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Nachrichten


Berlin/Murnau/Stuttgart. Für Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ist die am morgigen Dienstag (7. März) beginnende GETEX „ein historischer Moment“. Erstmals werde die Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr bei einer Terrorlage geübt. Dies habe er schon lange vorgeschlagen, so der CDU-Politiker gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Der „historische Moment“ GETEX („Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise“) dauert als Stabsrahmenübung bis zum 9. März. Aufseiten des Bundes sind das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium der Verteidigung mit ihren jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden beteiligt. Hinzu kommen die Polizeibehörden der sechs Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

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Berlin. Die Bundesregierung will härter gegen „Dschihad-Touristen“ vorgehen. Bereits die Absicht, in Kampfgebiete ausreisen und sich dort an Kämpfen beteiligen zu wollen, soll künftig strafbar sein. Auch die Ankündigung, sich in einem Terrorcamp ausbilden lassen zu wollen, wird demnächst wohl unter Strafe stehen. Dies alles sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Derzeit sind nach Angaben des Justizministeriums rund 600 Deutsche nach Syrien und in den Irak gereist, um dort am „Heiligen Krieg“ teilzunehmen. Viele haben sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Justizminister Heiko Maas sagte zu der Novelle: „Wir werden eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa haben, das wird Deutschland sicherer machen.“

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Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am 12. September ein Betätigungsverbot gegen die Terrorgruppierung „Islamischer Staat“ (IS) ausgesprochen. Das Verbot wurde erlassen, da sich die „Organisation IS gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ richte, heißt es in einer Presseerklärung des Ministeriums. Mit der Verfügung wird dem IS beziehungsweise seinen Anhängern verboten, in Deutschland Kennzeichen der Organisation öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen zu verwenden.

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