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Osnabrück/Bonn/Berlin. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung vom heutigen Donnerstag (16. November) ein Ermittlungsverfahren gegen Gerd Hoofe, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, eingestellt. Bei dem Verfahren war es um den Verdacht der Strafvereitelung gegangen. Die Behörde verwies auf den Paragrafen 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung. Demnach kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht fehlt.

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