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Nachrichten


Berlin. Die Sozialdemokraten wollen die „Neuausrichtung der Bundeswehr da nachjustieren, wo es notwendig ist“. So heißt es in einem am 11. April veröffentlichten Positionspapier der Arbeitsgruppe „Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ der SPD-Bundestagsfraktion. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der fiskalischen Rahmenbedingungen gewählt, versichert die Arbeitsgruppe. „Eine komplett neue Reform ist nicht notwendig.“ Sozial- und Christdemokraten hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode darauf geeinigt, bei der Neuausrichtung der Bundeswehr im Falle eines „Änderungsbedarfs“ gegebenenfalls „entsprechend nachzusteuern“. Im ersten Teil unseres Berichts über die SPD-Vorschläge geht es unter anderem um die Attraktivität der Streitkräfte, den Verteidigungsetat sowie Beschaffungs- und Rüstungsprojekte.

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Berlin. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages warnt davor, den europäischen Partnern weitere Bundeswehrkapazitäten im Bereich des Lufttransports für ein militärisches Engagement in Mali und der Zentralafrikanischen Republik anzubieten. In einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament wies Hellmut Königshaus darauf hin, dass die Bundeswehr beim Lufttransport bereits jetzt über „kaum noch ausreichende Ressourcen verfügt, um selbst die gegenwärtigen Auslandseinsätze verlässlich zu versorgen“.

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Berlin. Es ist mit 185 Seiten der umfangreichste Koalitionsvertrag der bundesdeutschen Geschichte, die reine Verhandlungszeit der Koalitionäre von CDU, CSU und SPD war mit 35 Tagen allerdings nur durchschnittlich lang. Die außen- und sicherheitspolitischen Themen – im Vertragswerk in den Kapiteln „Starkes Europa“ und „Verantwortung in der Welt“ zu finden – umfassen gerade einmal zehn Seiten und ein paar Zeilen mehr. Soldaten werden, wollen sie einen Zukunftsblick wagen, ab Seite 176 des Koalitionsvertrages fündig – hier beginnen die Ausführungen zum Thema „Neuausrichtung der Bundeswehr“. Gut drei Seiten sind dem Militär, der Dienstattraktivität, den Besonderheiten des Soldatenberufes, den Auslandseinsätzen und den Ausrüstungsgütern gewidmet. Andreas Flocken meinte am 30. November im NDR-Forum „Streitkräfte und Strategien“: „Die Vereinbarungen zur Sicherheitspolitik und Bundeswehr sind ohne große Resonanz geblieben. Kein Wunder. Denn vieles hierzu ist sehr allgemein gehalten. Und einiges spricht dafür, dass Thomas de Maizière Verteidigungsminister bleiben wird. Die Umstrukturierung der Bundeswehr wird fortgesetzt, eine Reform der Reform wird es also nicht geben.“ Wir haben im Koalitionsvertrag geblättert (Teil 2 unseres Beitrages folgt in Kürze)…

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Berlin. Der neue Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes (DBwV), André Wüstner, hält die engere Zusammenarbeit der europäischen Armeen für unverzichtbar. „Europa kann sich auf Dauer keine Bonsai-Armeen leisten, sondern muss verteidigungspolitisch zusammenwachsen“, sagte Wüstner in einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament. Die Ausgabe mit dem Wüstner-Interview erschien am 2. Dezember (die Redaktion erteilte für diesen Beitrag die Nachdruckerlaubnis).

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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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