstoffversorgung einsetzen.“

Der Bundesrechnungshof erinnert auch daran, dass das Verteidigungsministerium zugesichert habe, die alten Tanker möglichst rasch abzulösen. Allerdings erhalte das Projekt offensichtlich nicht ausreichend Unterstützung, wie die immer noch unvollständige personelle Besetzung des Projektteams zeige. Außerdem hätten die Beschaffungsvorhaben für unsere Marine in den letzten Jahren insgesamt meist deutlich länger gedauert als geplant, so die grundsätzliche Kritik. Die Rechnungsprüfer bezweifeln deshalb auch, dass die neuen Tanker ab dem Jahr 2024 einsatzbereit sind und raten dazu: „Der finale Vertrag sollte eine ausreichende Anzahl von Meilensteinen enthalten und sicherstellen, dass Zahlungen erst bei Erreichen dieser Meilensteine fällig werden.“

Politische Entscheidung gegen europaweiten Wettbewerb bereits getroffen

Ferner rügt die Kontrollbehörde: „Die Bundeswehr bekundete immer wieder, sie wolle verstärkt nach marktverfügbaren Lösungen suchen. Sie wolle sich auch mit Produkten, die nicht alle wünschenswerten fachlichen Forderungen erfüllen (,80-Prozent-Lösungen‘), zufrieden geben. Dies sollte sie bei künftigen Beschaffungen entsprechend beachten. Im vorliegenden Fall hätte sie den Kauf marktverfügbarer Tanker mit anschließender Anpassung an den militärischen Bedarf in den Fokus rücken sollen.“

Der Bundesrechnungshof plädiert „grundsätzlich für einen breiten Wettbewerb, um kostengünstige und qualitativ hochwertige Angebote zu erhalten.“ Er weist darauf hin: „Da selbst die eigenen Vorschriften der Bundeswehr Tanker als Hilfsschiffe und nicht als Kriegsschiffe ausweisen, ist der Bundesrechnungshof von der Einstufung der zivil besetzten Tanker als ,Kriegsmaterial‘ nicht überzeugt. Er nimmt jedoch im vorliegenden Fall zur Kenntnis, dass eine politische Entscheidung gegen einen europaweiten Wettbewerb bereits getroffen ist. Der Bundesrechnungshof wird die Beschaffung der neuen Tanker weiterhin prüferisch begleiten.“


Zu unserem Bildmaterial:
1. Multinationale Übung „Dynamic Mongoose“ – der deutsche Tanker „Spessart“ am 10. Mai 2015 kurz vor der Übergabe von Betriebsstoff an den amerikanischen Lenkwaffenkreuzer USS „Vicksburg“. „Dynamic Mongoose“ ist eine jährliche Uboot-Abwehrübung der NATO.
(Foto: Amanda S. Kitchner/U.S. Navy)

2. Wie die „Spessart“, so ist der zweite deutsche Marinebetriebsstofftransporter „Rhön“ seit mehr als 40 Jahren im Dienst.
(Foto: Mark Harkin/Wikimedia Commons/unter Lizenz CC BY 2.0 – vollständiger Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0)

3. Eine seltene Aufnahme: die „Spessart“ (links, A1442) und die „Rhön“ (A1443) nebeneinander „im Päckchen“ im Marinearsenal Wilhelmshaven. Das Foto, geschossen am 2. Juli 2017 beim damaligen „Wochenende an der Jade“, stellte uns freundlicherweise Friedhelm (Friedel) Höke zur Verfügung. Der Stabsbootsmann a.D. und frühere Marine-Signalmeister wohnt in Wilhelmshaven und betreibt einen eigenen Internetblog. Seine Bildmotive – wie sollte es auch anders sein: die Schifffahrt.
(Foto: Friedhelm Höke)

Kleines Beitragsbild: Schriftzug im Eingangsbereich des Bundesrechnungshofs in Bonn.
(Foto: Axel Kirch/Wikimedia Commons/unter Lizenz CC BY-SA 4.0 – vollständiger Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/)


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