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Berlin. Die Bundeswehr kann jetzt kurzfristig benötigte Rüstungsgüter schneller beschaffen. Auch die nationale Vergabe von Aufträgen, die Schlüsseltechnologien betreffen, wird vereinfacht. Das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ ist am Mittwoch dieser Woche (1. April) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Tag darauf (2. April) in Kraft getreten.

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Berlin. Die Beschaffung wichtiger Güter für die deutschen Sicherheitskräfte – in erster Linie Bundeswehr und Polizei – soll beschleunigt werden. Am gestrigen Donnerstag (30. Januar) hat dazu der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung sowie Schlussabstimmung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD. Auch die AfD war für den Koalitionsentwurf, der die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie trug. Gegenstimmen kamen von der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen und von den Linken (Enthaltungen keine). FDP, Grüne und Linke warnen – zumeist mit Blick auf die Organisation Transparency Deutschland – vor Wettbewerbsverzerrung, Intransparenz und einem erhöhten Korruptionsrisiko.

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