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Koblenz. Ein Zeitsoldat, der eine Vielzahl von Inhalten mit rechtsextremistischen Bezügen auf seinem Mobiltelefon gespeichert lässt und darüber hinaus Fotos und Videos mit sicherheitsrelevanten Informationen aufnimmt und diese Dateien an Dritte weiterleitet, verstößt gegen seine Dienstpflicht und darf fristlos aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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