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Nachrichten


Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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Berlin/Kempten. Auch wenige (bis gar keine) Informationen können mitunter das Ausgangsmaterial für einen interessanten redaktionellen Beitrag sein. Vor gut zwei Wochen, am 10. August, veröffentlichte der Deutsche Bundestag seine Drucksache 18/9371. In diesem sechsseitigen Papier nimmt die Bundesregierung Stellung zur „Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz“. Der Sondergerichtsstand beim Amtsgericht Kempten bearbeitet seit dem 1. April 2013 bereits entsprechende Fälle. Das Aufgabenpaket der neuen Institution hat der Justiziar des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Christian Sieh, einmal wie folgt skizziert: „Möglichst alle einschlägigen Ermittlungsverfahren sollen [hier] bei einer Staatsanwaltschaft konzentriert und eine effektive und zügige Strafverfolgung garantiert werden.“ Eine aufschlussreiche Zwischenbilanz erwartete vor Kurzem von der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken und andere hatten dazu 18 präzise Fragen formuliert und eingereicht. Elf davon blieben unbeantwortet …

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Berlin. Die Zahl der Bundeswehrsoldaten, die bei ihrem Dienstantritt noch minderjährig waren, hat sich seit dem Jahr 2011 mehr als verdoppelt. Im vergangenen Jahr waren 1515 der insgesamt 21.092 Rekruten an ihrem ersten Tag bei der Bundeswehr noch nicht volljährig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion des Bundestages hervor. 484 der Minderjährigen beendeten ihren Militärdienst im vergangenen Jahr noch während der Probezeit oder kurz danach. Norbert Müller, Abgeordneter der Linken und Vorsitzender der Parlamentskommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (kurz Kinderkommission), appelliert an die Bundeswehr: „Die Linke fordert den sofortigen Rekrutierungsstopp Minderjähriger einschließlich der Einstellung sämtlicher an Jugendliche gerichteter Werbemaßnahmen!“

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