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Nachrichten


Köln-Wahn. Seit Beginn der russisch-ukrainischen Auseinandersetzung – der Konflikt begann Ende Februar 2014 mit der russischen Besetzung der ukrainischen Schwarzmeerhalbinsel Krim – hat Deutschland mehr als 1000 ukrainische Patienten medizinisch versorgt. Für die Bundeswehr leisten hierbei Sanitätsdienst und Luftwaffe einen wichtigen Beitrag zum sogenannten „Kleeblatt-Konzept“, nach dem die Verteilung der Verletzten und Verwundeten auf medizinische Einrichtungen organisiert wird.

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Berlin. Für Patienten auf einer Intensivstation besteht das Risiko, nicht nur an ihrer kritischen Erkrankung zu sterben, sondern auch an Sekundärprozessen wie nosokomialen Infektionen (nosokomial = Infektionen, die erst im Laufe eines Klinikaufenthalts oder in einer Pflegeeinrichtung auftreten). Das Bundeswehrkrankenhaus Berlin und die Charité/Universitätsmedizin Berlin haben jetzt gemeinsam dieser Bedrohung den Kampf angesagt und dazu ein neues Forschungslabor eröffnet, das vor Kurzem offiziell vorgestellt wurde.

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Koblenz. Die Bundeswehr soll zwischen 2024 und 2026 zwölf geschützte Verwundetentransport-Container – kurz GVTC – erhalten. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat dazu am 1. Juli einen entsprechenden Vertragsschluss mit dem Unternehmen Airbus eingeleitet. Das Beschaffungsvorhaben umfasst nach Angaben des Koblenzer Beschaffungsamtes ein Finanzvolumen von etwa 39 Millionen Euro.

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Kiew (Ukraine)/Stuttgart. Luftwaffe und Sanitätsdienst haben am vergangenen Freitag (20. März) 17 ukrainische Soldaten, die bei Kampfhandlungen im Osten ihres Landes schwer verletzt worden waren, zur medizinischen Behandlung nach Deutschland gebracht. Die Patienten wurden mit einem Airbus A310 MedEvac in Kiew abgeholt und dann zunächst nach Stuttgart geflogen. Vier Bundeswehrärzte waren bereits am 15. März in die ukrainische Hauptstadt gereist und hatten dort den Krankentransport in der „fliegenden Intensivstation“ vorbereitet.

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Berlin. Psychisch kranke Soldaten sollen zukünftig schneller einen „zivilen“ psychotherapeutischen Behandlungsplatz bekommen. Dazu unterzeichneten das Verteidigungsministerium und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 9. September eine entsprechende Vereinbarung. Diese trat am 16. September in Kraft.

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