Koblenz/Daun. Abdul S. war Zivilangestellter bei der Bundeswehr. In der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unterstützte er Kräfte des Deutschen Heeres als Übersetzer und landeskundlicher Berater. Dabei spionierte er für einen iranischen Nachrichtendienst. Am gestrigen Montag (23. März) verurteilte der 2. Strafsenat – auch bekannt als Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz den 51 Jahre alten Angeklagten wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Gegen die mitangeklagte Ehefrau Asiea S. verhängte der Senat wegen Beihilfe zum Landesverrat eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Verhandlung gegen Abdul S. und dessen Ehefrau Asiea S. hatte in Koblenz vor dem Staatsschutzsenat am 20. Januar begonnen. In dem Prozess war die Öffentlichkeit immer wieder „wegen Gefährdung der Staatssicherheit“ ausgeschlossen worden.
Der Senat hatte es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte, bedienstet in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun, unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung als Übersetzer Staatsgeheimnisse militärischer Art an Mitarbeiter eines iranischen Nachrichtendienstes weitergegeben und seine Ehefrau ihn bei seiner Verratstätigkeit unterstützt hatte.
Konkret habe sich Abdul S. spätestens ab dem 28. Januar 2013 in mindestens acht Fällen mit Verbindungsleuten eines iranischen Nachrichtendienstes in verschiedenen europäischen Städten getroffen, um Informationen – beispielsweise Lagepläne der Bundeswehr über militärische Situationen und Analysen des Verteidigungsministeriums zu bestimmten Ländern und Themengebieten – weiterzugeben, so der Senat. Das Material habe der Mann auf Datenträgern gespeichert. Zu den Treffen sei es bis Anfang Februar 2017 gekommen.
In der Folgezeit habe der Angeklagte „aus eigenem Entschluss“ den Kontakt beendet, erklärte der Senat weiter. Für seine Dienste habe der Zivilangestellte der Bundeswehr bis dahin eine Entlohnung in Höhe von 34.500 Euro erhalten.
Wie der Staatsschutzsenat im Rahmen der Urteilsverkündung weiter ausführte, habe die Mitangeklagte spätestens ab Anfang 2016 Kenntnis von der Verratstätigkeit ihres Ehemannes gehabt und diesen hierbei logistisch – etwa durch das Buchen von Reisen – unterstützt.
Nach Einschätzung des Senats habe die Beweisaufnahme nicht klären können, aus welchem Motiv heraus Abdul S. die Tat begangen habe. Die Angeklagte Asiea A. habe mit ihrem Tun lediglich ihren Ehemann unterstützen wollen.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten beider Angeklagter unter anderem, dass diese das ihnen zur Last gelegte Tatgeschehen einräumten und nicht vorbestraft sind. Strafschärfend ist allerdings unter anderem der lange Tatzeitraum berücksichtigt worden. Der Übersetzer war durch eine Geheimoperation des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) überführt worden.
Unser Symbolbild für das Gerichtswesen zeigt Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit. Die Aufnahme stammt aus dem Bildangebot von Pixabay
(Foto: S. Hermann & F. Richter/Pixabay/unter Lizenz CC0 Creative Commons =
freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)
Kleines Beitragsbild: Eingangsbereich der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun. Hier war der Angeklagte als Übersetzer und landeskundlicher Berater der Bundeswehr tätig.
(Bild: amk)