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Berlin. Künftig sollen alle Bundeswehrsoldaten, die sich im Ausland in „einsatzgleichen Verpflichtungen“ befinden, ebenfalls einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) bekommen. Mit dieser Initiative reagiert die Unionsfraktion – so ihre Begründung – auf die „sich ändernde sicherheitspolitische Realität“. Von der Neuerung sollen demnächst beispielsweise die deutschen Soldaten profitieren, die im Rahmen des NATO-Verbandes im Ägäischen Meer oder beim Air Policing im Baltikum eingesetzt sind. Auch die Bundeswehrangehörigen, die jetzt als Teil der EFP Battlegroup der NATO in Litauen stationiert sind, werden wohl bald den entsprechenden Zuschlag erhalten (EFP = Enhanced Forward Presence). Den AVZ gibt es in sechs Stufen, von 30 bis maximal 110 Euro pro Tag – steuerfrei.

Bislang wurde der AVZ nur an diejenigen Männern und Frauen der deutschen Streitkräfte gezahlt, die in mandatierte Einsätze waren, und nicht denen in „einsatzgleichen Verpflichtungen“. In ihrer Rede zum „Jahresbericht 2015“ des Wehrbeauftragten am 20. Januar hatte sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen denn auch noch einmal für diesen offensichtlich benachteiligten Personenkreis eingesetzt: „Auch diese Bundeswehrangehörigen sind Wochen und Monate von zu Hause weg. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass alle Soldatinnen und Soldaten in einsatzgleichen Verpflichtungen den AVZ schnellstmöglich bekommen sollten. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“

Bereits im Dezember 2015 hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestages das Verteidigungsministerium gebeten, sich mit dem Thema einer „wettbewerbsfähigen Gehaltsstruktur“ unter Betrachtung der Besonderheiten des Dienstes in der Bundeswehr zu befassen. Ein Gremium soll nun dazu bis Mitte dieses Jahres einen entsprechenden Bericht erarbeitet. Die Gleichbehandlung der Soldaten, die im Rahmen von mandatierten Auslandseinsätzen eingesetzt werden, mit jenen in einsatzgleichen Verpflichtungen, spielte bei der Untersuchung eine zentrale Rolle.

Unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Einsatzes

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte, erklärte am heutigen Freitag (10. Februar): „Künftig werden alle Soldaten der Bundeswehr, die sich im Ausland in Verwendungen befinden, die einem Einsatz vergleichbar sind, einen Auslandsverwendungszuschlag erhalten. Bisher wurde dieser AVZ nur an Soldatinnen und Soldaten gezahlt, die Teilnehmer an einer sogenannten besonderen Auslandsverwendung sind. In der Regel sind das vom Bundestag mandatierte Auslandseinsätze. Der Zuschlag wird zur Abgeltung der damit verbundenen materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen steuerfrei gewährt. Er wird einheitlich, das heißt unabhängig von Funktion oder Dienstgrad, gezahlt.“

Die Bundeswehr sei zunehmend in Verpflichtungen im Ausland aktiv, die keine vom Parlament mandatierten Auslandseinsätze darstellten, so Otte weiter. Dabei handele es sich um Missionen, die sich unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Einsatzes befänden und deswegen kein parlamentarisches Mandat benötigten. Trotzdem würden den Soldaten bei diesen Verwendungen oft einsatzähnliche Belastungen zugemutet. Aktuelle Beispiele seien die verstärkte Präsenz der Bundeswehr in Litauen zur Absicherung der NATO-Ostgrenze, die Teilnahme an der Luftraumüberwachung des Bündnisses in Estland, aber auch die Beteiligung der deutschen Marine beim NATO-Einsatz in der Ägäis zur Bekämpfung des Schlepperwesens.

DBwV drängt weiter auf vollumfängliche Einsatzversorgung

Der CDU-Politiker erinnerte daran, dass Deutschland aufgrund der geänderten Sicherheitslage zunehmend Verantwortung in der Welt übernehmen müsse. Es sei deshalb davon auszugehen, dass im Zuge dessen auch die einsatzgleichen Auslandsverpflichtungen zunehmen würden.

Otte erläuterte vor dem Hintergrund dieser absehbaren Entwicklung: „Bislang wurden solche Einsatzverpflichtungen durch andere Ausgleichsmaßnahmen wie Auslandsdienstbezüge, Vergütung von zeitlicher Mehrbelastung und Reisekostenerstattung abgegolten. Hierdurch entstand die Schieflage, dass Soldaten in ähnlichen Gebieten und mit vergleichbarer Belastung unterschiedlich besoldet wurden. Mit der Ausweitung des AVZ auf einsatzgleiche Verpflichtungen erreichen wir eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Gerechtigkeit in der Besoldung.“

Der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV) begrüßt ausdrücklich den AVZ auch für Soldaten in den einsatzgleichen Verpflichtungen. Dennoch bleibe ein wichtiger Aspekt immer noch offen, so die Interessenvertretung. Sie fordert eine vollständige Gleichstellung der einsatzgleichen Verpflichtungen mit mandatierten Missionen. Denn nur dies schließe die vollumfängliche Einsatzversorgung mit ein. Der Verband argumentiert: „Ein Soldat, der eine Verwundung erleidet, muss sich zu 100 Prozent auf die Einsatzversorgung verlassen können – egal ob in Afghanistan, in Mali oder im Baltikum.“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die entsprechende Gesetzesänderung noch im März in den Verteidigungsausschuss einbringen. Bis Ende des Monats soll dann die Änderung im Parlament beschlossen werden; eine Zustimmung des Bundestags gilt als sicher.


Unser Bild zeigt die ersten Hauptkräfte des Bundeswehrkontingents für die NATO-Battlegroup in Litauen. Die Aufnahme entstand am 1. Februar 2017 unmittelbar nach der Ankunft unserer Soldaten auf dem Flughafen Kaunas. Hat die Gesetzesinitiative der CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten Erfolg, dann werden auch diese Bundeswehrangehörigen demnächst einen Auslandsverwendungszuschlag – kurz AVZ – erhalten.
(Foto: Alfredas Pliadis/Ministry of National Defence Republic of Lithuania)


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