menu +

Nachrichten


Bonn. Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,3 Millionen Euro gegen drei Lieferanten der Bundeswehr verhängt, die Laufpolster und Schwingungsdämpfer für militärische Fahrzeuge vertreiben. Dies gab die in Bonn ansässige Wettbewerbsbehörde am heutigen Donnerstag (16. Juli) in einer Presseerklärung bekannt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, in den Jahren 2010 bis 2014 bei Ausschreibungen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw; früher Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, BWB) über die Beschaffung von Laufpolstern beziehungsweise Schwingungsdämpfern Preisabsprachen sowie Absprachen über gegenseitige Unterbeauftragungen getroffen zu haben.

Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Auskunft des Bundeskartellamts um die GMT Gummi-Metall-Technik GmbH (Bühl), die Paar Logistik GmbH (Aichach) und die Willbrandt KG (Hannover).

Gegen ein weiteres an den Absprachen beteiligtes Unternehmen, die Diehl Defence Land Systems GmbH (Freisen; Werk Remscheid), sei in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt worden, da das Unternehmen das Kartell gegenüber dem Bundeskartellamt angezeigt habe, so die Presseerklärung aus Bonn.

Absprachen erfolgten nach dem immer gleichen Muster

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, gab weitere Hintergrundinformationen zu dem Fall: „Die beteiligten Unternehmen sprachen sich nach dem immer gleichen Muster ab. Es wurde vereinbart, wer die Ausschreibung gewinnen (also das günstigste Gebot abgeben) sollte. Zugleich wurde vereinbart, wer dem Gewinner zu welchen Teilen und zu welchem Preis zuliefern sollte. Diese Absprachen traf man zum Teil bei persönlichen Treffen, zum Teil auch telefonisch.“

Laufpolster dienen dem Zweck, dass Kettenfahrzeuge die befahrenen Straßenbeläge nicht beschädigen. Sie werden aus Gummi gefertigt und durch Grund- und Zwischenbleche stabilisiert. Schwingungsdämpfer sind Gummi-Metall-Produkte, die in militärischen Fahrzeugen verwendet werden, um Funkgeräte schwingungsarm zu montieren. Bei beiden Produkten handelt es sich um Verschleißteile beziehungsweise um Teile von beschränkter Haltbarkeit. Entsprechend besteht bei der Bundeswehr ein kontinuierlicher Bedarf, der durch Ausschreibungen gedeckt wird.

Nicht alle genannten Unternehmen liefern sowohl Laufpolster als auch Schwingungsdämpfer. Entsprechend ihrem jeweiligen Portfolio waren daher nicht alle Unternehmen im gesamten Zeitraum und bezüglich aller genannten Produkte an den vorgeworfenen Verhaltensweisen beteiligt.

Beklagte Unternehmen kooperierten bei der Aufklärung mit den Kartellwächtern

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. Im vorliegenden Verfahren haben alle Unternehmen bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt hat.

Wie das Amt weiter mitteilte, wurden die Verfahren gegen die konkret handelnden natürlichen Personen wegen eines möglichen Submissionsbetruges nach Paragraf 298 Strafgesetzbuch an die Staatsanwaltschaft Koblenz abgegeben.


Das Bild zeigt ein Gebäude des Bundeskartellamtes, das seinen Sitz in der Kaiser-Friedrich-Straße 16 in Bonn hat.
(Fotos: Bundeskartellamt)


Kommentieren

Bitte beantworten Sie die Frage. Dies ist ein Schutz der Seite vor ungewollten Spam-Beiträgen. Vielen Dank *

OBEN