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Berlin/Köln/Düsseldorf. Seit 2015 betreut die Bundeswehr zentral in Düsseldorf wehrdienstbeschädigte Bundeswehrsoldaten und betroffene Angehörige. Dieser Fachbereich „Versehrten- und Hinterbliebenenversorgung“ ist Teil der Organisationsstruktur des Kölner Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die „Versorgung aus einer Hand“ umfasst die ganze Palette möglicher Hilfe – von Fürsorgeleistungen aller Art über medizinische Maßnahmen bis hin zu den Rentenzahlungen. Rund 26.000 Betroffene waren es, die mit Indienststellung der Zentrale 2015 zu betreuen waren. Mittlerweile dürfte ihre Zahl noch gestiegen sein, auch wegen der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Ein Dauerbrenner bei der Versorgung ist und bleibt das Thema der Wehrdienstbeschädigungsverfahren, kurz WDB-Verfahren. Dauer und Ablauf werden immer wieder von Soldaten heftig kritisiert.

Der Deutsche Bundeswehr-Verband beispielsweise empfiehlt seit Jahren bereits eine Verbesserung der Verfahrensabläufe, die sich nicht selten bis zu 18 Monate hinziehen. Als Begründung von Amtsseite wird angegeben, dass oftmals mehrere Fachgutachten zu erstellen seien und unter Umständen erheblicher Ermittlungsumfang bezüglich des Sachverhalts betrieben werden müsse.

Hälfte der Antragsteller wartet mehr als ein Jahr auf abschließende Entscheidung

Aktuell sind im Bundesamt für das Personalmanagement 3300 offene Anträge auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung in Bearbeitung. Davon weisen 1686 Anträge (51,1 Prozent) eine Bearbeitungszeit von zwölf Monaten oder länger auf. Insgesamt 1614 Anträge (48,9 Prozent) befinden sich derzeit weniger als 12 Monate in der Bearbeitung.

Diese Angaben machte am 3. Juli der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel. Zu dem Thema angefragt hatte die Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen).

In früheren Jahren hatte sich die Bundeswehr nur um aktive Soldaten gekümmert. Aus dem Dienst ausgeschiedene Soldaten und Hinterbliebene waren von den Behörden der Länder betreut worden, in denen die Betroffenen wohnten. Die ursprünglich in mehr als 60 Dienststellen bundesweit übernommenen Aufgaben der „Beschädigtenversorgung“ sind jetzt – wie eingangs bereits erwähnt – in Düsseldorf konzentriert (siehe auch hier). Das Zentrum überweist im Jahr Leistungen in Höhe von mehr als 80 Millionen Euro an die Berechtigten, darunter Rentenzahlungen.

„Ministerin hat das Thema in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt“

Brugger, im Parlament Sprecherin ihrer Fraktion für Sicherheitspolitik und Abrüstung, forderte in diesen Tagen einmal mehr eine Verbesserung der Gesamtsituation bei den WDB-Verfahren.

Gegenüber dem bundeswehr-journal erklärte sie: „Jeder Soldat und jede Soldatin muss sich ausnahmslos darauf verlassen können, dass die Fürsorgepflicht vor, während und nach dem Einsatz uneingeschränkt und großzügig gelebt wird. Auch wenn wir die Rechtslage im Parlament über Fraktionsgrenzen hinweg und gegen Widerstände aus dem Ministerium deutlich verbessert haben, gibt es nach wie vor viele Probleme. Die ewig langen Bearbeitungszeiten müssen endlich auf maximal ein Jahr verkürzt werden, alles andere ist für die Betroffenen eine unzumutbare Härte. Es ist völlig inakzeptabel, dass mehr als die Hälfte der Verfahren über zwölf Monate dauert. Ursula von der Leyen hat das Thema in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt, obwohl das Parlament in großer Einigkeit immer wieder auf die Beseitigung dieser Missstände gedrängt hat.“


Unsere Symbolbilder, entstanden am 10. Mai 2017 bei der Übung „Red Griffin“, zeigen Sanitätspersonal der Bundeswehr bei der notfallmedizinischen Versorgung eines „Verwundeten“.
(Fotos: Jane Schmidt/Bundeswehr)


Kommentare

  1. Betroffener | 5. November 2017 um 18:06 Uhr

    Eine Schande ist das! Eine Schande!
    Schämen Sie sich Frau Ministerin!

  2. Betroffener2 | 15. Mai 2019 um 10:50 Uhr

    Auch wenn es weder etwas bewirkt, noch dass es irgendjemanden interessiert: Ich kann mich dem vorherigen Beitrag nur anschließen!

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