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Nachrichten


Berlin. Über die Anzahl der Dienstposten für Wehrdisziplinaranwälte bei der Bundeswehr erkundigte sich am 22. Januar bei der Bundesregierung die Bundestagsfraktion der Linken. Christine Buchholz, André Hahn, Ulla Jelpke und weitere Abgeordnete der Fraktion wollten wissen, wie es insgesamt um die „Kapazitäten der Bundeswehr zur Bekämpfung rechtsextremer Aktivitäten“ steht. Dabei verwiesen sie unter anderem auf den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der in der Vergangenheit bereits mehrfach auf eine „personelle Unterbesetzung in der Rechtspflege“ der Streitkräfte aufmerksam gemacht hatte. Laut Auskunft der Bundesregierung vom 6. Februar „weist die Rechtspflege der Bundeswehr im Januar 2020 ein Dienstpostensoll an Rechtsberatern, die im Nebenamt die Funktion Wehrdisziplinaranwalt wahrnehmen, von insgesamt 152 Dienstposten auf“. Hiervon sind der Regierung zufolge 132 Dienstposten besetzt, 20 Wehrdisziplinaranwälte fehlen demnach momentan.

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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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