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Nachrichten


Berlin. Die Leitlinien zur Neuausrichtung der Bundeswehr vom April 2012 haben die Messlatte hoch gelegt: „Aus Gründen der Fürsorge und Attraktivität ist grundsätzlich eine Einsatzsystematik zur Gewährleistung von vier Monaten Einsatz und 20 Monaten zwischen den Einsätzen für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr anzustreben“, heißt es dort zur sogenannten „Einsatzsystematik 4/20“. Die Einsatzrealität sieht anders aus. Selbst Verteidigungsminister Thomas de Maizière räumte bei seinem letzten Afghanistanbesuch am 21. Juni ein, dass die angestrebten 20 bis 21 Monate dauernde Ruhezeit zwischen den Einsätzen „nicht immer einzuhalten“ sei, auch werde die vorgesehene Einsatzdauer von vier Monaten „nur in 60 bis 70 Prozent der Fälle nicht überschritten“.

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München. Das Gefährdungs- und Schadenspotenzial des Phänomens „Cybercrime“ ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) unverändert hoch. In seinem im September vergangenen Jahres veröffentlichten „Bundeslagebild“ zur Internetkriminalität spricht die Behörde von 59.494 Fällen, die einen Gesamtschaden von rund 71,2 Millionen Euro angerichtet hätten. Nach Einschätzung des BKA wird der Bereich „Cybercrime“ auch in den kommenden Jahren „ein weiter wachsendes Problem darstellen, dem die Sicherheitsbehörden sowohl präventiv als auch repressiv weiterhin entschlossen entgegenwirken müssen“. Die Bundeswehr ist den Attacken im Netz ebenfalls ausgesetzt und hat mit der Einrichtung einer IT-Sicherheitsorganisation im Jahr 1992 frühzeitig auf die Cyber-Bedrohungen reagiert. An der Universität der Bundeswehr München wurde zudem im April ein neues Forschungszentrum zur ganzheitlichen Cyber-Abwehr gegründet.

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