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Nachrichten


Berlin/Köln. Der Militärische Abschirmdienst – kurz MAD – hat im Jahr 2019 im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung mit der Zielsetzung der Bekämpfung des politischen Extremismus innerhalb der Bundeswehr die sogenannte „Farbenlehre“ entwickelt. Dazu wurde die farbliche Kategorisierung der fehlenden Verfassungstreue mit der Farbkennung „ORANGE“ geschaffen. Die Begründung des MAD dafür war und ist, dass die in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fixierte Definition des politischen Extremismus nicht ausreichend sei, um die in § 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten befassten sich in einer Kleinen Anfrage näher mit der MAD-„Farbenlehre“.

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Berlin. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat sich vor Kurzem nach der Anzahl gerichtlicher Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr erkundigt. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten wollte unter anderem wissen, wie viele Berufssoldaten in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von extremistischen Umtrieben, Sexualdelikten und Umgang mit Kinderpornografie nach Abschluss eines solchen Verfahrens aus dem Dienst entfernt worden sind. Eine weitere Frage betraf die Statusgruppe „Soldaten auf Zeit“. Der Abgeordneten antwortete am 16. März der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn.

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Berlin/Köln. Die Zahl der durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) erfassten Extremismusverdachtsfälle steigt seit 2017 an. Dies hängt auch mit einem erhöhten Meldeaufkommen zusammen, das nach Ansicht der Experten unter anderem auf eine deutlich gestiegene Sensibilität in der Truppe zurückzuführen sein dürfte. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren durch das BAMAD insgesamt 743 Verdachtsfälle über alle Phänomenbereiche hinweg – Rechtsextremismus, Reichsbürger/Selbstverwalter, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus – bearbeitet worden. In 482 Fällen hatte es sich um Neuaufnahmen aus dem Berichtsjahr 2019 gehandelt. 2019 wurden über alle Phänomenbereiche hinweg 14 Bundeswehrangehörige als Extremisten ausgemacht, bei 38 Personen eine fehlende Verfassungstreue. Jetzt wollte die Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) wissen, „wie hoch die aktuelle Anzahl der Verdachtsfälle im Phänomenbereich ,Rechtsextremismus‘ in der Bundeswehr [ist], und wie viele bestätigte Fälle [es] gibt“.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages hat am Montag dieser Woche (29. Juni) zum vierten Mal in seiner Geschichte die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes in einer öffentlichen Anhörung befragt. Auskunft über die Arbeit ihres Dienstes und über aktuelle nachrichtendienstliche Schwerpunkte gaben Bruno Kahl (Präsident des Bundesnachrichtendienstes, BND), Thomas Haldenwang (Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, BfV) und Christof Gramm (Präsident des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst, MAD). Das Fazit dieser Anhörung: In allen Bereichen des Extremismus haben die Dienste eine gestiegene Gewaltbereitschaft ausgemacht.

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Strausberg/Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin entschied am 17. Juli über die Klage eines Zivilbediensteten, der als Hausmeister bei der Bundeswehr arbeitet. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Bundeswehr gewehrt. Der Arbeitgeber hatte ihm „Verbindungen zur rechtsextremen Szene“ vorgeworfen. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch „in Ansehung des mehr als 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist“.

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