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Berlin. Seit 2014 wird in Deutschland leidenschaftlich und kontrovers über die Beschaffung und den Einsatz von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr diskutiert. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 soll das Parlament über die Beschaffung der Bewaffnung erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entscheiden. Am 5. Oktober nun wird der Verteidigungsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Themenkomplex „Bewaffnung der Bundeswehr mit Drohnen“ durchführen.

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