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Nachrichten


Kiel. Die Richter am Landgericht Kiel haben einen 32-jährigen Soldaten aus Rostock zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er am 9. November 2017 zwei Kameradinnen vergewaltigt hatte. Die Tat hatte sich auf dem schleswig-holsteinischen Truppenübungsplatz Todendorf (Kreis Plön) ereignet. Dort war die Einheit des Hauptfeldwebels, der zum Tatzeitpunkt im Kfz-Bereich der Stabsversorgungsstaffel der Flugabwehrraketengruppe 21 in Prangendorf bei Rostock diente, zu einer mehrtägigen Schießübung angetreten. Nach Abschluss der Übung hatte es ein Grillfest gegeben.

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Berlin/Düsseldorf/Sigmaringen. Tendenz steigend: Immer mehr Soldaten beschweren sich dienstlich über sexuelle Belästigung, Rechtsextremismus oder Fehlverhalten von Vorgesetzten. Dies geht aus Zahlen des Verteidigungsministeriums hervor, über die die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 15. Juli berichtete. Die Tageszeitung aus Düsseldorf zitierte dabei Angaben des Ministeriums für das erste Halbjahr 2017. Wie ein Ministeriumssprecher dem Blatt sagte, sei der Anstieg der Beschwerden auch ein gutes Zeichen dafür, dass die Sensibilität in der Truppe für solche Vorkommnisse messbar gestiegen sei.

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Leipzig. Zeitsoldaten, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, sollten die Streitkräfte keinesfalls vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. Denn dann wären sie grundsätzlich gezwungen, die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. April. In seinem Urteil argumentierte das Gericht unter anderem: „Der Rückzahlungsverpflichtung kommt auch eine verhaltenssteuernde Wirkung zu. Sie soll Soldaten davon abhalten, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben und so die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu gefährden.“

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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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