menu +

Nachrichten


Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

Weiterlesen…

Kiel/Aachen/Münster. Jenny Böken war Sanitätsoffiziersanwärterin. Während einer Ausbildungsfahrt auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ ging die damals 18-jährige Kadettin während ihrer Wache vor Norderney über Bord. Dies ereignete sich in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008 unter bis heute immer noch nicht völlig geklärten Umständen. Trotz einer umfangreichen Suchaktion konnte die Soldatin elf Tage später nur noch tot nordwestlich von Helgoland aus der Nordsee geborgen werden. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem „tragischen Unglück“. Jenny Bökens Eltern konnten sich mit diesem Untersuchungsergebnis nie abfinden. Ihren Antrag auf Wiederaufnahme des Falles lehnte die Staatsanwaltschaft 2011 jedoch ab. Im Oktober 2014 scheiterten Marlis und Uwe Böken mit einer Entschädigungsklage vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Jetzt soll der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Münster neu verhandelt werden. Medieninformationen zufolge ist dafür der 14. September vorgesehen.

Weiterlesen…

OBEN