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Bonn/Berlin. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) erhält in diesem Jahr von der Bundesregierung Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14, dem Verteidigungsetat, in Höhe von rund 17,3 Millionen Euro. Zur Unterstützung des VdRBw werden neben finanziellen Mitteln auch unentgeltliche Leistungen zur Verfügung gestellt. Aufgabe des Verbandes ist es, „aus der Bundeswehr ausgeschiedene Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des Wehrrechts zu betreuen und fortzubilden“. Der Verband selbst agiert bei der Erfüllung seiner Aufgaben laut Satzung „überparteilich und unabhängig“. Mehr über die Mittelzuwendungen an den VdRBw wollte jetzt die AfD erfahren. Dazu stellten Rüdiger Lucassen, Christoph Neumann, Gerold Otten sowie weitere Abgeordnete der Bundestagsfraktion eine entsprechende Kleine Anfrage an die Regierung.

So wollte die AfD wissen, wie und durch welche Regierungsstelle die Kontrolle über die finanziellen und unentgeltlichen Leistungen an den VdRBw erfolgt. Dazu erklärte die Bundesregierung: „Die Kontrolle über die finanziellen und unentgeltlichen Leistungen an den VdRBw wird durch das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung, des Haushaltsvollzuges und der Haushaltsrechnung wahrgenommen.“

Zum Thema „Kontrolle der Betreuung und Fortbildung ausgeschiedener Bundeswehrangehöriger“ erfahren wir von der Regierung, dass innerhalb der Bundeswehr die Betreuung und Ausbildung beorderter Reservisten durch die jeweiligen Beorderungstruppenteile erfolgt. Kontrolliert werden diese durch die vorgesetzten Dienststellen. Die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit findet in den Landeskommandos statt, hier kontrolliert das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr.

Die Betreuung und Fortbildung in Verantwortung des Reservistenverbandes wird durch die hauptamtlichen Strukturen der Organisation geleistet. Kontrollfunktionen üben hier seitens der Bundeswehr das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten im Streitkräfteamt sowie das Kommando Territoriale Aufgaben aus. (Anm.: Das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr war zum 1. Januar 2012 als Element des Streitkräfteamtes mit Sitz in Bonn aufgestellt worden, um als fachlich zuständige Stelle die Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr zentral „aus einer Hand“ zu gestalten.)

Zwei periodisch erscheinende Grundsatzdokumente

Wissen wollten die Bundestagsabgeordneten der AfD auch, nach welchen ministeriellen Richtlinien die Betreuung und Fortbildung von ausgeschiedenen Soldaten durch den VdRBw erfolgt und wie die Einhaltung derartiger Richtlinien überprüft wird.

Grundlage für die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit sind nach Regierungsauskunft vor allem die „Weisung für die Reservistenarbeit“ (sie wird vom Stellvertreter des Generalinspekteurs und Beauftragten für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr – derzeit ist dies Vizeadmiral Joachim Rühle – erlassen) und die mit dem Präsidenten des VdRBw geschlossene „Vereinbarung zur Zusammenarbeit“. Beide Schriftstücke wurden bis 2016 jährlich herausgegeben, seit 2017 erscheinen sie alle zwei Jahre.

Neben der „Weisung für die Reservistenarbeit“ und der „Vereinbarung zur Zusammenarbeit“ sind darüber hinaus die „Konzeption der Reserve“ und die im Geschäftsbereich des Ministeriums geltenden Zentralrichtlinie „Die Reserve“ von großer Bedeutung.

Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten erstellt Weisung

Um sich ein Lagebild über Auftragserfüllung und Wirksamkeit der Zuwendungsmittel an den Reservistenverband zu verschaffen, werden dessen Veranstaltungen seit 2013 stichprobenartig überprüft und bewertet.

Dazu die Bundesregierung: „Auf Basis der [genannten Dokumente] erstellt das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr eine Weisung für die Evaluation der auftragsorientierten Verbandsveranstaltungen des VdRBw. Die Evaluation erfolgt entweder durch das Kompetenzzentrum, das Kommando Territoriale Aufgaben beziehungsweise die jeweiligen unterstellten Landeskommandos oder im Einzelfall durch den
VdRBw selbst.“

Neben der „Dienstaufsicht“ – so heißt es in der Regierungsantwort weiter – würden auch standardisierte Fragebögen an die Teilnehmer ausgegeben, um ein Feedback über die Qualität der Veranstaltungen zu erhalten. Die Evaluationsergebnisse würden schließlich im Folgejahr ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst, bewertet und dem Verteidigungsministerium zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darüber hinaus lege der Verband jährlich einen Sachbericht mit Angaben zur Anzahl durchgeführter Veranstaltungen – aufgeschlüsselt nach Handlungsfeldern, Bundesländern und Informationen zu den Teilnehmern – vor.

Stichprobenartige Kontrolle im Rahmen der Evaluation

Der letzte Punkt der AfD-Anfrage befasst sich mit dem „Spagat“ des Reservistenverbandes zwischen ministeriellen Zuwendungen einerseits und Unabhängigkeit andererseits. Die Frage lautet: „Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der VdRBw [seine] satzungsgemäße Unabhängigkeit und Überparteilichkeit [in der] sicherheitspolitischen Arbeit gewährleistet?“

Die Erklärung der Bundesregierung: „Der VdRBw ist ein eingetragener Verein. Die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit ist im Artikel 2 Absatz 2 [seiner] Satzung verankert. In erster Linie ist es Aufgabe der Organe des Verbandes, die Einhaltung der Unabhängigkeit und Überparteilichkeit in seinem Handeln zu kontrollieren. Für den Zuwendungsgeber ist entscheidend, dass die sicherheitspolitische Arbeit auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung beruht. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Evaluation.“


Unser Bild zeigt das „1. Sicherheitspolitische Forum“ des Reservistenverbandes in Berlin am 22. Juni 2016. Diese Veranstaltung hatte Brisanz. Nur wenige Tage später, am 28. Juni 2016, trat nämlich der damalige Präsident des VdRBw, der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter, von seinem Amt zurück. Aus der damaligen Pressemitteilung: „Kiesewetter legt das Amt als Präsident des Reservistenverbandes nieder. Damit übernimmt er die Verantwortung für ausgeuferte Kosten der Veranstaltung ,Sicherheitspolitisches Forum Berlin‘, zu der der Reservistenverband ins Tipi am Kanzleramt eingeladen hatte.“ Kiesewetter selbst äußerte sich in einer persönlichen Erklärung: „Mit großer Betroffenheit habe ich erfahren müssen, dass unsere wirklich gelungene Veranstaltung zur nationalen Krisenvorsorge […] mit einem sehr edlen Empfang für rund 400 Teilnehmer geendet hat. Dieser Empfang hat allein etwa 20.000 Euro für die Bewirtung gekostet. Sie wissen, wie intensiv ich mich für eine sorgsame Verwendung der uns anvertrauten Haushaltsmittel sowie für die sicherheitspolitische Weiterbildung in unseren Landesverbänden einsetze und wie knapp die Mittel dafür sind. Unsere kleinen Reservistenkameradschaften kämpfen um jeden Euro und wir verlieren bei einer Schwerpunktveranstaltung jegliches Maß. Mir war die Kostenhöhe des Empfangs vorab nicht bekannt. […] Ich missbillige ausdrücklich diesen Vorgang. Jede und jeder von uns bleibt aufgefordert, mit den uns anvertrauten Haushaltsmitteln äußerst sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen.“
(Foto: Hans-Christian Plambeck/VdRBw)

Kleines Beitragsbild: Die Bundesgeschäftsstelle des Verbandes befindet sich weiterhin am Gründungsort der Organisation in Bonn-Bad Godesberg (dort wurde auch das Eingangsschild aufgenommen). Seit Ende 2015 unterhält der VdRBw außerdem ein repräsentatives Büro in Berlin-Mitte.
(Foto: VdRBw)


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