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Nachrichten


Gießen/Iraklio (Kreta). Die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten, der auf einem Felsplateau auf Kreta die griechische Flagge gegen die deutsche ausgetauscht hatte, ist rechtmäßig. Er habe das Ansehen der Bundeswehr verletzt, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Gießen am vergangenen Mittwoch (21. Mai). Mit dem Urteil wies die 5. Kammer des Gerichts die Klage des Zeitsoldaten gegen seine fristlose Entlassung aus der Truppe ab.

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Leipzig. Soldaten auf Zeit (SaZ), die ihren Dienst bei der Bundeswehr auf eigenen Antrag hin vorzeitig beenden, müssen Ausbildungskosten an den Dienstherrn zurückzahlen. Dies gilt auch bei nachträglich anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Die Höhe der von der Bundeswehr zurückgeforderten Ausbildungskosten können mehrere Zehntausend Euro betragen. Diese Kosten können auch nicht um jenen Betrag verringert werden, den der Ex-Zeitsoldat bei einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr als Ausbildungsvergütung erhalten hätte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch dieser Woche (28. Oktober) entschieden.

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Berlin. Es ist eine Fußnote der Bundeswehrhistorie – und diese Geschichte hat ein Gesicht. Am 31. März verließen die letzten Soldaten, die nach dem „alten“ Wehrpflichtgesetz ihren Dienst begonnen hatten, die Bundeswehr. Einer davon war Tobias Basener, der die Heeresuniform getragen hatte und inzwischen wieder ins Zivilleben zurückgekehrt ist.

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