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Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am 12. September ein Betätigungsverbot gegen die Terrorgruppierung „Islamischer Staat“ (IS) ausgesprochen. Das Verbot wurde erlassen, da sich die „Organisation IS gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ richte, heißt es in einer Presseerklärung des Ministeriums. Mit der Verfügung wird dem IS beziehungsweise seinen Anhängern verboten, in Deutschland Kennzeichen der Organisation öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen zu verwenden.

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