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Nachrichten


Berlin. Der Bundestagsabgeordnete Matthias Höhn (Die Linke), sicherheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion und Mitglied des Verteidigungsausschusses, wollte vor Kurzem mehr über die Dienstgradgruppe der Generäle in Erfahrung bringen. Er wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele dieser Spitzendienstgrade „aus den neuen und aus den alten Bundesländer“ stammen. Höhns Frage inspirierte uns auch dazu, das Thema „Generalität der Bundeswehr“ einmal näher zu betrachten …

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Bonn/Berlin. Deutschland leistet sich seit rund drei Jahrzehnten de facto eine Doppel-Hauptstadt: Acht Ministerien befinden sich in Berlin, sechs in Bonn. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben einen zweiten Sitz am Rhein (und umgekehrt). Die Aufteilung regelt das „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“, besser bekannt als Berlin/Bonn-Gesetz. Es sieht vor, dass „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt“. Das ist allerdings schon seit längerer Zeit graue Theorie – es gibt eine beständige starke Sogwirkung nach Berlin. Auch in diesem Jahr sollen wieder etliche ministerielle Planstellen vom Dienstsitz Bonn zum Dienstsitz Berlin verlegt werden. Spitzenreiter dabei: das Bundesministerium der Verteidigung.

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Berlin. Aktuelles Zahlenmaterial zur Personalstruktur der Bundeswehr erbrachte vor Kurzem eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann. Dieser wollte zum einen wissen, inwieweit die Dienstposten und der Ausbildungsumfang für Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee der Bundeswehr mit Planstellen im Haushalt hinterlegt sind. Zum anderen fragte er auch nach den durchschnittlichen Wartezeiten von Dienstgraden im Hinblick auf ihre Beförderung.

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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

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Berlin. Wie die Welt am Sonntag am heutigen 28. August berichtet, soll der Militärnachrichtendienst MAD (Militärischen Abschirmdienst) ab Juli nächsten Jahres Bundeswehr-Bewerber noch vor ihrer Einstellung sicherheitsüberprüfen. Extremisten und Kriminelle sollen so schon vor Dienstantritt aufgespürt werden.

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