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Nachrichten


Freiburg im Breisgau. Es ist sind Verbrechen an einem Kind, begangen mit großer Brutalität und Grausamkeit, die kaum zu fassen sind. Beteiligt daran war ein heute 50 Jahre alter Stabsfeldwebel der Bundeswehr, der am Montag vergangener Woche (7. Mai) im nichtöffentlichen Teil der Verhandlung vor dem Freiburger Landgericht die ihm zur Last gelegten Taten einräumte. Er gab zu, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Er habe dies im Beisein der 48 Jahre alten Mutter des Kindes und deren 39 Jahre alten Lebensgefährten getan und dafür Geld bezahlt. Der 39-jährige Stiefvater hatte das Opfer Pädophilen in einschlägigen Darknet-Foren im Web angeboten.

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Berlin. Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr Ende der 1990er-Jahre sind bei diesen Missionen 109 Bundeswehrangehörige ums Leben gekommen – 37 fielen durch fremde Hand, 72 kamen durch sonstige Umstände ums Leben. Diese Zahlen stammen vom Presse- und Informationsstab des Bundesministeriums der Verteidigung. Alleine der Einsatz in Afghanistan kostete bislang 57 deutschen Soldaten das Leben (35 starben durch Fremdeinwirkung, 22 durch sonstige Umstände). Es gab bis jetzt unter Angehörigen der Bundeswehr in Auslandseinsätzen 22 Selbsttötungen.

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Leipzig. Zeitsoldaten, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, sollten die Streitkräfte keinesfalls vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. Denn dann wären sie grundsätzlich gezwungen, die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. April. In seinem Urteil argumentierte das Gericht unter anderem: „Der Rückzahlungsverpflichtung kommt auch eine verhaltenssteuernde Wirkung zu. Sie soll Soldaten davon abhalten, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben und so die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu gefährden.“

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Berlin. „Ein Vierteljahrhundert des Schrumpfens der Bundeswehr ist vorbei.“ Es war fast schon eine historisch anmutende Ankündigung, die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen am 10. Mai vergangenen Jahres in Berlin vor der Presse formulierte. Und in der Tat: die damalige Präsentation ihres neuen Konzepts „Trendwende Personal“ bedeutet eine tiefe Zäsur für die deutschen Streitkräfte. Nach mehr als 25 Jahren des Personalabbaus soll und wird die Truppenstärke wieder zunehmen. Am Dienstag dieser Woche (21. Februar) gab die Ministerin nun bekannt, dass sich „der Zielumfang der Bundeswehr bis 2024 auf insgesamt 198.000 Soldatinnen und Soldaten und der haushälterische zivile Zielumfang auf rund 61.400 Haushaltsstellen“ erhöhen werden. Denn: „Mit ihren Aufgaben muss auch die Bundeswehr wachsen dürfen“, argumentiert von der Leyen.

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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

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