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Ahrensfelde-Blumberg. Bundeswehr und Bundespolizei wollen künftig noch enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten am 11. Juli Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis, und Dieter Romann, Präsident des Bundespolizeipräsidiums. Romann und Schelleis hatten im brandenburgischen Ahrensfelde-Blumberg am zweitägigen „Führungskräfteseminar Bundespolizei/Bundeswehr“ teilgenommen. Der wenige Kilometer nordöstlich von Berlin gelegene Standort Blumberg beheimatet eine Bundespolizeiabteilung und eine Bundespolizei-Fliegerstaffel.

Mit der Kooperationsvereinbarung wollen beide Seiten ihre bisherige Zusammenarbeit ausbauen und intensivieren. Gedacht ist dabei besonders an die Bereiche „Informationsaustausch“, „Materialwirtschaft und Logistik“ sowie „Aus- und Fortbildung“.

Beim letztgenannten Punkt ist nun vor allem beabsichtigt, die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsabschnitten und Qualifikationen zu prüfen. Dazu Generalleutnant Schelleis: „Wir wollen unseren Blick weiten und schauen, wo wir gemeinsame Potenziale nutzen können – daran haben beide Seiten großes Interesse.“

Gedacht ist in diesem Zusammenhang auch daran, den personellen Bedarf in verschiedenen Berufsgruppen der Bundespolizei möglicherweise durch ausscheidende Bundeswehrangehörige zu kompensieren. Interessenten sollen dann – so eine gemeinsame Presseerklärung – durch den Berufsförderungsdienst gezielt gefördert werden.

Ein neues Info-Tool zur Projektsteuerung

Beim Thema „Materialwirtschaft und Materialerprobung“ soll die Bundespolizei künftig mit allen Organisationsbereichen der Bundeswehr zusammenarbeiten können. Hier erhoffen sich die Vertragspartner entscheidende Synergieeffekte beispielsweise bei der Projektierung und Konzeption neuer geschützter Fahrzeuge.

Um die Zusammenarbeit besser steuern zu können, kann künftig ein spezielles Info-Tool genutzt werden. Beide Seiten können mithilfe der Anwendung beispielsweise eigene Projekte anmelden und vorstellen, Anforderungen an ein Projekt ermittelt oder den grundsätzlichen Bedarf abfragen. Der Inspekteur der Streitkräftebasis warb bei den Seminarteilnehmern für das neue Tool und bat darum, es entsprechend bekannt zu machen.

Vertragsgrundlage für künftige Einzelvereinbarungen

Die Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Bundespolizei dient als Grundlage für zukünftige Einzelvereinbarungen zwischen den Behörden und Dienststellen der Geschäftsbereiche. Bereits bestehende Regelungen, beispielsweise hinsichtlich der Hilfe in Katastrophenfällen, bleiben unberührt.

Grundlage des unterzeichneten Abkommens ist die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat vom 8. Oktober 2018.


Symbolfoto „Bundespolizei“.
(Bild: Bundespolizei)


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