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Karlsruhe. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – hat die Haftbeschwerde des Bundeswehroffiziers Franco A. verworfen. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Oberleutnant bleibt damit in Untersuchungshaft. Franco A. wird verdächtigt, gemeinsam mit zwei Komplizen rechtsextremistisch motivierte Anschläge geplant zu haben. Der Beschluss des Staatsschutzsenats erging vor mehr als drei Wochen, am 27. Juli (Aktenzeichen StB 16/17).

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs erläutert in einer am heutigen Freitag (18. August) veröffentlichten Erklärung auch noch einmal die Haftgründe. Demnach wird der Beschuldigte dringend verdächtigt, eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ vorbereitet zu haben.

Wörtlich heißt es in der BGH-Pressemitteilung: „ [Franco A.] soll gemeinsam mit zwei weiteren Beschuldigten den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Beschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen. Außerdem habe der Beschuldigte sich aufgrund des Besitzes der Schusswaffe sowie weiterer Munition nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Waffengesetz strafbar gemacht. Schließlich habe er unter seiner Scheinidentität als syrischer Flüchtling ihm nicht zustehende Geldleistungen erhalten und deshalb einen Betrug begangen.“

Illegaler Waffenbesitz, Verstöße gegen Kriegswaffenkontrollgesetz und Betrug

Nach der Entscheidung des Staatsschutzsenats besteht weiterhin „ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der dem Beschuldigten vorgeworfenen Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie des ihm zur Last gelegten Betruges“. Bereits aus diesen Gründen seien die Anordnung und die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft gerechtfertigt, so die Begründung für die Ablehnung der Haftbeschwerde.

Der Staatsschutzsenat habe somit auch nicht darüber befinden müssen, ob nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen auch ein dringender Verdacht – mithin eine hohe Wahrscheinlichkeit – für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegeben sei, heißt es in der Presseerklärung weiter. Er habe dies deshalb offen gelassen.


Unser Symbolbild zeigt das Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe aus nordöstlicher Richtung.
(Foto: Nikolay Kazakov/Bundesgerichtshof)


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