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Berlin. „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ Fast könnte man meinen, Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799), deutscher Schriftsteller, Mathematiker und Professor für Experimentalphysik, habe die Existenz der Bundeswehr vorausgeahnt. Oder das Travel Management der Bundeswehr. Dieses wird zurzeit im Rahmen der Neuausrichtung unserer Streitkräfte „in effizientere Strukturen“ überführt. Allerdings sind nun auch noch zusätzliche Änderungen geplant. Entschieden hat dies Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Es muss anders werden, wenn es gut werden soll.

Eigentlich geht es „nur“ um so unspektakuläre Arbeitsprozesse wie etwa die Vorbereitung einer Dienstreise, die Erstattung von Reisekosten, die Abrechnung eines Umzuges oder die Trennungsgeldbearbeitung. Dies alles aber „darf nicht zu einem bürokratischen Hindernislauf bei Stellen werden, die sich mit der Bundeswehr nicht mehr auskennen“, forderte vor Kurzem der Deutsche Bundeswehr-Verband. Ein bürokratischer Hindernislauf, bei dem nach Informationen der Interessenvertretung „der Bedienstete lange Zeit auf den Kosten hängenbleibt“. So zumindest stellt sich die Lage im Moment in vielen Bereichen der Bundeswehr dar.

Im Augenblick wird die Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenbearbeitung an sechs Standorten des Kompetenzzentrums „Travel Management der Bundeswehr“ mit rund 700 Dienstposten wahrgenommen.Hinzu kommt eine Außenstelle in den USA. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bonn, Hannover, Kiel, Landsberg am Lech, Leipzig und Münster/Hamm haben nach und nach die Aufgaben übernommen, die zuvor in mehr als 80 Bundeswehrdienststellen bundesweit erledigt worden sind. Dafür standen einmal rund 1200 Dienstposten zur Verfügung.

Ressortvereinbarung zwischen drei deutschen Ministerien

Nach der ursprünglichen Planung und der am 2. November 2012 getroffenen Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des lnnern sollte nach dem Aufbau von optimierten funktionsfähigen Strukturen die Abrechnung von Dienstreisen, Trennungsgeld und Inlandsumzügen zum Bundesverwaltungsamt verlagert werden.

Bei der Bundeswehr sollten die Fachaufsicht, Grundsatzangelegenheiten, der zentrale Einkauf von Reiseleistungen, die Reiseplanung, Reisebuchung und Reisebetreuung sowie die Auslandsumzugsbearbeitung verbleiben.

Abgabe der Abrechnungsaufgabe jetzt noch einmal überdenken

Inzwischen liegt ein neuer Kurs an. Markus Grübel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, informierte darüber den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages in seinem Schreiben vom 1. Juli. In der Korrespondenz an den Ausschussvorsitzenden, Hans-Peter Bartels, heißt es: „Die Umsetzung des Projekts ,Travel Management‘ hat einen Punkt erreicht, der dazu geführt hat, die Abgabe der Abrechnungsaufgabe zu überdenken.“ Ministerin Ursula von der Leyen sei zu dem Ergebnis gelangt, so der Staatssekretär, dass durch eine Aufgabenverlagerung nicht der erwartete Mehrwert für die Bundeswehr zu erzielen sei, sondern – insbesondere für die Bundeswehrangehörigen – wichtige positive Effekte nur bei einem vollständigen Verbleib der Aufgaben in der Bundeswehr erreicht werden könnten.

Grübel erläuterte: „Bei einer Verlagerung würde die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung erreichte durchgehende Prozessverantwortung geteilt. Es entstünden vermeidbare Schnittstellen in den neu aufgebauten optimierten Strukturen.“

Eine „Angesicht zu Angesicht“-Beratung für Bundeswehrangehörige

Blieben jedoch die Aufgaben – von der Bearbeitung des Dienstreiseantrages bis zur Abrechung – in der Truppe, so habe dies eine Vielzahl von Vorteilen, erklärte Grübel in seinem Schreiben weiter. „So sollen beispielsweise die Angehörigen der Bundeswehr eine ,Angesicht zu Angesicht‘-Beratung erhalten. Mit unserem eigenen Personal sind wir in der Lage, diese Beratung zu steuern und auf die Fragen einzugehen.“

Wenn es zu Eingaben, Beschwerden oder Klagen komme, entfielen die sonst mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverwaltungsamt erforderlichen Abstimmungen, der Arbeitsaufwand reduziere sich. Auch vermeide man komplexe datenschutzrechtliche Regelungen, weil die Personaldaten im Verteidigungsressort verblieben. Gleiches gelte für alle Fragen der IT-Sicherheit, weil die Rechenzentren und Netze der Bundeswehr nicht verlassen würden.

Das Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs endet mit den Hinweisen: „Unumkehrbare Maßnahmen zur Vorbereitung der Verlagerung sind noch nicht getroffen. Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidungen zur Neuausrichtung der Bundeswehr in diesem Punkt anzupassen. Die Bundeswehr will den bisher eingeschlagenen Weg der Zentralisierung der Aufgaben im Travel Management fortsetzen, aus den genannten Gründen aber die Abrechnungsaufgaben bei der Bundeswehr belassen.“


Zu unseren beiden Bildern:
1. und 2. Wochenendheimfahrer der Bundeswehr – beobachtet im Kölner Hauptbahnhof im April 2008.
(Fotos: Martin Stollberg/Bundeswehr)


Kommentare

  1. spital8katz | 10. Juli 2014 um 17:18 Uhr

    Muss man eigentlich den Namen der Verwaltung „denglisieren“?

  2. spital8katz | 10. Juli 2014 um 18:07 Uhr

    Auch der Name der Beihilfe festsetzenden und zahlenden Verwaltungsstellen der Bw sollte einmal modernisiert werden.

    Die Bezeichnung „Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Beihilfestelle“ ist furchtbar sperrig.

    „Agency for Disbursal of Medical Assistance Payments“ (MfDoAP) zum Beispiel wäre doch viel moderner und vor allem denglischer…

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