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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 2. März den ersten Jahresbericht der neuen Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE) erhalten. Die KfE war zum 1. Oktober 2019 im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet worden, um die Erkenntnisse und Expertise des Wirkverbundes „Bundeswehr“ – Disziplinarvorgesetzte, Rechtsberater beziehungsweise Wehrdisziplinaranwälte auf der einen, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf der anderen Seite – über diese Schnittstelle allen Verantwortlichen gleichermaßen zugänglich zu machen. Gewährleistet werden soll durch diesen Informationsaustausch ein – wie es in dem Jahresbericht heißt – „transparentes und übereinstimmendes einheitliches [Extremismus-] Lagebild“. Es ist beabsichtigt, künftig halbjährlich – zu den Stichtagen 31. März und 30. September – über Verdachtsfälle zu berichten.

Das 22 Seiten starke Dokument, das dem bundeswehr-journal vorliegt, trägt den sperrigen Titel „Erster Bericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle zur Unterrichtung der Leitung des BMVg, des parlamentarischen Raums und der Öffentlichkeit“. Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember 2019.

Dem Bericht zufolge wurden bis zum Stichtag 31. Dezember durch den Militärnachrichtendienst MAD (Militärischer Abschirmdienst) 743 Verdachtsfälle „Extremismus“ über alle Phänomenbereiche hinweg bearbeitet. In 482 Fällen handelte es sich dabei um Neuaufnahmen aus dem Berichtsjahr (zum Vergleich Neuaufnahmen im Berichtsjahr 2018: 377).

Acht Bundeswehrangehörige als Rechtsextremisten eingestuft

Zu den Phänomenbereichen zählen: Rechtsextremismus (592 Verdachtsfälle), Reichsbürger/Selbstverwalter (34), Linksextremismus (11), Islamismus (69) und Ausländerextremismus (37).

Unter „Ausländerextremismus“ werden „sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern“ (ohne den Bereich „Islamismus“) verstanden. Hier wurde beispielsweise festgestellt, dass „seit Beginn 2019 vereinzelt Bundeswehrangehörige mit türkischem Migrationshintergrund eine nationalistische, teilweise extremistische Ideologie vertreten und diese auch offenkundig propagieren“.

Alle Phänomenbereiche betreffend wurden im Berichtsjahr insgesamt 14 Personen aus der Bundeswehr als Extremisten erkannt. Acht Bundeswehrangehörige gelten als Rechtsextremisten. Zwei konnten dem Bereich „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugeordnet werden, vier dem Bereich „Islamismus“.

Bei 38 Verdachtspersonen wurde eine fehlende Verfassungstreue festgestellt, aus dieser Gruppe gehören 27 Personen zum rechtsextremen Spektrum.

Eine deutlich gestiegene Sensibilität in der Truppe

Als Verdachtsfall bezeichnet der MAD Soldaten, wenn es fundierte Hinweise gibt, dass diese ein verfassungsfeindliches Weltbild haben. Eine zentrale Bedeutung bei der Beurteilung des Sachverhaltes kommt dabei dem im § 8 Soldatengesetz (SG) verankerten Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu. Der Bericht erläutert: „Diese Treuepflicht verlangt von Soldatinnen und Soldaten, sich mit der Idee der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu identifizieren und aktiv für den Staat, dem sie dienen, einzutreten. Bei extremistischen Betätigungen liegt regelmäßig der Verdacht einer schuldhaften Pflichtverletzung des § 8 SG vor, so dass disziplinare Ermittlungen aufzunehmen sind und weitere truppendienstliche Maßnahmen wie beispielsweise ein Verbot zur Ausübung des Dienstes nebst Uniformtrageverbot zu prüfen sind.“

Die Autoren des KfE-Berichts machen darauf aufmerksam, dass die Zahl der durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) erfassten Extremismusverdachtsfälle seit dem Jahr 2017 angestiegen ist. „Dies hängt auch mit einem erhöhten Meldeaufkommen zusammen, das unter anderem auf eine deutlich gestiegene Sensibilität in der Truppe zurückzuführen sein dürfte“, so die Begründung für diesen Trend. Der Anstieg sei außerdem damit zu erklären, dass die Organisation und die Arbeitsweise des BAMAD mittlerweile „nachjustiert“ worden sei. Im Bericht heißt es dazu: „[Das BAMAD] hat sein Sensorium verstärkt und geht auch Hinweisen mit niedriger Verdachtsschwelle nach.“

Neue Entwicklungen im rechtsextremistischen Spektrum

Über den Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ urteilen die Autoren des ersten Extremismusberichts: „Die laufende Beobachtung der Sicherheitsbehörden zeigt, dass es im rechtsextremistischen Spektrum neue Entwicklungen gibt. Im Berichtsjahr spielte die Ideologie der sogenannten ,Neuen Rechten‘ eine besondere Rolle. Protagonisten sind die ,Identitäre Bewegung‘ (IB), ,Ein Prozent – Für unser Land e.V.‘ (1 %), die ,Junge Alternative‘ (JA) sowie ,Der Flügel‘ der ,Alternative für Deutschland‘ (AfD).“ Der Bericht weist darauf hin, dass die JA und „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum Verdachtsfall erhoben worden sind.

Ausländer- beziehungsweise fremdenfeindliche Aussagen in sozialen Medien stellten in diesem Phänomenbereich den größten Anteil am Aufkommen für die Verdachtsfallbearbeitung des MAD dar. Der Bericht führt aus: „Auch klassische Propagandadelikte – wie das Abspielen von Musik rechtsextremistischer Interpreten innerhalb militärischer Liegenschaften, der Besitz von Propagandamaterial und die Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen von Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg – waren Basis für die Verdachtsfallbearbeitung.“

Die Zahl von Mitgliedschaften in rechtsextremistischen Gruppierungen, Organisationen und Parteien sei allerdings „stabil und auf niedrigem Niveau“ geblieben.

Häufung von Verdachtsfällen im Kommando Spezialkräfte

Von den zahlreichen Informationen des KfE-Dokuments sind einige besonders aufschlussreich. So räumt der Bericht ein: „Von besonderer Bedeutung für die Öffentlichkeit war die Bearbeitung von rechtsextremistischen Vorfällen im Kommando Spezialkräfte, kurz KSK. Hier war eine Häufung von Extremismusverdachtsfällen festzustellen.“

An einer anderen Stelle findet sich die Bewertung: „Im Grunde weist die Verteilung von Rechtsextremisten und rechtsextremistischen Verdachtsfällen keine regionale Häufung oder sonstige feststehende Muster auf. Allerdings ist an Standorten mit vielen Bundeswehrangehörigen erfahrungsgemäß auch eine höhere Zahl an Verdachtsfällen zu verzeichnen, insbesondere wenn es sich um Einheiten mit einem höheren Anteil an jungen Soldaten der Laufbahn der Mannschaften und Unteroffiziere handelt. Demgegenüber ist die Zahl der Rechtsextremisten und rechtsextremistischen Verdachtsfälle an Standorten mit überwiegend lebensälteren Bundeswehrangehörigen und höheren Dienstgraden sehr gering.“

Und zum Themenkomplex „Reservisten“ erfahren wir: „Für die Verdachtsfallbearbeitung von Reservisten ist grundsätzlich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig. Zur Koordinierung hat die Bundeswehr im BAMAD eine AG ,Reservisten‘ eingerichtet, die einen schnellen und effizienten Informationsaustausch zwischen BAMAD und BfV gewährleistet. Auftrag und Absicht ist es, extremistische Personen und Personen mit fehlender Verfassungstreue aller Phänomenbereiche im Reservistenstatus von einer aktiven Tätigkeit aus dem Geschäftsbereich des BMVg fernzuhalten.“ Durch die Arbeitsgemeinschaft „Reservisten“ sei es gelungen, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) im Berichtsjahr in 788 Fällen „gerichtsverwertbare Erkenntnisse“ zur Verfügung zu stellen, so der Extremismusbericht. Somit habe man 773 Reservisten und Reservistinnen dauerhaft von der Dienstleistungspflicht zurückstellen können. „Dazu genügten in den meisten Fällen Informationen zu einer fehlenden Verfassungstreue oder Bezüge zum Extremismus.“

Entlassungen aus der Bundeswehr „wegen extremistischer Verfehlungen“

Lassen Sie uns abschließend noch einen Blick auf die anderen Phänomenbereiche werfen, mit denen die Bundeswehr zu tun hat.

Bei der Zahl der Neuaufnahmen der Verdachtsfälle im Bereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 wurden – wie bereits am Anfang erwähnt – durch das BAMAD 34 Verdachtsfälle bearbeitet. Insgesamt wurden zwei Personen aus diesem Phänomenbereich im Berichtsjahr als Extremisten in der Bundeswehr erkannt, bei drei Personen wurden eine fehlende Verfassungstreue festgestellt.

Im Bereich „Linksextremismus“ wurden durch das BAMAD elf Verdachtsfälle bearbeitet. Bei einer Person wurde eine fehlende Verfassungstreue festgestellt.

Im Bereich „Islamismus“ wurden durch das BAMAD 69 Verdachtsfälle bearbeitet. Vier Personen wurden im Berichtsjahr als Extremisten in der Bundeswehr erkannt, bei vier Personen wurden eine fehlende Verfassungstreue festgestellt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 wurden durch das BAMAD schließlich im Phänomenbereich „Ausländerextremismus“ 37 Verdachtsfälle bearbeitet. Bei insgesamt drei Personen wurde eine fehlende Verfassungstreue festgestellt.

Wegen extremistischen Verfehlungen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 49 Personen aus der Bundeswehr entlassen, 46 Fälle stammten aus dem Bereich „Rechtsextremismus“.

„Hier wird einer mundtot gemacht, nicht mehr und nicht weniger“

Runden wir unseren heutigen Beitrag noch ab mit zwei Geschichten, die nachdenklich stimmen sollten. Zu unserem ersten Fall. Seit einiger Zeit berichten die Medien immer wieder über einen ehemaligen Unteroffizier, der bei den Fallschirmjägern gedient und offenbar das getan hat, was man von einem Soldaten erwartet: Rechtsextreme in der Truppe und rechtsextremistisches Auftreten umgehend zu melden. Wurde die Dienstzeit des jungen Mannes deswegen nicht verlängert? Fakt ist, heute ist der Whistleblower, der seit 2016 zahlreiche mutmaßlich rechtsextreme Soldaten beim MAD angezeigt hat, aus der Bundeswehr entlassen.

Unter anderem hatte der SPIEGEL im Mai vergangenen Jahres berichtet: „Der Unteroffizier hatte in einem mehr als 100-seitigen Bericht […] Belege aus sozialen Netzwerken [aufgeführt], dazu Vorfälle, deren Zeuge er in Kasernen geworden sein will. […] Aufgrund der Hinweise […] startete der Truppengeheimdienst […] mindestens fünf Ermittlungen gegen Soldaten.“ Der SPIEGEL zitierte außerdem aus einem Schreiben des Personalamtes der Bundeswehr. Diesem sei zu entnehmen gewesen, so die Autoren des Beitrages, dass „die Bundeswehr [dem Unteroffizier] die charakterliche Eignung für den Soldatenberuf“ abspreche. So habe der Heeressoldat Kameraden „zu Unrecht“ bezichtigt. In vielen Fällen hätten sich seine Vorwürfe „als übertrieben und haltlos erwiesen“.

Im Oktober 2019 bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Berliner taz, dass der Unteroffizier „regulär aus der Bundeswehr ausgeschieden“ sei, „mit Ende seiner festgesetzten Dienstzeit“. Weiter könne man sich „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht einlassen“. Im Gespräch mit der taz widersprach der Betroffene. Tatsächlich habe er sich bei seinem Dienstantritt 2016 für zwölf Jahre der Bundeswehr verpflichtet und einen Feldwebellehrgang angetreten. Die Bundeswehr nutze nun aber offenbar einen Passus, wonach Auszubildende bei Nichtbestehen von Prüfungen nach drei Jahren entlassen werden können. Er habe seine Prüfungen aber aufgrund der Verfahren gegen ihn gar nicht antreten können, beklagte der entlassene Soldat.

Ein Leser der taz kommentierte damals unter seinem Benutzernamen „Sacha B.“ den Vorgang mit drastisch-offenen Worten: „Meine Erfahrungen dort [bei der Bundeswehr] waren, dass viel zu viele Soldaten eine rechte Gesinnung haben, die über ein harmloses Maß hinausgeht und dass genau das von der Bundeswehr totgeschwiegen wird, da diese Problematik bis in die höchsten Dienstgrade reicht. Hier wird einer mundtot gemacht, nicht mehr und nicht weniger …“

Am morgigen Donnerstag (5. März) berichtet das politische ARD-Fernsehmagazin „Panorama“ übrigens über den Fall. Titel des Beitrags „Bundeswehr: Rechtsextreme bleiben, Informant muss gehen.“

Kollektiver Gedächtnisverlust an einem Sommerabend

Dass sich die Bundeswehr offenbar viele Jahre lang schon schwer mit dem braunen Geist in ihren eigenen Reihen tut, zeigt auch ein Erlebnis, das der Autor dieses Beitrages Anfang der 1990er-Jahre hatte. Es war ein irritierendes Erlebnis, das zwei Handlungsebenen hat – den eigentlichen Vorgang und den Umgang damit. Unserer zweiter Fall:

Es begab sich während einer Wehrübung, die ich als Reservist im Dienstgrad Oberleutnant am Luftwaffenstandort Köln-Wahn absolvierte. Es war Sommer. Am Abend besuchte ich in der Kaserne das Offizierheim. Dort befanden sich zu dieser Zeit im Restaurant – es war meiner Erinnerung nach zwischen 21 und 22 Uhr – noch zahlreiche Gäste. Zumeist Offiziere in Begleitung oder solo. Sie saßen an einem der Tische oder am Tresen. Ein Oberstleutnant, offensichtlich schon längere Zeit in Feierlaune, drehte sich auf seinem Barhocker um, als die Türe aufging. Eine Gruppe Zivilisten kam herein. Es waren – wie ich später erfuhr – Gäste des Amtschefs des damaligen Luftwaffenamtes. Offenbar die Delegation einer afrikanischen Botschaft aus Bonn.

Was nun geschah, dauerte nur einen Augenblick, hatte aber Langzeitwirkung. Besonders bei mir. Der sichtlich betrunkene Oberstleutnant starrte die Besucher an, hob den Arm zum „Hitlergruß“, brüllte ein „Sieg noch was“ und machte sich über die erschrockenen Zivilisten lustig. Sofort verließ die kleine Gruppe das Restaurant. Leise schloss sich die Türe. Im Restaurant waren alle Geräusche verstummt. Ich war schockiert, zahlte und ging in meine Unterkunft. In der Nacht lag ich lange wach …

Am nächsten Tag wurde auch ich befragt. Bei dieser Vernehmung erfuhr ich, dass der Vorfall, der dem Amtschef noch am Abend gemeldet worden war, bei den Betroffenen größte Empörung und diplomatische Reaktionen ausgelöst hatte. Wie sollte es auch anders sein. Jetzt musste der rechtsradikale, rassistische Übergriff des Luftwaffenoffiziers entsprechend dokumentiert und sanktioniert werden.

Wie sich rasch herausstellte, hatte aber alle Zeugen des Geschehens an diesem „Tag danach“ schlimme Erinnerungslücken. Nein, man hatte nichts gehört. Und auch nichts gesehen. Man war auf der Toilette gewesen. Oder kurz an der frischen Luft. Der ganze Vorfall drohte dem verantwortlichen Ermittler zu entgleiten. Seine Bemerkung, eine Zeugenaussage könnte für den „Kameraden Oberstleutnant“, der ja bald in Ruhestand gehen würde, fatale dienstrechtliche und damit auch versorgungsrechtliche Folgen haben, ließ mich aufhorchen. Jetzt war mir klar, warum keiner der anwesenden anderen Offiziere den „braunen Krakeeler“ ans Messer liefern wollte. Es war der Tag der kalten Füße.

Da der Druck aus Bonn, das Geschehen allumfassend aufzuklären, offensichtlich enorm war, war auch die Leitung der Kommandobehörde entsprechend nervös. Wenigstens ein Tatzeuge musste her, der seine Aussage auch mit Unterschrift beurkunden würde. Leider war – wie bereits geschildert – am Tatabend im Restaurant des Wahner Offizierheims die kollektive Amnesie ausgebrochen. Also blieb nur noch ich.

Als nach gut einer Stunde Befragung der Druck auf mich immer größer wurde, endlich das bereits in weiten Teilen vorbereitete Protokoll zu unterzeichnen (andere Zeugenunterschriften fehlten), sprang mir plötzlich ein Engel zur Seite. Eine weibliche Bedienung des Restaurants hatte sich – „weil der Oberstleutnant schon so oft in der Vergangenheit mit seinen rechten Äußerungen aufgefallen war“ – dem Luftwaffenamt anvertraut. Nun waren wir zwei Zeugen, die über den Skandal wahrheitsgetreu berichten konnten und die moralische Last, einem kurz vor der Pensionierung stehenden Offizier damit zu schaden, teilten. Eine Zivilangestellte und ein Reservist! Alle anderen „Kameraden“, die den rassistischen Auftritt miterlebt hatten, schwiegen tapfer …


Zu unserem Symbolbild: Hintergrund „Bundeswehrsoldaten“ – die Aufnahme wurde am 12. November 2019 beim Öffentlichen Gelöbnis vor dem Reichstag in Berlin gemacht. Die aufmontierten Seiten stammen aus dem ersten Bericht der neuen Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle.
(Foto: Torsten Kraatz/Bundeswehr; Bildmontage mediakompakt)


Kommentare

  1. Dr.-Ing. U. Hensgen | 8. März 2020 um 11:58 Uhr

    Das BAMAD bearbeitete 743 Verdachtsfälle auf Extremismus im Jahr 2019.
    1,9 % der Fälle – nämlich 14 – führten zu der Erkenntnis, dass es sich tatsächlich um Extremisten handelt.
    Die Bundeswehr hat ihrem Onlineauftritt zufolge momentan 264.000 Angestellte (175.000 Berufs- und Zeitsoldaten, 8000 Freiwillige und 81.000 Zivilangestellte).

    Daraus folgt:
    0,3 % der Bundeswehrangehörigen sind in den Verdacht geraten, Extremisten zu sein. Bei 0,0053 % der Bundeswehrangehörigen hat sich dieser Verdacht bestätigt.
    Vergleicht man diese Zahlen mit den Extremistenzahlen der Zivilbevölkerung, so kann man nur feststellen, dass das Auswahlverfahren bei der Bundeswehr sehr gut ist und den Extremismus doch stark einschränken kann. Vermutlich ist die Anzahl von Extremisten in allen politischen Parteien höher als 0,0053 %.

    Nicht das ich hier falsch verstanden werde. Die Bundeswehr ist unserem Staat und seiner Verfassung in besonderem Maß verpflichtet und kein Extremist – egal welcher Richtung – hat in den Streitkräften etwas zu suchen und muss diese verlassen. Daran arbeitet die Bundeswehr offensichtlich erfolgreich. Würden es die politischen Parteien bei ihren Mitgliedern genauso machen, wäre der Demokratie sehr gedient.

    Interessant wäre es für die Leser zu erfahren, nach welchen Kriterien oder Checklisten eine Person als Extremist eingestuft wird.

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