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Nachrichten


München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015“ angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (mindestens aber 90 Euro) und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent erhöht.

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Berlin. Den August des Jahres 2013 werden viele Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Bundeswehr nicht so schnell vergessen. In diesem Monat türmten sich in den Beihilfestellen der zuständigen ministeriellen Geschäftsbereiche insgesamt rund 70.000 unerledigte Beihilfeanträge, die Beschwerden aktiver und ehemaliger Soldaten wegen überlanger Bearbeitungszeiten häuften sich. Nach Angaben der Bundesregierung dauerte im vergangenen Jahr die Bearbeitung eines Antrages teilweise bis zu 35 Werktage. Mittlerweile konnten die Zeiten durch verschiedene personelle und strukturelle Veränderungen wieder auf maximal 15 Werktage verkürzt werden. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung am 24. Januar mit: „Die maximale Bearbeitungszeit von 15 Werktagen bei den Beihilfeanträgen von Besoldungsempfängern der Bundeswehr wird seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten.“

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Berlin. Es ist schon eine gigantische Summe und gewaltige Last für unseren Staat: Laut Vermögensrechnung des Bundesministeriums der Finanzen für das Haushaltsjahr 2012 mussten insgesamt 465,42 Milliarden Euro als Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen der Bundesbeamten – unter ihnen viele Soldaten – veranschlagt werden. Zwar wird auch eine Versorgungsrücklage des Bundes aufgebaut, diese aber reicht noch lange nicht aus.

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Berlin. Seit dem 30. Juni 2013 gibt es bei der Bundeswehr keine Wehrbereichsverwaltungen mehr. Die zuletzt vier Wehrbereichsverwaltungen in Stuttgart, Düsseldorf, Hannover und Strausberg sowie ihre Außenstellen in München, Wiesbaden und Kiel sind jetzt alle aufgelöst. Als sogenannte Mittelbehörden waren sie für ein umfassendes Aufgabenpotpourri verantwortlich. Verteidigungsminister Thomas de Maizière sagte in Berlin: „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wehrbereichsverwaltungen herzlich für ihren Einsatz und die in den letzten 56 Jahren geleistete Arbeit.“

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